So gehen die Händler mit der Rücknahme der GeForce GTX 970 um (Update)

Denke einige hier hätten gern Schuldeingeständnisse seitens NV oder der Shops...

Also, ich habe den internen Kommunikationsfehler schon als Schuldeingeständniss gewertet. Wüsste jetzt nicht, was man da noch mehr erwarten soll...? :confused:
 
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und was haben wir von einer entschuldigung? nichts. die karte bleibt genauso "mies" wie vorher auch.
 
Wie Mindfactory zu ihrer 'Sicht' kommt, steht doch eindeutig als Einleitung davor:
Das Wiederholen des Statements erklärt nicht, wie sie zu der Ansicht kommen, das das mit dem von mir zitierten und ziemlich eindeutigen Auszug aus §434 BGB vereinbar ist

Wer meint das ist nicht ausreichend, kann doch gern den Rechtsweg einschlagen, ich bin auf das Ergebnis gespannt :)
Es mag zu viel verlangt sein, aber ich fände es charmant, wenn man sich von Haus aus an die gesetzlichen Vorgaben halten würde
 
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wer Probleme mit seinem Händler hat soll ihm doch den vorgefertigten Text per Brief(Einschreiben) oder Fax (mit qualifiziertem Sendungsbericht) schicken (Email ist leider nicht rechtlich verbindlich)

[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste - ComputerBase Forum

Zitat von Computerbase:


"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: [PRODUKTNAME] (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: [DATUM]
Rechungssumme: €[Kaufpreis inkl. USt]

Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.

Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.

Für diese wird mit diesem Schreiben eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel/Faxdatum gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME]


"



ich würde zwar anders argumentieren, jedoch ist das auch erstmal ausreichend (zur sicherung der Frist/der Ansprüche)
ich würde noch ergänzen: "Behelfsweise erkläre ich die Anfechtung der Kaufwillenserklärung aufgrund von falsch dargestellten Herstellerspezifikationen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Verständlich, wäre auch net richtig so.
Einige User geben hier ja schon ratschläge amazon zu bescheißen!

bescheißen?

ob sie JETZT die Karte bekommen oder in 1-2 Monaten ist sowas von egal

Fakt ist, durch die Rechtslage hier in DE, MUSS der Händler die Karte zurücknehmen egal wann, aufgrund falscher technischer Angaben.

wenn Shops hier von Kulanz reden ist das reiner Bullshit (wollen sich wohl nur gut darstellen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die Zotac 970 bei Nexoc gekauft, die reagieren nicht einmal auf eine Anfrage, wie mit dem Umstand der falschen Beschreibung der techn. Daten gehandelt wird. Ich habe nicht einmal wegen einer Rueckgabe angefragt.
 
wenn Shops hier von Kulanz reden ist das reiner Bullshit (wollen sich wohl nur gut darstellen)

Das sehe ich auch so. Schenken tut keiner was von den shops.

- - - Updated - - -

Ich habe die Zotac 970 bei Nexoc gekauft, die reagieren nicht einmal auf eine Anfrage, wie mit dem Umstand der falschen Beschreibung der techn. Daten gehandelt wird. Ich habe nicht einmal wegen einer Rueckgabe angefragt.

Ich kann dir eventuell Helfen kenne die Jungs dort :)
 
haltet euch einfach an das gepostete Schreiben

evtl (anzuraten) mit meiner ergänzung
 
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Das Wiederholen des Statements erklärt nicht, wie sie zu der Ansicht kommen, das das mit dem von mir zitierten und ziemlich eindeutigen Auszug aus §434 BGB vereinbar ist
Wo ist denn da etwas nicht zu verstehen? Die vertreten schlicht ne andere Meinung bzw. haben eine andere 'Sichtweise' als du zu dem Thema, die kann man denen ja durchaus zugestehen.


