Wenn du deine Reifen durch Burnouts innerhalb 2 Stunden abgefahren hast bekommst du also auch neue?
Dann gelten hier andere Gesetzmäßigkeiten. Denn dann ist das ein absichtlich durch den Käufer herbeigeführter Defekt bzw. Verschleiß der Ware.
Den kann man dann höchstwahrscheinlich auch noch gut nachweisen.
Mein BWL-Wissen ist schon etwas eingerostet, daher hab ich mich nochmals kurz zu interessanten Punkten diesbezüglich schlau gelesen.
Da wäre zum einen der Unterschied zwischen einer gesetzlich verankerten Gewährleistung die nach Verbrauchsgüterkauf für Neuwaren 2 Jahre beträgt.
Hierbei ist zu beachten dass es für die Gewährleistung (in der Theorie) eine Einschränkung gibt.
Das sagt die Wikipedia zur Gewährleistung:
Wikipedia schrieb:
definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden
Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer beweisen dass bereits ein Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, danach gilt die "Beweislastumkehr" und der Käufer muss den Beweis erbringen. Das ist die Gesetzeslage.
In der Praxis habe ich noch nie einen Verkäufer gesehen der sich auf diese Gesetzesgrundlage berufen hat.
Dann gibt es noch vom Hersteller die Garantie. Diese beträgt in aller Regel 3 Jahre und unterstreicht ganz groß den Zweck: Qualitätsgarantie
Hier kann der Hersteller selbst bestimmte Einschränkungen zur Garantie mit einbringen.
In aller Regel ist es die Garantie, die einen reibungslosen Umtausch der defekten Ware für den Verbraucher (wie ich es einer bin) meist ohne Einschränkungen zulässt.
Zu empfehlen ist ein kleines Frage-Antwort-Spielchen zum Thema Kaufrecht, welches Stiftung Warentest auf ihrer Seite eingebunden hat:
Umtausch und Rückgabe - Fragen und Antworten zum Kaufrecht - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
Also man sieht, so leicht kann uns ein noch so profitgetriebener Hersteller nicht an die Gurgel! Und das ist auch gut so!
EDIT: Sehe gerade dass ich schon längst zu spät bin mit meiner kleinen Erklärung. Ändert aber nix an der Realität die oben geschrieben steht. Bis auf die Tatsache dass Supertalent tatsächlich nur eine 2jährige Garantie (für MLC-basierte SSD's) bietet. Da können hier einige gegen wettern wie sie wollen, das lässt mich kalt...