Undervolting und die Garantie usw.

mrcs

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Hiho ... da ich vor kurzem im Marktplatz User darauf hingewiesen habe, dass beim OC jegliche Garantie erlischt, wurde als Folge dessen eine kleine Diskussion losgetreten, in der es um "undervolting" und "underclocking" von A64 CPUs ging.

Nach meiner Argumentation erlischt jegliche Garantie bei einem Betrieb ausserhalb der Specs.
Ausserhalb der Specs kann dabei sowohl über als auch unter dem jeweiligen maximalen Werten liegen.

Dann wurde allerdings C&Q als Gegenargument gebracht, und dort musste ich dann selber erst mal nachdenken und Infos sammeln.

C&Q ist eine Technologie seitens AMD! Diese Technologie hat aber auch für jede CPU Serie ihre eigenen Specs. ( P-States sind damit gemeint )

Es gibt folgende P-States ( Als Beispiel ein S754 A64 2800+ )

Max P-State 1800 MHz 1.500 V

Intermediate P-State #1 N/A

Intermediate P-State #.. N/A

Intermediate P-State #6 N/A

Min P-State 800 MHz 1.300 V

In der Regel sind nur "Max und Min P-State" spezifiziert, da diese von dem C&Q Treiber genutzt werden. Und somit ist ein Betrieb dazwischen ein Betrieb ausserhalb der Spezifikationen und es erlischt somit die Garantie.

Von der Regel abweichend gibt es CPU Serien die zusätzliche zu Min/Max P-State noch "Intermediate P-State #1" oder gar "Intermediate P-State #2" als Spezifikation haben.

Ein X2 4800+ ( 2x1024kb L2 Cache ) hat z.B. als "Intermediate P-State #3"
folgende Werte als Spec: 1800Mhz bei 1.2Volt. Somit wäre ein Betrieb bei diesen Werten absolut OK, da innerhalb der Specs.
Das ist aber von CPU Serie zu CPU Serie anders, und somit kann man da KEINE allgemeingültige Aussage machen was nun erlaubt ist und was nicht.
Vielmehr muss man als User selber die Informationen für seine CPU beschaffen, wenn man denn diese von den C&Q P-States ( Min/Max ) abweichend betreiben will.

Was das ganze nun für die Garantie aussagt ist folgendes:

Ein Betrieb abweichend von den spezifizierten P-States führt zum Verlust der Garantieansprüche seitens des Herstellers. Somit darf auch eine CPU, die nicht mal übertaktet wurde, sondern einfach nur "undervolted", nicht mehr mit Garantie weiterverkauft werden.

Ich hoffe der Beitrag ist hilfreich.


Quelle: Amd White Paper und E-Mail vom Support ( poste ich auf anfrage )
 
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Hm, na das ist ja mal interessant!

Danke für den Beitrag,

gruss Oliver
 
^^ Danke ... nur schade dass Du bei 50 Hits der Einzige bist den es "interessiert" ...
 
Wird wohl daran liegen, dass die meisten auf´m Marktplatz, Ebay etc. trotzdem ihre CPU´s mit Garantie verkaufen (wollen) obwohl die ausserhalb den Spezifikationen gelaufen sind.
Deswegen wirste da auf unverständnis stoßen... auch wenn du Recht hast.
 
naja man liests halt und weiss es nun ;D
viel gibts dazu ja nicht zu sagen
 
*Neo* schrieb:
Wird wohl daran liegen, dass die meisten auf´m Marktplatz, Ebay etc. trotzdem ihre CPU´s mit Garantie verkaufen (wollen) obwohl die ausserhalb den Spezifikationen gelaufen sind.
Deswegen wirste da auf unverständnis stoßen... auch wenn du Recht hast.

Ja, das ist halt der Punkt daran den ich nicht nachvollziehen kann.
Wie "selbstverständlich" für viele User illegale Handlungen sind
 
Muh-Q schrieb:
^^ Danke ... nur schade dass Du bei 50 Hits der Einzige bist den es "interessiert" ...

Nee nee, ist schon mal gut zu wissen, ich denke dass es so viele nicht interessiert, weil fast alle hier sowieso übertakten und dann ist im Grunde eh die Garantie weg.
 
Klar da haste recht, aber wie viele schicken trotzdem ihre defekte Ware zur RMA und erschleichen sich trotzdem ein Tauschtel/Neuteil etc. ?
In letzter Zeit häufen sich hier die Thread´s mit "Ich hab Teil XY geschrottet, kann ich die trotzdem einschicken ?".

Es müsste eigentlich jedem klar sein dass bei eigenverschulden die Garantie erlischt.
 
