Hi,
also ich habe auch nur Negatives vom besagten Herrn B. zu berichten, da ich lange mit ihm im Emailverkehr stand und Rechtsansichten präsentieren wollte, die absolut falsch waren (dumm, wenn man sich mit einem Juristen anlegt). AT war damals der Meinung, dass sie für falsche Kompatibilitätsangaben auf IHRER Homepage bei den EK Kühlern (bzgl. der passenden Mainboards) nichts könne und demzufolge kein Mangel vorläge, wenn die Kühler nicht aufs Mainboard passen. Er meinte, ich könne mich nur an EK wenden. Naja, habe ihm dann halt mal aufgeklärt über den Unternehmerregress und den Mangelbegriff, bis er dann doch klein beigegeben hat. Soviel also zu meiner Erfahrung.
Zu deinem Problem kann ich in zweierlei Hinsicht etwas sagen:
1) Im Thread kam ja das Problem mit WaterWetter auf, von dem kann ich in Verbindung mit Plexiglasteilen auch berichten und ich möchte nur dazu sagen, dass ich den Deckel NICHT zu fest zugeschraubt habe. Nachdem ich die Teile installiert hatte, war noch alles in Ordnung, erst nach ein paar Tagen hab ich die Bescherung entdeckt
(Risse am oberen Rand des AGB):
2) In rechtlicher Hinsicht gilt ja bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher 6 Monate ab Übergabe der Ware die Vermutung, dass eine etwaiger Mangel von Anfang an vorlag, also bereits bei Übergabe. Problematisch wird bei dir sein, dass die Ablagerungen wohl erst während dem Gebrauch entstanden sind, so dass dir dies hier nicht hilft.
Allerdings darf der Verkäufer selbst bei Beschädigung der alten Ware nicht den Umtausch verweigern!!! Vielmehr wäre der Käufer dann zum Wertersatz verfplichtet (wen es interessiert, das folgt aus §439 IV in Verbindung mit § 346 II Nr. 3 BGB), wenn überhaupt eine Beschädigung der Sache selbst vorliegt, denn die reine Verschmutzung, die die Sache nicht selbst beeinträcht, würde nicht zur Wertersatzpflicht führen.
Wenn du eine genauere Antwort möchtest, müsstest du dich per PN melden. Denn die Ausführungen sind mit Absicht allgemein gehalten!
Hinzugefügter Post:
Ich ärger mich auch über diesen miesen Support! Ich werde nichts mehr bei Aquatuning bestellen, die können ihr Zeug sonst wo verticken, aber nicht mehr bei mir!
Meine Story:
Ich habe einen Enzo bestellt, den ich wiederum wegen einem Lackplatzer zurück schickte. Zuvor hatte ich mich noch bei einem Mitarbeiter über die Versandkosten bei einer Reklamation informiert und mir wurde mitgeteilt, dass ab einem Warenwert von 40€ der Käufer dafür nicht aufkommen muss. Pustekuchen! Musste die 3,90€ aus eigener Tasche zahlen! Aquatuning schickte mir nach kurzer Zeit einen neuen Enzo und dachte mir, die Sache ist gegessen.
Doch was musste ich mir dann anschauen? Die Kupferplatte war an einer Schraube leicht verformt, was auf einen Produktionsfehler hinwieß. Außerdem konnte ich zwischen Kupferplatte und dem schwarzen Kunstoff einen Luftspalt erkennen. Diesen hätte man sicherlich durch weiteres hineindrehen der Schraube schliessen können, allerdings war mir das Restriskio eines Lecks einfach zu groß, denn der Ruf des Enzo's ist unumstritten und beschloss aus diesem Grund auch den zweiten zurück zu schicken. Nun war ich wieder 3,90€ ärmer!
Doch jetzt kommt der Hammer! Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass beide von mir Reklamierten Produkte keine Mängel aufwiesen und ich in Zukunft solche unnötigen Reklamationen zu unterlassen habe. Der erste Enzo war laut Mail nur kulanterweise getauscht worden.
Außerdem wurde mir unterstellt, dass bei einem weiteren Erhalt eines Enzo's, ich sowieso immer Mängel finden werde! Das ist doch eine Frechheit! Unfreundlicher geht es ja wohl kaum noch und von Kundenservice ist weit und breit nichts zu sehen, wenn man bedenkt, ich habe innerhalb des letzen halben Jahres über 400€ bei denen liegen gelassen!
Wo leben wir denn heutzutage? Ein Lackplatzer und die verformte Kupferplatte sind keine Mängel???
Mir wurde daraufhin angeboten, sobald ich zusätzlich 5€ bezahle, würde ich noch einen geschickt bekommen. Sonst gehts noch?! Dann hätte ich fast 13€ draufzahlen müssen, um endlich vielleicht einen mangelfreien Enzo zu erhalten! Ne, soweit kommt es noch! Darauf habe ich mich nicht eingelassen und mir wurde der Warenwert gutgeschrieben.
Aquatuning kann sich eine große Scheibe von Aquacomputer abschneiden, dazwischen liegen Welten! Das Plexi meines Cuplex's wiess nach kurzer Zeit kleine Risse auf und prompt wurde dieses mir kostenlos zugeschickt!
Deinen Post habe ich eben erst gelesen, ich hatte ein ähnliches Problem bei AT mit den Versandkosten und möchte dieses nun aufklären, denn was AT erzählt ist BLÖDSINN!!!
Bei einem
Widerruf bei Fernabsatzverträgen ist es korrekt, dass dem Kunden die Kosten der Rücksendung unter einem Warenwert von 40 Euro auferlegt können (§ 357 II BGB;
http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html)
"(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. "
Bei einer
Reklamation hat der Unternehmer
IMMER die Versandkosten zu tragen (§439 II BGB;
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html):
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "
Lasst euch also nicht von den schlicht falschen juristischen Äußerungen von AT täuschen, die stimmen teilweise nicht. Da mir die selbe Antwort zuteil wurde und ich erst mit Paragraphen kontern musste, scheint es ja fast schon eine Masche zu sein, vielleicht finden sich noch mehr Leute die ähnliche Probleme haben?