So gehen die Händler mit der Rücknahme der GeForce GTX 970 um (Update)

was mich mehr interessiert.....was machen die mit den ganzen zurückgesandten karten??
 
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Als B-Ware vermarkten oder postwendend an den bei MF viel gepriesenen Vorlieferanten zurück schicken^^
 
Bestimmt wie Amazon (Warehouse-Deals). Günstiger verkaufen. Oder überholen und als austauschkarte wieder in Umlauf bringen
 
Wie man es dreht und wendet, ich glaube die haben sich da abgesichert und können die Karten wieder zurück geben. Ansonsten hätte man sich auch eine Menge logistische Aufwands sparen können und eine Teilerstattung anbieten können, wie Amazon es teilweise gehandhabt hat.
 
Bzw. landen diese als "Neuware" im Mindstar (wird zumindest immer so angepriesen dass dort nur Neuware verkauft wird) - für B-Ware gibts ja den Schnäppshop:rofl:
 
Jau, das kennt man. Gestern erst habe ich ein Gehäuse, was ich noch auf Lager hatte aus dem Mindstar ausgepackt und einen dicken Kratzer oben auf dem Case bemerkt, der voll professionell mit einem Edding kaschiert wurde :bigok:
 
Ich kann mich ja auch irren, aber die Händler bekommen die Grafikkarten von ihrem Großhändler/Distributor. Diese bekommen die VGA wiederum von den Grafikkarten Herstellern. Diese wiederum beziehen nur die GPU von nVidia. Ein Referenzdesign soll es bei der GTX 970 nicht geben, was direkt von nVidia bezogen werden würde und dementsprechend direkt zu denen zurück gehen würde.

Auch wenn ich mich unbeliebt mache, ich fände einen Prozess wegen der Sachmangel Diskussion ganz interessant, dann hören endlich die möchtegern juristischen "denke" ... "wohl" ... "sollte" Aussagen auf und es gibt Klarheit für alle Geschädigte und Beobachter der Thematk.
 
Auch wenn ich mich unbeliebt mache, ich fände einen Prozess wegen der Sachmangel Diskussion ganz interessant, dann hören endlich die möchtegern juristischen "denke" ... "wohl" ... "sollte" Aussagen auf und es gibt Klarheit für alle Geschädigte und Beobachter der Thematk.

man kann natürlich einen prozess führen bis die funken spritzen, aber eine höchstrichterliche und damit allgemeingültige feststellung der rechtslage würde ca. an dem tag erfolgen, an dem die integrierten grafiklösungen von intel die gtx970 performancemäßig überholen.
 
man kann natürlich einen prozess führen bis die funken spritzen, aber eine höchstrichterliche und damit allgemeingültige feststellung der rechtslage würde ca. an dem tag erfolgen, an dem die integrierten grafiklösungen von intel die gtx970 performancemäßig überholen.
Was bleibt den Leuten die ihr Geld zurück wollen und deren Shops nicht einlenken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was bleibt den Leuten die ihr Geld zurück wollen und deren Shops nicht einlenken?
1. Verbraucherschutz einschalten (am selben Tag auch zu 2.)
2. Schriftliche Rücknahme des Artikel mit Angabe einer Frist (3 Wochen) fordern
3. Anwalt einschalten (der nochmal freundlich nachhakt)
4. Klage einreichen

Für jemand mit einer Rechtschutzversicherung keine große Sache.

Und ich würde mich wundern wenn einer der Händler die Klage zulassen würde.
Der Schaden einer Grundsatzentscheidung zu Gunsten des Verbrauchers (und davon ist absolut auszugehen) wäre dermaßen groß, das würde keiner Riskieren. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt was da so passieren kann...

Bei 4. muss man halt Gedult mitbringen... die Einreichung der Klage geht zwar schnell, das Verfahren selbst zieht sich mit unter aber über ein Jahr (oder sogar noch länger).
Eine Klage kostet aber erstmal beide Parteien Geld. Also auch der Beklagte hat Kosten: nämlich den Anwalt.

Und ob ein Unternehmen sich gegen eine Klage Anwaltlich zur Wehr setzt, wo die einfache Option der Artikelrücknahme besteht, wage ich zu bezweifeln...