*Neo* schrieb:
Klar da haste recht, aber wie viele schicken trotzdem ihre defekte Ware zur RMA und erschleichen sich trotzdem ein Tauschtel/Neuteil etc. ?
In letzter Zeit häufen sich hier die Thread´s mit "Ich hab Teil XY geschrottet, kann ich die trotzdem einschicken ?".

Es müsste eigentlich jedem klar sein dass bei eigenverschulden die Garantie erlischt.


Klar :(

Da müssen sich aber wohl die Gesetze ändern, es gibt viel zu viele die das Rückgaberecht ausnutzen, allein schon wegen OC!
 
Hmm die Gesetze in dem Bereich sind im Grunde ziemlich eindeutig.

Wenn Du Dir Ware bestellst, darfst Du sie innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
Aber auch nur dann, wenn Du sie ordnungsgemäß behandelt hast. Darunter zählt NICHT Overclocking oder so ;) Testest Du die CPU innerhalb dieser 14 Tage auf ihr OC Potenzial darfst Du sie eigentlich nicht mehr unter Inanspruchnahme des 14tägigen Rückgaberechtes zurücksenden.

^^ Würde auch keinen Sinn mehr machen, denn für den Händler/Shop hat eine CPU ohne Garantie quasi keinen Wert mehr.

Das Problem ist eigentlich nur, dass viele User die Tatsache ausnutzen, dass die Shops/Händler über eine Prüfung der zurückgesendeten Hardware hinwegsehen. Dass dabei dann gegen geltendes Recht verstoßen wird interessiert dabei die wenigsten und welche weitreichenden Folgen das ganz allgemein haben kann, da denkt auch meist niemand drüber nach.
 
Muh-Q schrieb:
Das Problem ist eigentlich nur, dass viele User die Tatsache ausnutzen, dass die Shops/Händler über eine Prüfung der zurückgesendeten Hardware hinwegsehen. Dass dabei dann gegen geltendes Recht verstoßen wird interessiert dabei die wenigsten und welche weitreichenden Folgen das ganz allgemein haben kann, da denkt auch meist niemand drüber nach.

Dass wäre jetzt interessant welche Konsequenzen drohen könnten. Gibt es da irgendwelche informationen drüber ?
 
Bei Undervolting Garantie-Verlust, wird ja immer lustiger hier :lol:

sorry, aber das ist ja wohl echt lachhaft, würde ich z.B. den Pentium M in meinem Laptop auf der default Vcpre von 1,34 laufen lassen, könnte ich meine Kaffeemaschine in Rente schicken ;)

dann kannste auch deine Garantie knicken, wenn ein ach so tolles Asus Brett mal wieder die Vcore nach dem Motto vergibt "darfs auch ein bißchen mehr sein ?"

oder wenn der PLL nicht genau läuft und die CPU dann so 3 Mhz über default Takt läuft :eek:, so derbe evil-OC'ers ham naturlich kein Recht mehr auf Garantie

was soll denn bitte mit der CPU passieren, wenn sie zu wenig Saft hat ? Bluescreen und beim nächsten Boot ist wieder alles ok

soviel mal von mir, reicht vorerst :)

gruß tigger
 
tigger schrieb:
Bei Undervolting Garantie-Verlust, wird ja immer lustiger hier :lol:

sorry, aber das ist ja wohl echt lachhaft, würde ich z.B. den Pentium M in meinem Laptop auf der default Vcpre von 1,34 laufen lassen, könnte ich meine Kaffeemaschine in Rente schicken ;)

dann kannste auch deine Garantie knicken, wenn ein ach so tolles Asus Brett mal wieder die Vcore nach dem Motto vergibt "darfs auch ein bißchen mehr sein ?"

oder wenn der PLL nicht genau läuft und die CPU dann so 3 Mhz über default Takt läuft :eek:, so derbe evil-OC'ers ham naturlich kein Recht mehr auf Garantie

was soll denn bitte mit der CPU passieren, wenn sie zu wenig Saft hat ? Bluescreen und beim nächsten Boot ist wieder alles ok

soviel mal von mir, reicht vorerst :)

gruß tigger

trotzdem ist fakt dass die cpu außerhalb der specs betrieben wurde, also nicht in dem rahmen in dem es empfohlen wird, egal aus was für gründen!
 
tigger schrieb:
dann kannste auch deine Garantie knicken, wenn ein ach so tolles Asus Brett mal wieder die Vcore nach dem Motto vergibt "darfs auch ein bißchen mehr sein ?"

Hier gebe ich ihm ein Teilrecht. Es ist ja teilweise schon so dass einige Boards zum Teil bisschen overvolten wofür der User eigentlich gar nichts dafür kann und damit die Garantie erlischt.

