Apric
Enthusiast
also iO ist sie auf jeden fall. vor dem update hatte ich ja schreibwerte immer um die 150 rum. vielleicht sollte ich das wirklich mal in betracht ziehen mit der neuinstallation...
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So ein absolutes Minimum ein Eigeninitiative kann schon zum Erfolg führen...
http://www.hardwareluxx.de/community/showthread.php?t=666902
Das tut mir Leid. Aber du hast Recht, die meisten Lesen die angehefteten Posts wirklich nicht, daher meine schnelle Reaktionkein Wunder dass meine kritische Anmerkung sofort als Unwissenheit missverstanden wird
das sieht doch ganz o.k. aus würde ich sagen...
Jungs, ich brauche bitte dringend eure Hilfe.
Ich habe gestern eine Samsung PB22J 256 GB bekommen. Als erstes habe ich sie am PC mit dem Mushkin-Tool auf die FW 1901Q aktualisiert. Ich brauchte einige Zeit, um den richtigen SATA-Port zu finden, aber dann lief die Aktualisierung einwandfrei durch. Im Windows habe ich dann die SSD formatiert und einen 185 GB TrueCrypt-Container fehlerfrei erstellt. Dann habe ich die SSD in meinen Laptop (Acer 1410-741) eingebaut und das Windows 7-Setup gestartet. Das lief bis etwa 50%, wurde bis dahin immer langsamer und brach dann damit ab, dass das Setup meinte, es könne Daten auf der SSD nicht mehr lesen. CHKDSK hat dann viele Fehler gefunden. Nach einem Aus- und Einschalten des Laptops bleibt der Laptop im BIOS hängen und bootet nicht. SSD wieder in den PC gebaut und dort wird sie auf allen SATA-Ports nicht mehr gefunden, auch nicht auf dem Port, an dem ich das FW-Update durchgeführt habe. Maindiag findet die SSD ebenfalls nicht ("device not ready"). Die SSD ist nicht runtergefallen und sie hat von mir keinen (wissentlichen) elektrischen Schlag bekommen.
Was tun?
Aber der Ausfall liegt ja nicht am FW-Update ...
Woran denn?
Warum muss man unbedingt und mit Gewalt mit einem nicht zertifizierten Fremdtool eine SSD flashen? Rethorische Frage.
Ansonsten selbst Schuld und bitte die Folgen selbst tragen.
Ich weiß nicht, woran es liegt. Nach dem FW-Update lief die Platte fehlerfrei, dann hab ich sie in einen Laptop eingebaut und das Win7-Setup lief bis zur Hälfte und brach ab. Danach nie wieder was von der SSD "gehört". Warum ich "unbedingt und mit Gewalt" eine Fremdfirmware - obwohl sie gar nicht fremd ist - flashen möchte, kann hier jeder beantworten. Darum geht es in diesem Thread doch seit einigen Wochen.
Ich will hier auch keine Schuld an euch oder Samsung oder Mushkin zuweisen, sondern ich bitte um Hilfe, wie ich den Fehler genauer lokalisieren kann bzw. inwiefern eine Reklamation erfolgsversprechend ist. Da die SSD nicht mehr läuft, dürfte Samsung mit einfachem Ausprobieren keinen FW-Stand auslesen können. Vielleicht wird die Elektronik getauscht und ich bekomme meine SSD wieder.
Und falls nicht, soll doch jeder hier im Thread durch meinen Fall gewarnt sein, dass eine SSD aussteigen kann und jeder - genauso wie ich - mit der Garantie spielt.
Woran denn?
Warum muss man unbedingt und mit Gewalt mit einem nicht zertifizierten Fremdtool eine SSD flashen? Rethorische Frage.
Ansonsten selbst Schuld und bitte die Folgen selbst tragen.
NEIN, es gibt keine gesetzlich geregelte Garantie.Schließlich gibt es eine gesetzlich festgelegte Grantie OEM hin oder her (oder kann man die nur gegenüber dem Händler einfordern?).
Selten so ein Müll gelesen.
Wenn du dir wenigstens die Mühe gemacht hättest dieses Thema zu verfolgen wüsstest du, dass Mushkin die veröffentlichten Dateien von Samsung erhalten hat. Außerdem wüsstest du, dass Samsung die Dateien zwar nicht offiziell freigegeben hat (wahrscheinlich weil der Updater bei manchen Chipsätzen noch seinen Dienst verweigert), aber mir in einer Supportanfrage mitteilte, dass ich diese problemlos verwenden kann.
@Sir Unreal: Ich würde mich auch an Samsung wenden. Außerdem spielt es doch keine Rolle ob es OEM ist oder nicht. Schließlich gibt es eine gesetzlich festgelegte Grantie OEM hin oder her (oder kann man die nur gegenüber dem Händler einfordern?). Auch spielt es keine Rolle was du mit der Platte gemacht hast. Sachen wie entfernen sie dieses Label und ihre Garantie ist weg gibts nach deutschem Recht nicht. Bei einem Herstellungsfehler sind die grundsätzlich Haftbar. Leider kann man sowas wohl nie nachweisen und ist dann wieder auf deren Kulanz angewiesen. Sollten die aber feststellen, dass es ein Produktionsfehler ist werden sie die Platte sicher tauschen.
Das ist richtig, ich meinte halt "maximal 6 Monate nützliche Gewährleistung"Müsste es nicht maximal 24 Monate heißen, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt?