Am Ende kommt es aus technischer Sicht darauf an, ob der Anhängerfahrer im Zeitpunkt des „Überholentschluss“ (möglicherweise zweiten Rückschaupflicht) dich bereits als überholendes Fahrzeug hätte erkennen können.
Die juristische Frage wird sein, ob du hättest überholen dürfen, obwohl es eine (möglicherweise) unklare Verkehrslage war.
Wenn du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, würde ich auch einen Anwalt aufsuchen. Falls dein Anwalt es (prozesstaktisch) für sinnvoll erachtet präventiv ein Rekonstruktionsgutachten einzuholen, melde dich gerne bei mir per PN.
Ansonsten: Glück im Unglück, dass dir nix passiert ist. Das ist das wichtigste!