Ein verzwicktes Thema...
 
ok, tut mir leid, war ja auch nur Spaß und nicht ganz ohne Sinn ;)

und eine entscheidende Frage wär noch, ob es vom Wortlaut her heißt z.B. bei nem A64 3200+ :

"spezifiert bis 2 Ghz" oder "spezifiziert für 2 Ghz"

ersteres würde meiner Meinung nach zumindest das beliebige Senken des Taktes erlauben :)
 
tigger ... ich habe die Specs für INTEL CPUs nicht parat .... und das war hier auch nicht das Thema!

Für A64 CPUs gibts ganz klare Specs an die man sich als User halten muss um seine Garantieansprüche aufrecht zu erhalten! Das bedeutet anhand des X2 4800+ Beispiels oben dass Du im Bios 1800 Mhz und 1.2Volt einstellen DARFST ohne die Garantie zu verlieren. Stellst Du aber 1800 Mhz und 1.0Volt ein ist die Garantie im Grunde genommen futsch.

Wenn das Board nun ( ohne mods oder so ) ein wenig undervolted wird da sicher niemals jemand was gegen sagen können, solange man sich beim manuellen BiosSetup an die Specs der CPU gehalten halt.
Auch Mainboardhersteller müssen sich eigentlich an die Specs halten!
Des weiteren gibts noch diverse Tolleranzen, die hier aber nicht weiter berücksichtig werden sollten, da das damit zu detailliert wird.
Man kann schlecht alle "Wenns" und "Abers" bedenken und beantworten.


Es mag irgendwie nach Haarspalterei klingen ... dem stimme ich zu ..
Aber ich wollte eignetlich auch nur zeigen, dass man sich auch beim "undervolting" und "underclocking" an vorhandene Specs halten MUSS um die Garantieansprüche nicht zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
heißt das also auch das wenn wir z.B bei Asus die OC funktion (paar%) einschalten wir keine Garantie mehr auf unsere CPU haben????
Wird von Asus hingewiesen das unsere CPU evtl kaputt gehen kann weil wir die OC FUNKTION anschalten???
 
des is halt aufn papier so grad in cnq zeiten totales gschmari

würde ich aber auch garantie in anspruch nehmen weil es eindeutig ein andrer fehler ist und ich für den nichts kann
der fehler wär auch in den spezis aufgetreten

ist ja in etwa so wie wenn man sagt
mein motor hat nen kolbenfresser weil die bremsbeläge abgefahren waren

wenn ich den proz ez selber zerstören würde durch zuviel volt überhitzung wasser oder sonstwas ist es logischerweise ein garantieverlust und auch irgendwo verständlich aber so würde es mich nicht wirklich interressiern

keine ahung was deine oc funktion bringt aber wenn der takt nur etwas angehoben wird is das richtig keine garantie mehr

das sollte aber eigentlich klar sein wir reden hier von cpus runtertakten bzw weniger volt geben

ach und deine cpu wird von ein paar mhz mehr nicht kaputt gehen solang du am vcore nichts verstellst überlebt der dich warscheinlich sogar noch :) aber tatsache is das du keine garantie mehr auf ihn hast ob daran jetzt ein andrer fehler schuld ist ist egal weil amd sich drauf rausreden kann ausser natürlich er zerfällt zu staub was etwas unrealistisch wäre
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich empfehle dir mal dass hier:

Damit man dich ein wenig besser versteht.

Counderman schrieb:
ist ja in etwa so wie wenn man sagt
mein motor hat nen kolbenfresser weil die bremsbeläge abgefahren waren

Die Bremsen eines Fahrzeugs haben nichts mit dem Motor zu tun! :rolleyes:
Das undervolten hat jedoch was mit der CPU zu tun.
Ein sehr schlechtes Beispiel!

Also lieber mdfhwmkah :d.
 
wo ist bitte mein Beispiel mit bis und für 2 Ghz am Thema vorbei ?

genau darum geht es doch :hmm:, wenn da steht spezifiziert bis 2 Ghz, darf ich underclocken, wie ich will
 
Hier hab ich etwas gefunden worum es nicht speziell um´s undervolten geht sondern Grafikkarten - Kühlerwechsel (aber Garantie).
Die meisten sind ja davon überzeugt dass nach einem Kühlerwechsel ob Lukü oder Wakü bei ner Graka die Garantie verloren geht.

Einfach diesen Thread durchlesen und eines besseren belehren lassen. Ich war auch überrascht...

http://www.forumdeluxx.de/forum/showthread.php?t=72680&highlight=K%FChler+wechsel+Garantie

Ein etwas älterer Thread.
 
snooB schrieb:
heißt das also auch das wenn wir z.B bei Asus die OC funktion (paar%) einschalten wir keine Garantie mehr auf unsere CPU haben????
Wird von Asus hingewiesen das unsere CPU evtl kaputt gehen kann weil wir die OC FUNKTION anschalten???

selbst bei der asus-overclock-funktion verlierst du deine garantie. soweit ich weiß steht davon was im handbuch, im bios aber nicht.
 
