CasekingMike
Caseking Staff
Hallo liebe Forennutzer,
1. Die Slotblende ist einfach leicht (nicht total) verbogen, eventuell durch das feste anziehen der Schrauben, was man vermutlich hier alles unter "normale Einbauspuren" klassifizieren würde. Zwar ist das nicht der für den Wertersatz ausschlaggebende Punkt (was ich bereits erwähnt habe), dennoch ist so eine Spur eben deutlich erkennbar und keiner von euch hier würde so eine Grafikkarte als Neuware akzeptieren. Für den Wertersatz sind die bereits getätigten Fotos ausreichend, da die beschädigte Verpackung maßgeblich gewesen ist. Für eine rechtliche Auseinandersetzung stehen wir jederzeit zur Verfügung.
2. Die Fotos hat der Mitarbeiter einfach direkt bei der Behandlung des Falls gemacht und mittlerweile ist die Karte längst weitergeleitet, so dass es jetzt völlig unverhältnismäßig die Arbeitszeit mehrerer Mitarbeiter verbrauchen würde, die Karte zurück zu holen, nur um ein Foto davon für ein Forum zu machen. Hierbei ist also nichts "unglaubwürdig", sondern es laufen ganz normale Arbeitsprozesse ab. Davon mal abgesehen unterliegt unsere Entscheidung selbstverständlich nicht einer Art "Inquisition" einzelner Forennutzer und wird dadurch auch nicht beeinflusst. Es geht hier nicht darum über ein kollektives Urteil abzustimmen.
Deine Behauptung ist falsch. Dort steht lediglich, dass die OVP nicht zwingend für den Widerruf selbst erforderlich ist und das stimmt, aber genau dann sind wir eben berechtigt entsprechenden Wertersatz zu verlangen. In dem Artikel selber steht ganz deutlich: "Wer die Ware ganz normal in Gebrauch nimmt, muss auch einen eventuellen Wertverlust ausgleichen. Voraussetzung ist aber, dass darauf schon bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde."
Vielleicht funktioniert das ja besser, daher hier mal zwei Links:
Internetrecht - rueckgabe-originalverpackung ->
"Wenn die Ware mit beschädigter Originalverpackung, ohne Verpackung oder gebraucht zurückgegeben wird, kann der Verkäufer, vorausgesetzt er hat ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt, Wertersatz geltend machen. Es liegt somit im Interesse des Käufers, die Ware möglichst unbenutzt mit einer möglichst unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden."
Wann kann ich vom Kunden Wertersatz verlangen? - Trusted Shops ->
"Bei Primärverpackungen wird deshalb im Regelfall eine Wertersatzpflicht bejaht werden, da das Produkt aus Verbrauchersicht ohne diese Originalverpackung unvollständig ist (z.B. die Verpackung von Miniaturmodellen, Notebooks oder Designeruhren)"
@CK: Postet doch einfach das Bild von dieser verfluchten Blende. Ihr erscheint immer mehr unglaubwürdig in diesem zusammenhang. Wenn ich mir die drei Bilder auf der ersten Seite anschaue, sehe ich nur diese dämmliche Folie. Da macht man DREI Bilder, dabei ist die Karte sehr schön zur Seite gedreht. Und dann "ich kann doch nicht unsere RMA Abteilung damit belästigen". Hey, Ihr wollte dem Typen 42€ abknöpfen, also begründet es gefälligst. Beweist es, dass es legitim ist. 42€ wegen der Folie ist mehr als nur dreist.
1. Die Slotblende ist einfach leicht (nicht total) verbogen, eventuell durch das feste anziehen der Schrauben, was man vermutlich hier alles unter "normale Einbauspuren" klassifizieren würde. Zwar ist das nicht der für den Wertersatz ausschlaggebende Punkt (was ich bereits erwähnt habe), dennoch ist so eine Spur eben deutlich erkennbar und keiner von euch hier würde so eine Grafikkarte als Neuware akzeptieren. Für den Wertersatz sind die bereits getätigten Fotos ausreichend, da die beschädigte Verpackung maßgeblich gewesen ist. Für eine rechtliche Auseinandersetzung stehen wir jederzeit zur Verfügung.
2. Die Fotos hat der Mitarbeiter einfach direkt bei der Behandlung des Falls gemacht und mittlerweile ist die Karte längst weitergeleitet, so dass es jetzt völlig unverhältnismäßig die Arbeitszeit mehrerer Mitarbeiter verbrauchen würde, die Karte zurück zu holen, nur um ein Foto davon für ein Forum zu machen. Hierbei ist also nichts "unglaubwürdig", sondern es laufen ganz normale Arbeitsprozesse ab. Davon mal abgesehen unterliegt unsere Entscheidung selbstverständlich nicht einer Art "Inquisition" einzelner Forennutzer und wird dadurch auch nicht beeinflusst. Es geht hier nicht darum über ein kollektives Urteil abzustimmen.
Also ich behaupte mal, eine beschädigte Verpackung ist kein Grund für einen Abzug:
Umtausch und Rückgabe - Umtausch: Was geht und was nicht - Test - Stiftung Warentest
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Zumindest wenn die ware als Widerruf behandelt wird, und das hat caseking laut Mike ja getan.
Deine Behauptung ist falsch. Dort steht lediglich, dass die OVP nicht zwingend für den Widerruf selbst erforderlich ist und das stimmt, aber genau dann sind wir eben berechtigt entsprechenden Wertersatz zu verlangen. In dem Artikel selber steht ganz deutlich: "Wer die Ware ganz normal in Gebrauch nimmt, muss auch einen eventuellen Wertverlust ausgleichen. Voraussetzung ist aber, dass darauf schon bei Vertragsabschluss hingewiesen wurde."
Vielleicht funktioniert das ja besser, daher hier mal zwei Links:
Internetrecht - rueckgabe-originalverpackung ->
"Wenn die Ware mit beschädigter Originalverpackung, ohne Verpackung oder gebraucht zurückgegeben wird, kann der Verkäufer, vorausgesetzt er hat ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt, Wertersatz geltend machen. Es liegt somit im Interesse des Käufers, die Ware möglichst unbenutzt mit einer möglichst unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden."
Wann kann ich vom Kunden Wertersatz verlangen? - Trusted Shops ->
"Bei Primärverpackungen wird deshalb im Regelfall eine Wertersatzpflicht bejaht werden, da das Produkt aus Verbrauchersicht ohne diese Originalverpackung unvollständig ist (z.B. die Verpackung von Miniaturmodellen, Notebooks oder Designeruhren)"
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