TwinMOS bei Cheeep.de ?

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Das wird langsam spannend. Vielleicht bekommen wir ja alle am selben Tag die TwinMos geliefert... :d

Oder auch nich... Das mit den AGB is ja immer noch nich geregelt!!!

Mal schauen. Wenn nich, muß ich eben bei Komplett nochmal bestellen!

BDD
 
Hi!

look here:

"Wir übernehmen keine Verantwortung bei Kompatibilitätsproblemen bei Speichern. Rückgaberecht beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware. Im Falle der Rückgabe, trägt der Käufer die Versandkosten und evtl. noch zusätzliche Nutzungsgebühr, deren Höhe vom Zustand der Ware abhängig ist.

"
Soviel zum Thema AGB´s


wo ichs gefunden hab sag ich nur wenn hmm hmmm....

naja : ich such nen nforce2 board (am besten asus a7n8x deluxe) dass nen 200er FSB ohne Probleme mitmacht ... ;)


MFG
Marco
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von blueworld
Hi!

look here:

"Wir übernehmen keine Verantwortung bei Kompatibilitätsproblemen bei Speichern. Rückgaberecht beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware. Im Falle der Rückgabe, trägt der Käufer die Versandkosten und evtl. noch zusätzliche Nutzungsgebühr, deren Höhe vom Zustand der Ware abhängig ist.

"
Soviel zum Thema AGB´s
MFG
Marco

Da kommt Freude auf ... :d

Die sollten sich wohl mal mit:
- §§ 355, 312 b f. BGB
- § 284 Abs.3 S.2 BGB

vertraut machen ;)


So long

Insane
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis auf die Übernahme der Versandkosten durch den Käufer isses doch legitim...
>kq
 
@insane
starke abnutzungserscheinungen kann der händler in rechnung stellen, is legitim, aber das muss er auch nachweisen.....am besten macht man vorm zurückschicken bilder von dem ding
 
@kq:

Erstmal 'HALLO' im Forum :)


Also:
Gemäß §§ 355, 312 b f. BGB hat der Kunde das Recht, die Ware zu testen !!
Z.B. ein Auto wird ja auch Probe gefahren, ohne daß der Händler was dafür verlangt, bei Hardware könnte sich der Kunde die Ware ja im Laden anschauen bzw. vorführen lassen ( was wohl kein Laden macht :fresse: ).

Um diesen Nachteil, den der Käufer bei Online-Transaktionen hat, zu mindern, wurde u.A. das ehemalige FAG beschlossen.

--> Der Kunde darf die Ware zum 'Bestimmungsgemäßen Gebrauch' testen, ohne, daß Wertminderung vom Händler geltend gemacht werden darf.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kunde die CPU zerstört oder sonst was damit macht ...

Ich kann jetzt auch nicht 100%ig sagen, bei wem dann die Beweislast liegt ... :confused:

Mit dem Ausschluß der Versandkosten ( in einem Satz mit dem Anderen 'Wünschen' ) wird diese Passage leider unwirksam, da sie gegen geltendes Recht verstößt ;)
--> Ab 40 € Warenwert der reklamierten Position ist der Händler verpflichtet, die Versandkosten zu erstatten.
( Bzw. den Kompletten Betrag + Versandkosten innerhalb von 30 Tagen. )
Ansonsten zieht § 284 Abs.3 S.2 BGB ( = ungerechtfertigte Bereicherung ), womit der Händler eine Straftat begeht ;)


Ich weis das auch nur, weil eine nette 'Firma' vor 2 Monaten mal versucht hat, mich über den Tisch zu ziehen :wall:

Hätten sich lieber nen anderen gesucht :d

Ich bin leider auch nicht mehr auf dem neuesten Stand, früher gab`s mal so nen Passus in AGB`s, daß, selbst wenn ein Punkt ungültig ist, nicht die kompletten AGB ungültig werden, sondern nur der entsprechende Punkt :fresse:
Keine Ahnung, ob sowas heute noch nötig ist, ob es weiter unten in seinen AGB`s steht oder ob evtl. die ganzen AGB gegenstandslos sind :confused: :fresse:


So long

Insane
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Acc is schon ein wenig älter, aber wenig genutzt =)
Auszug aus dem BGB (FAG):
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
Du meinst die salvatorische Klausel.
>kq
 
@kq:

oder so :)

Aber der letzte Satz deines Zitates beinhaltet genau das, was ich auch gepostet habe ;)

So long

Insane
 
HI !!

Hier mal ne kurze Erläuterung, warum ich nicht bei cheep.de oder deren Auktionen kaufen würde:

- Fehlende oder teilweise nicht gültige AGB
- Fehlendes Impressum auf der Site ( mit wem macht ihr eigentlich Geschäfte :confused: )
dazu zähle ich: Gerichtsstand, UmSt-ID, Name des Inhabers, ... )
- bisher fehlende Erfahrungen mit dem Laden ( z.B. bei RMA )

Bei den EBAY-Auktionen ist ja eindeutig eine Gewerbliche Absicht zu erkennen, leider fehlt aber:
- Kennzeichnung als Gewerblich,
- UmSt-Id,
- Name der Firma,
- Belehrung zum FAG,
usw.