Es mag zu viel verlangt sein, aber ich fände es charmant, wenn man sich von Haus aus an die gesetzlichen Vorgaben halten würde
Ich kann gar nicht nachvollziehen warum du hier so eine 'Hetze' betreibst. Die Shops sollten die Karten zurück nehmen und das Geld auszahlen. Dem ist Mindfactory doch jetzt nachgekommen. Der Kundenwunsch wurde respektiert und alles geht zumindest bei MF friedlich über die Bühne. Warum jetzt also unbedingt weitere Probleme suchen wo keine sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
War heute bei Alternate und die nehmen definitiv keine 970 GTX Karten zurück. Die beharren auf ihrem Standpunkt, dass dieser neu aufgetretene Umstand der Karten kein Reklamationsgrund ist :(. Da es der größte Technik Shop Deutschlands ist, meinen sie es wohl nicht nötig zu haben, die Karten zurückzunehmen.
 
War heute bei Alternate und die nehmen definitiv keine 970 GTX Karten zurück. Die beharren auf ihrem Standpunkt, dass dieser neu aufgetretene Umstand der Karten kein Reklamationsgrund ist :(. Da es der größte Technik Shop Deutschlands ist, meinen sie es wohl nicht nötig zu haben, die Karten zurückzunehmen.
du hast deine meinung, sie haben Ihre meinung .... alles ok aber trotzdem : Meinungen sind noch nicht Recht/Gesetz .. lass dir einfach bescheinigen, dass du es Wandeln wolltest mit Datum und Unterschrift

für alle: da darf auch gerne draufstehen, dass der Händler damit nicht einverstanden ist ... (wichtig ist nur das Schreiben und Datum)

eure Ansprüche (gegen den Händler) gelten 2 Jahr lang (ab Kauf), wenn nicht schuldhaft verzögert (also jetzt/bei Kentiniss nicht angemeldet)


... p.s wenn sie dir kein Schreiben austellen wollen, in dem steht, dass du es versucht hast, dann nimm dir einfach jemanden mit und fertige ein Protokoll an (und lass es mit Datum unterschreiben von ihm) .. bzw schick ein Einschreiben (inkl Zeugen des Inhaltes) / Fax mit qualifiziertem Sendungbeleg (Fax ist dann einfacher)
 
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Hardwareversand: Nimmt die Karten zurück und erstattet den Kaufpreis

Sehr geehrter Herr XXXX,

zur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.
Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.

Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten.

Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.

Einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist aus unserer Sicht nicht gegeben.

Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrer Grafikkarte NVIDIA GTX 970 haben, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Grafikkarte.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Versandkundenbetreuung
hardwareversand.de


Das ist die Antwort auf meine Mail...
 
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Wenn die Specs jetzt geändert wurden, uns die Karten aber mit den anderen Specs verkauft wurden welche das Produkt ja schlechter darstehen lässt und die Shops aber alles abstreiten. Wie nennt man das? Täuschung?

Gesendet von meinem LG-D855 mit der Hardwareluxx App
 
Wenn die Specs jetzt geändert wurden, uns die Karten aber mit den anderen Specs verkauft wurden welche das Produkt ja schlechter darstehen lässt und die Shops aber alles abstreiten. Wie nennt man das? Täuschung?

Gesendet von meinem LG-D855 mit der Hardwareluxx App

Kann man so sagen. Ich weiss jedenfalls, dass ich bei HWV nie wieder was bestellen werde.
 
Zwecks Alternate habe ich nun eine Email an die Verbraucherzentrale geschickt und denen auch gleich einen Link zu Alternate geschickt, in dem die Grafikkarte weiterhin mit den falschen Daten beworben wird.
Hoffentlich macht die Verbraucherzentrale da was und sagt mir ob es sich um einen Sachmangel handelt
GTX 970.jpg
 
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in der Hinsicht sind die USA echt gut, dort kann man sich einer Sammelklage anschließen. In Deutschland ist man ohne Rechtsschutzversicherung der dumme :(
 
Wer hat denn schon getauscht, und wer hat sein Geld wieder. Ich habe eine Karte an Arlt und eine an Caseking geschickt. Bin mal gespannt wann ich meine Kohle bekomme. Hat da schon jemand Erfahrungen?

Gesendet von meinem SM-T800 mit der Hardwareluxx App
 
Mal schauen wie lange Alternate und Co noch an Ihrem dünnen "kein Sachmangel" festhalten können.

Ein Zitat aus der Facebook Seite von Alternate des entsprechenden Alternate Mods zur 970er Problematik und einer etwaigen Rücknahme der Karten von Alternate:

"Ich fürchte aber, was die Pflicht als Händler bzw. der Sachmängel betrifft, sind NVIDIA und unsere Rechtsabteilung anderer Meinung..."

Da wird wohl freiwillig nichts mehr kommen. Weder von den Shops noch von NVIDIA...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich warte jetzt erst mal auf die Verbraucherzentrale und sonst muss ich wohl zu einem Anwalt und Alternate verklagen :(
 
Wer hat denn schon getauscht, und wer hat sein Geld wieder. Ich habe eine Karte an Arlt und eine an Caseking geschickt. Bin mal gespannt wann ich meine Kohle bekomme. Hat da schon jemand Erfahrungen?

Gesendet von meinem SM-T800 mit der Hardwareluxx App

Das wird wohl etwas länger dauern als gewohnt, da viele zurückgehen. Ich schätze auf 7-14 Tage
 
Ja auf das Ergebnis der Sammelklage bin ich auch gespannt wenn dies mal geführt wird.

Wenn ich es richtig verstanden habe sind ja die Bauteile wie in der ersten Spezifikation beschrieben auch verbaut worden, nur sind zwei Sachen deaktiviert bzw. abgeschaltet und der VRam anders aufgeteilt worden. Nvidia nennt es Optimierung und Ihre Einteilung der Funktionsweise des Grafikchip, es bleibt sicher auch ein fader Beigeschmack das dies so nicht kommuniziert wurde. Aber aus meiner Sicht sind die Bauteile physikalisch vorhanden und es ist mir nicht bekannt das eine Spezifikation auch deren Funktionsweise beschreibt. Es ist wie gesagt meine Ansicht, fand aber die teilweise Hetze die stattfand über dem Ziel hinaus.
 
Ja auf das Ergebnis der Sammelklage bin ich auch gespannt wenn dies mal geführt wird.

Wenn ich es richtig verstanden habe sind ja die Bauteile wie in der ersten Spezifikation beschrieben auch verbaut worden, nur sind zwei Sachen deaktiviert bzw. abgeschaltet und der VRam anders aufgeteilt worden. Nvidia nennt es Optimierung und Ihre Einteilung der Funktionsweise des Grafikchip, es bleibt sicher auch ein fader Beigeschmack das dies so nicht kommuniziert wurde. Aber aus meiner Sicht sind die Bauteile physikalisch vorhanden und es ist mir nicht bekannt das eine Spezifikation auch deren Funktionsweise beschreibt. Es ist wie gesagt meine Ansicht, fand aber die teilweise Hetze die stattfand über dem Ziel hinaus.

Optimierung im negativen Sinn! Nur um ein klaren Unterschied zwischen 970 und 980 zu erzielen?!?

Gesendet von meinem LG-D855 mit der Hardwareluxx App
 
Nein! Sry. Doppelpost. Aber nein noch keine Frist gesetzt.

Gesendet von meinem LG-D855 mit der Hardwareluxx App
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist hier mal wieder der Streitwert.

375 Euro, da bewegen sich Anwälte halt nicht sehr gerne für...

Jeder Rechtschutzversicherte sollte aber seine Versicherung nutzten (auf Selbstbeteiligung achten!).

Im Falle eines Tätigwerdens des Anwalts und der dann evt. folgenden Einlenken von Alternate entsteht mMn auch die Pflicht der Kostenübernahme des Anwalts.
Selbstverständlich nur, wenn man vor eine angemessene Frist zur Rücknahem ohne Anwalt gesetzt hat (per Einschreiben).

Ich bin langjähriger Alternate-Kunde und werde dort ab sofort nichts mehr kaufen (genauso wie alle meine Kumpels).
Zusammen machen wir vielleicht einen Umsatz von 15.000 Euro im Jahr, das juckt Alternate bestimmt nicht, aber dennen geb ich mein Geld nicht mehr.
 
Ich habe meine Karte bei Caseking gekauft, jetzt stellt sich bei mir nur die Frage ob ich die Karte wirklich zurückgeben soll?

4K spiele ich nicht, sondern nur Full HD. Habe ich Einschränkungen durch das Speicherlimit?
 
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