Grob gesagt ermöglicht Dir das Fernabsatzgesetz als Bestellkunde die Begutachtung und kurzen Test einer Ware. Gefällt sie Dir nicht, kannst Du sie ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen wieder zurückschicken.
Das wurde geschaffen um Bestellkunden eine äquivalente Möglichkeit zum Kauf im Laden zu bieten, da diese ja die Ware nicht wie im Geschäft erstmal "anfassen" können.
Natürlich muß man die Ware hinterher unbeschädigt und wieder sauber verpackt zurückschicken. Inwieweit jetzt die Verpackung dabei verunstaltet sein darf, weiß ich nicht. Hab noch nie davon Gebrauch gemacht, da ich mich im Vornerein ausgiebig informier, bevor ich mir was zuleg.
Wird aber auch von vielen zum Spaßtesten ausgenutzt, leider.
Ich würde wegen dem Geld nur verrückt werden, wenn ich von der SSD nicht den Leistungsschub bekomme, den ich mir vorher, trotz umfangreicher Recherche, erhofft habe. Gut, in dem Fall könnt ich mit dem Fernabsatzgesetz daherkommen
(will ich aber nicht ausnutzen => moralisches Dilemma bei mir)
Mechkilla
EDIT @Snoppy: Keine Sorge, ich will kein Sammelbesteller werden (würd mir die Zeit dazu fehlen, sowas zu organisieren).