Somit verstoßen sie also gegen die AGBs von EBAY ;)


Nur so zur Info:

Wenn dem Laden mal einer was böses will und Ihn anschwärzt ( www.finanzamt.de ;) ) könnte es sein, daß es mal ein Geschäft war und dann habt Ihr evtl. Probleme :fresse:

Disclaimer
Dies ist meine persönliche Meinung und weder ein Angriff auf den Laden noch sonst was !!!

So long

Insane
 
Impressum is ja da. Auch die UmSt.Nr. und Inhaber, es fehlt halt nur die AGB! Zumindest ist sie nicht online.

Na mal schauen was jetzt passiert. 5 Tage sind ja nun rum und die Lieferzeit sollte 5-8 Tage lt. Mail ca. 5-8Tage sein.

BDD
 
hm....ich würd wohl auch bei cheeep bestellen wg. keine kreditkarte usw.........

ich bin da schon experimentierfreudig.....auch wenn ich manchmal auch stress hab wg. ein paar läden......
z.b. low-noise, die von mir geld seit 02.01. haben obwohl ich storniert hab......
norksit hat mich dagegen noch nie im stich gelassen
 
@Wome:

Brief schreiben ( Einschreiben + Rückschein ), eine Frist setzen und schon mal vorsorglich auf

- § 284 Abs.3 S.2 BGB

Hinweisen, wenn die Frist verstreicht, ohne daß Zahlung geleistet wurde --> Rechtsanwalt


Normalerweise lassen Sie es abern nicht so weit kommen, weil sie ja dann auch die Kosten des Rechtsstreits zahlen müssen ;)


So long

Insane
 
Tach zusammen,

also mal zu den AGB von Cheeep.de.
Was soll daran nicht in Ordnung sein? Die Versandkosten sind vom Käufer bis zu einem Versandpreis von 40 Euro selbst zu übernehmen, wenn er vom Widerrufsrecht Gebrauch macht. Nur wenn die erhaltene Ware nicht der eigentlich bestellten entspricht oder Mängel aufweist, hat der Verkäufer die Versandkosten zu tragen.

Auszug aus §357 (2) des BGB:
"Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."

In den AGB weist Cheeep.de doch auf das Widerrufsrecht und nicht auf das Rückgaberecht hin, oder?

Gruß,
Frittenbude
 
meine twimos sind imma noch ned da :heul:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo is denn auf www.cheeep.de bitte schön ne AGB... Ich seh da nix, da steht das sie in Arbeit is!

Wo habt ihr also die Infos her?
In der Bestellbestätigung war auch keine AGB dabei.

BDD
 
hab ich grad bekommen als ich nachgefragt hab wo der scheiss twinmos bleibt:


Sehr geehrter Herr [geht euch n dreck an],
die Speicher wurden heute Nachmittag an Sie per Nachnahme abgeschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Eugenia Utkin
Fa. Cheeep
Azuritweg 5
70619 Stuttgart




ARRRRRRRRRRGH !!! wieso ned am montag, oda gestern, wehe der is bis samstag ned da
 
High Forum ;)

*hab seit nem monat nforce 2 board jedoch kein Speicher ;]
hatte eigentlich cor**** 32er im auge aber zu teuer
im twinmos wahn bei k0m*leT* zur kasse mit 2 dicken riegeln im saeck...
-> no amex !? wtf :fresse:

falls cheeep die dinga liefert bitte posten dann werde ich eugenia
mal 106,50?€ ueberweisen :asthanos:

*Bewertungen :
schon aufgefallen das bis jetzt keiner ne beurteilung bei cheeep abgegeben hat was twinmos/winbond angeht ?
:heul: nicht das die sich jetzt mit unseren modulen verzieht und
die in der schweiz vertickt
 
Zuletzt bearbeitet:
da war einer unzufrieden mit dem service
manue2281(5) Beschwerde : kein originaler 256MB PC100 sondern 512 PC133 - Leistungseinbußen!!!!!
Antwort von cheeep_hardware - falls unser Fehler, dann kostenloser Umtausch, kein Grund für neg. Bewertung

...

den wuerde ich auch tauschen
 
HÖ ?

der beschwert sich über PC 133 RAM weil er PC 100 haben wollte
und weils ein doppelt so grosser Riegel ist wie er wollte ?

RICHTIG ???
 
ya über den hab ich mich auch fast bepisst wie kann einer so blöd sein und sich beschweren wenn er was besseres bekommt als bestellt
 
DAS sind Ebayer in Reinnatur! ;)
 
Hi

Warum aktualisiert cheep.de seine Preisliste nicht mehr ??
Bei mir steht die ist vom 25.02.2003 bei euch ??
 
Zuletzt bearbeitet:
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