Hi Zidane,
in der Praxis läuft es wohl ungefähr so ab, Beispiel: ein großer PC-Hersteller kauft beim Hersteller 10000 OEM Platten, einen Teil plant er ein damit er selbst die Garantie für seine Kunden übernehmen kann, der Hersteller verkauft sie vergünstigt, damit er sich nicht um die Garantie kümmern muss. Sowei der Deal, und soweit ist das auch noch fair.
Jetzt merkt der PC-Hersteller, dass er von den 10000 Platten nur 5000 benötigt, den Rest hat er übrig. Was also damit machen? Die Platten einfach wegwerfen? Nein, er hat sie ja gekauft, und darf sie also weiterverkaufen. Er verkauft die überschüssigen Platten also günstig an einen Großhändler, der sie dann weiter an seine Abnehmer vertickt, beispielsweise an diverse Onlineshops, die sie dann an uns Kunden weiterverkaufen.
Was also tun? Die Herstellersicht ist verständlich, denn der hat die Ware verbilligt an den PC-Hersteller verkauft und kalkuliert natürlich damit, dass er dafür auch keine Garantie leisten muss. Was man ihm allerdings vorwerfen kann ist, dass er die OEM Platten nicht deutlich von außen kennzeichnet, so dass nicht erst nach Seriennummerneingabe ersichtlich wird, dass es Ware ohne Herstellergarantie ist.
Den Abnehmer der OEM Ware trifft auch keine Schuld, er kann die Platten verbauen, oder legal an andere weiterverkaufen.
Die Großhändler, die ihre Ware an den Einzelhandel verkaufen, hier ist noch nicht ganz klar ob die den Einzelhandel bewusst täuschen und OEM Ware untermischen, was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann, denn wenn ein Großhändler das häufig macht wird kein Onlineshop mehr bei ihm kaufen. Viel wahrscheinlicher erscheint mir, dass der Einzelhändler genau weiss, was er da verkauft, es aber den Endkunden gegenüber verschweigt.
Wenn wir schon nach staatlicher Regelung rufen, dann sollte der Gesetzgeber endlich die unsägliche Beweislastumkehr zuungunsten des Kunden nach 6 Monaten abschaffen, denn defacto hat man, wenn der Händler es konsequent durchzieht keine 24Monate Gewährleistung, sondern 6, da kaum jemand wegen einer Bagatelle wie einer Festplatten den Nachweis antreten wird, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt veranlagt war.
Die Hersteller könnte man darauf festnageln dass sie eine Garantie, die sie ja bewerben, auch zu erbringen haben, sofern sie die Ware nicht deutlich(!) anderweitig kennzeichnen. Das transparenteste wäre, wenn es einfach andere Produktbezeichnungen mit anderen Garantiebedingungen für OEM Ware gäbe, so wie es ja heute schon von vielen Herstellern "RAID-Editions" und ähnliches gibt.