Genau das wäre mein Weg wenn ich meinen vollen Kaufpreis nicht erstattet bekommen würde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schlau gemacht von MF mit den 30 Tagen, die man Zeit für den Umtausch hat, sonst hätte man die Karte auch behalten können bis "echte" Alternativen auf den Markt sind und sie erst dann umtauschen. :angel:
 
Die, welche sich nach dem Schreiben von Alternate an den Anwalt gewandt haben, hat Alternate sich dazu schon bei euch gemeldet?
 
Schlau gemacht von MF mit den 30 Tagen, die man Zeit für den Umtausch hat, sonst hätte man die Karte auch behalten können bis "echte" Alternativen auf den Markt sind und sie erst dann umtauschen. :angel:

Verständlich, wäre auch net richtig so.
Einige User geben hier ja schon ratschläge amazon zu bescheißen!
 
Das ist natürlich schön von MF, dass sie die Karten nun zurück nehmen. Warum sie sich allerdings in ihrem Statement zum Erfüllungsgehilfen der Marketingabteilung Nvidias machen ist mir unverstandlich.
 
Gerade von EVGA Antwort bekommen ... evtl. interessiert es ja auch noch ein paar andere Betroffene
Guten Tag Herr ...,

generell bieten wir auf Grund des Problem an, jeder Zeit unser Step Up nutzen zu können um auf eine GTX 980 Up zu graden, hier muss man nur die Differenz begleichen und wir bieten an die Karte zurück zu nehmen und Ihnen den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten.
Wenn Sie die Karten behalten möchten können Sie noch versuchen den RAM zu übertakten, hier sind generell recht gute Ergebnisse zu erzielen. Dies bietet dann nicht mehr RAM aber die Arbeit des RAMs der ausgelastet ist kann schneller erledigt werden und ein Überschreiten der 3.5GB kann evtl. umgangen werden.
Haben Sie bei Auslastung schon geprüft wie viel RAM genau ausgelastet wird?
Das übertakten und überwachen der Vitalitäten kann mit dem EVGA Precision Tool durchgeführt werden.

Ob Ram OC hier wirklich Abhilfe schafft, wage ich aber mal sehr stark zu bezweifeln :confused:

Ich werde meine Beobachtungen nun mal genau protokollieren und mich dann nochmal bei EVGA melden. Vlt gibt's ja ne Backplate oder sowas in der Art :)
 
Alternate ist doch einfach Scheiße, selbst Mindfactory nimmt die 970 nun zurück und ich sitze hier mit diesem Drecks laden an und kann einen Anwalt einschalten. :wall:

Alter Schwede, deine Probleme will ich nicht haben! Die kostbare Lebenszeit damit zu verschwenden, 512 MB potenteren Arbeitsspeicher auf einer Grafikkarte einzuklagen! Bin ich froh, dass ich weder Anwalt noch Richter bin. Ich würde jeden Tag damit verbringen, mit dem Kopf gegen die Wand zu schlagen!
 
Das ist natürlich schön von MF
Schön würde ich das nicht nennen. Immerhin haben die sich ja gleich quergestellt.
Der Sinneswandel kommt wohl daher, weil es sich (geldmäßig) nicht so gut macht wenn man
die Rücknahme verweigert während Konkurrenten es tun.
Ist halt sehr schlechte "Werbung" und das wirkt sich in Zukunft aus, wenn keiner mehr MF empfiehlt.
Und so oder so waren die Specs zu dem Produkt falsch,
der Kunde hat was anderes bekommen hat als angegeben.


natürlich unter der Voraussetzung dass die Händler nochmal betonen das die Karte total geil ist
Der war gut :haha:
 
Verständlich, wäre auch net richtig so.

Vielleicht moralisch fragwürdig, aber wenn es als Sachmangel anerkannt werden würde, wäre dieses Zeitlimit höchstwahrscheinlich nicht zulässig. Trotzdem Daumen hoch für Mindfactory!
 
Es ist Kostengünstiger unter egal welchen Prämissen den Kaufvertrag rückabzuwickeln, als sich der Gefahr von Klagen oder zusätzlichen Forderungen, sowie negativwerbung auszusetzen.

Allerdings muss die Finanzierung einer solchen breit angelegten Aktion zuerst geklärt werden.

Ich denke (das denke beachten) , dass diese nun teils/ganz von den Parteien in der Vertriebskette sichergestellt wurde und es nun um die Begrenzung von Zusatzkosten und Imageschaden geht.

Für mich (das mich beachten) ist die Rechtslage ziemlich klar, jedoch ist es ein anderer Schnack, immer Recht (schnell) zu bekommen.

Ich denke (ich beachten), jeder solvente Händler wird die Karte auf Anfrage zurücknehmen ...

Gesendet von meinem P8 mit der Hardwareluxx App
 
Die Geforce GTX 970 weist aus unserer Sicht keinen rechtlichen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung auf.
Liebe Freunde von Mindfactory,

wie kann es sein, dass wenn der Hersteller in mehreren Punkten falsche Angaben zur Beschaffenheit seiner Ware macht & der Gesetzgeber zum Thema Sachmangel untenstehendes sagt, in diesem Fall kein solcher vorliegen soll? Für eine Erläuterung wäre ich sehr verbunden...

Auszug aus BGB §434:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann
 
Liebe Freunde von Mindfactory,

wie kann es sein, dass wenn der Hersteller in mehreren Punkten falsche Angaben zur Beschaffenheit seiner Ware macht & der Gesetzgeber zum Thema Sachmangel untenstehendes sagt, in diesem Fall kein solcher vorliegen soll? Für eine Erläuterung wäre ich sehr verbunden...

Auszug aus BGB §434:
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann

die Worte "aus unserer Sicht" machen den Unterschied zwischen Gesetz und Meinung aus

überspitzt: "aus meiner Sicht" ist eine Gurke grau und nicht grün
 
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die Worte "aus unserer Sicht" machen den Unterschied zwischen Gesetz und Meinung aus

überspitzt: "aus meiner Sicht" ist eine Gurke grau und nicht grün
Das ist mir schon klar, mich hätte nur interessiert, ob sie zu dieser Sicht auch auf irgendeiner sinnvollen Grundlage kommen oder ob das einfach nur schlecht informierte Kunden vom einfordern des Gewährleistungsrechts abhalten soll, da nicht nur 30 Tage sondern 2 Jahre gilt.
 
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Das ist mir schon klar, mich hätte nur interessiert, ob sie zu dieser Sicht auch auf irgendeiner sinnvollen Grundlage kommen oder ob das einfach nur schlecht informierte Kunden vom einfordern des Gewährleistungsrechts abhalten soll, da nicht nur 30 Tage sondern 2 Jahre gilt.
Wie Mindfactory zu ihrer 'Sicht' kommt, steht doch eindeutig als Einleitung davor:

[...]

NVIDIA‘s GeForce GTX 970 ist genauso performant und alternativlos, wie es von zahlreichen Magazinen online und im Druck seit Ende letzten Jahres bis heute in diversen Tests und Benchmarks belegt wurde. Die kürzlich eröffnete Diskussion über den aufgeteilten Speicher und die von NVIDIA veröffentlichten Technologiewerte machen das Produkt nicht mangelhaft oder schlechter, als die Benchmarks es bezeugen. Die von uns beworbenen Angaben zu der GPU, dem Speicher und den Taktraten entsprechen ebenfalls den tatsächlichen Spezifikationen der Grafikkarte.
Die Geforce GTX 970 weist aus unserer Sicht keinen rechtlichen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung auf.

[...]
Die nehmen die Karten zurück und erstatten das Geld, war doch genau das was gefordert wurde von deren GTX 970 Kunden, oder nicht?! Wer meint das ist nicht ausreichend, kann doch gern den Rechtsweg einschlagen, ich bin auf das Ergebnis gespannt :)
 
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Ich versteh es auch langsam nicht mehr. Eventuell läßt MF in Kooperation mit NVidia ja noch nen Luxussportwagen und nen Bungalow springen :bigok:

Einfach nur den vollen Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen wo man ja so benachteiligt wurde, das kann man doch nicht auf sich sitzen lassen ;)
 
Nutzt doch einfach die 30Tage bei diesem komischen Laden und gut ist. Wer erst nach 2 Jahren ausgiebiger Nutzung da antanzt und behauptet, erst dann von dem Problem erfahren zu haben und den Kaufpreis zurück will, wird wohl nach dem Radau in der PC-Welt auch vor Gericht einen schweren Stand haben.
 
In Amerika warten manche Jahrzehnte, bis sich Firmen für wichtigeres entschuldigen. Wenn man in diesem Fall nicht ohne leben kann, wird es wohl etwas aufwändiger, als Forenposts zu verfassen.
 
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