Und da der Tauschierter mit dem ich die Soundkarte getauscht habe, keinen Garantie oder Rücknahmeausschluss gemacht hat möchte ich eigentlich von diesem Gebrauch machen. Klar der Differenzbetrag ist für mich jetzt eine abgewandelte Form vom Garantiefall. Da der Tauschvertrag zu einem Verkaufsvertrag umgeschrieben wurde.
Tauschierter der Tauschpartner