Genau das war auch mein Gedanke.
Obwohl in den AGBs folgendes steht:
In einem anderen Forum habe ich folgendes zum Thema Fernabsatzgesetz bei defekten Geräten gefunden:
Ich möchte nicht dass das hier zuviel OT wird, schließlich ist es ein Review.
Allerdings noch eine Frage:
Was soll ich tun?
Wie in dem Zitat beschrieben reklamieren und Nacherfüllung ausschließen oder einfach ohne Gründe zurücksenden und hoffen dass sie keine 15% abziehen?
So, also wenn ihr da fragen habt, braucht ihr da nicht lange rumzusurfen sondern könnt auch einfach mich fragen ;-)
Und bitte nicht immer irgendein "Fernabsatzgesetz" zitieren, dass es schon seit 9 Jahren nicht mehr gibt !!!
Alle gesetzlichen Regelungen stehen im BGB.
Also, dass MF so schöne viele positive Bewertungen bei geizhals hat, ist schön und gut – und trifft ja auch auf die Monitorverkäufer aus dem Forum hier zu.
Mich interessieren jedoch immer nur die Kundenerfahrungen über Reklamationen und Widerrufe – und wie dann eben die Shops darauf reagieren.
Und aufgrund des Geschäftsgebaren und der Reaktionen kaufe ich z.B. nicht bei MF ein.
Als ich vor einigen Jahren mal bei MF eine Festplatte widerrufen hatte, wollte man mir wegen Einbauspuren etwas vom Kaufpreis abziehen – tja, nur war die Festplatte niemals eingebaut !!!
Man brauch also nur 1 und 1 zusammenzählen.
Witzig wird es auch genau dann, wenn ein Verkäufer Monitore in Originalverpackung verschickt, die kommt dann beim Kunden an, mit diversen Transportspuren und Aufklebern zugekleistert. Schön wenn man die Ware verschenken möchte oder den Karton für spätere Transporte verwenden möchte, dieser ab nun schon verschlissen ist.
Reklamiere das mal beim Händler – da bekommst sofort zu hören, ja, sie haben doch die Ware gekauft und keine Verpackung …
Umgekehrt zieht der gleiche Händler rigoros etwas vom Kaufpreis ab, wenn er vom Kunden ein Notebook zurückbekommt, wo der Karton Öffnungsspuren aufweist !!!
So, nun zum Widerruf:
Einen Fernabsatzvertrag kannst du immer widerrufen. Und du kannst ihn ohne Angabe von Gründen widerrufen. D.h. nur soviel, dass du nicht genötigt bist, dem Verkäufer darzulegen, warum du den Kaufvertrag widerrufst. Offensichtlich kommen viele Verkäufer ja auch mit solchen Begründungen nicht klar und fangen an rumzudiskutieren. Ist aber alles bla bla bla. Der Widerruf eines Kaufvertrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung – da gibs nix zu diskutieren.
Der Verkäufer hat den Kaufpreis zurückzuerstatten, er hat die Hinsendekosten zurückzuerstatten und er hat ab einem Warenwert von 40 Euro auch die Rücksendekosten zurückzuerstatten.
Auch die Hinsendekosten hätten schon seit Jahren zurückerstattet werden müssen. Die Verkäufer, die das nicht gemacht haben, haben jahrelang rechtswidrig gehandelt !
Mit dem Urteil des BGH und des EuGH in diesem Jahr wurde ja nun endgültig Rechtssicherheit geschaffen. D.h. aber nicht, dass Hinsendekosten erst seit diesem Jahr zurückerstattet werden müssen, denn der BGH macht ja keine neuen Gesetze sondern entscheidet nur, wie nach den Gesetzen zu handeln ist ;-) - und diese Gesetze existieren schon seit jahren.
Achso, zurück zum Widerrufsrecht;
Großzügigen Wertersatzregelungen hat der EuGH ja vor einigen Monaten auch einen Riegel vorgeschoben – Und zwar darf nur in Ausnahmefällen Wertersatz geltend gemacht werden, und zwar wenn der Kunde die Ware gegen „Treu und Glauben“ nutzt.
Daher kann eben in den meisten Fällen kein Wertersatz geltend gemacht werden. Die meisten Kunden unterziehen die Ware eben nur einer Prüfung. Die Ware wird ausgepackt, angeschlossen, in Betrieb genommen und einer umfassenden sorgfältigen Prüfung unterzogen. Sämtliche Leistungsmerkmale werden getestet – und das kann nun schon mal einige Tage in Anspruch nehmen.
Und wann handelt man nun gegen „Treu und Glauben“? wenn man die Ware z.B. beschädigt.
Und um einigen Verkäufern den Wind aus den Segeln zu nehmen, schreibe ich eben genau rein:
Ich widerrufe die Ware xyz. Die Ware wurde lediglich überprüft. Bei der Überprüfung wurden folgende Mängel festgestellt. Wegen dieser Mängel widerrufe ich den Kaufvertrag im Rahmen des Widerrufsrecht (nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung !!! ).
Für die Kaufpreisrückerstattung setze ich eine Frist von 7 Tagen.
Und dann wird’s richtig lustig, wenn der Verkäufer Wertersatz für ein mangelhaftes Gerät haben will ;-)
Stell dir mal vor, der Monitor hat schon bei der Lieferung einen Kratzer. Verlangst du Ersatzlieferung, dann wird vom Gesetz her angenommen, der Kratzer war schon vorhanden – keine Diskussionen.
Machst du aber einen Widerruf, der Verkäufer stellt den Kratzer fest und behauptet dann, es handle sich um Gebrauchsspuren von dir und will Wertersatz – dann gibs große Diskussionen!!!
Um solche Diskussionen zu vermeiden, zähle ich in einem Widerruf jeden noch so kleinen Mangel auf, den ich festgestellt habe !