Wer das Handbuch des Mobos nicht liest, und dann durch "automatisches" OC die Garantie verliert ist selber Schuld. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" sagt man ja immer, und wenn es im Handbuch drin steht hat sich der Mobo Hersteller da gut abgesichert.

@ Neo .. ist nen netter Text, aber echt OT ;) GFX haben nichts mit CPUs zu tun. Aktuell ist wieder son Topic im GFX Forum, und da hab ich auch schon geschrieben dass man beim Tausch eines GFX Kühlers am besten einfach VORHER den Hersteller / Händler anschreibt und fragt! ;)

@ tigger ... es steht aber niergends Spezifiziert BIS 2 Ghz ;)

Wenn Du Dir meinen 1. Post und das Whitepaper dazu mal anschaust, wirst Du sehen, dass AMD dort ziemlich GENAUE Werte spezifiziert was die einzelnen P-States angeht.

Meiner Einer informiert sich immer VORHER über die Dinge die ich vorhabe, und mach mir dazu viele Gedanken, um auch eher unwahrscheinliche Probleme berücksichtigen zu können.
 
ok, ich geb mich geschlagen, auch wenn ichs nach wie vor lächerlich finde, geb ich jetzt Ruhe ;)
 
darf man auch einfach mal sagen dass das lächerlich ist?

das heisst ich muss meinen 3500er NewCastle mit1,500 rennen lassen wo er arsch-heiss wird und nicht mit 1,250 ... das macht soviel abwärme aus bei dem ding ... ach egal ...

ihr könnte mir nicht erzählen dass ihr bei OCed schrott-hardware euch neue kauft anstatt auf garantie zu gehen -.-

das macht niemand ... selbst ich nicht ... was kaputt geht wird ersetzt!
 
HW-Mann schrieb:
darf man auch einfach mal sagen dass das lächerlich ist?

das heisst ich muss meinen 3500er NewCastle mit1,500 rennen lassen wo er arsch-heiss wird und nicht mit 1,250 ... das macht soviel abwärme aus bei dem ding ... ach egal ...

ihr könnte mir nicht erzählen dass ihr bei OCed schrott-hardware euch neue kauft anstatt auf garantie zu gehen -.-

das macht niemand ... selbst ich nicht ... was kaputt geht wird ersetzt!

Du hast weder den Sinn des Topics verstanden, noch bist Du in der Lage zu beurteilen was andere User mit ihrer Hardware machen!
Dein Newcastle hat doch auch C&Q .. das kannst Du doch nutzen.

Es geht auch nicht darum was man "kann" oder was andere machen, es geht hier einzig darum was man machen DARF ohne in Gefahr zu laufen die Garantie zu verlieren. Ob Du das lächerlich findest oder nicht, tut nichts zur Sache, denn damit änderst Du keine Gesetze ;) :) :(

Wenn Du Computerhändler betr.ügst ist das Deine Sache, aber ich würde das an Deiner Stelle nicht in nem öffentlichen Forum herausposaunen.
 
*Neo* schrieb:
Ich empfehle dir mal dass hier:

Damit man dich ein wenig besser versteht.



Die Bremsen eines Fahrzeugs haben nichts mit dem Motor zu tun! :rolleyes:
Das undervolten hat jedoch was mit der CPU zu tun.
Ein sehr schlechtes Beispiel!

Also lieber mdfhwmkah :d.

ich finde das beispiel immer noch super weil meiner meinung nach das undervolting die laufzeit eines prozessors noch verlängert und es genau so wie ich sagte wenn ein fehler am prozessor entsteht liegt es mit sicherheit nicht am undervolting genausowenig wie ein fehler am motor an den bremsen liegt. Da macht cnq den proz eher defekt bei andauerndem vcore und takt wechsel wie dauernd undervolting

wenn der proz dann verreckt verreckt er sowieso aber aus andren gründen.

hab sogar noch n super auto beispiel für dich ist etwa so pass auf
ich hab mein auto nie getretten mein motor is trotzdem im arsch weil kein öl drin war
also siehst der fehler war nich der motor oder das tretten sondern einfach nur das öl genauso ises hier der fehler is sicher nicht des undervolting sondern einfach nur der cpu und deswegen würde ich ihn zurückschicken
der fehler wäre so oder so entstanden deswegen egal

und zu den satzzeichen ich dacht ich wär hier in einem forum das ich nen deutsch aufsatz schreib is mir irgendwie neu?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Counderman

Du hast auch nicht verstanden worum es hier geht.
Dass man durch undervolting bzw. underclocking die Lebenszeit der CPU verlängert, weiss denke ich jeder. Ich bin auch absolut dafür, schon alleine wegen der Stromrechnung ;) ABER es spielt keine Rolle, ob die CPU Schaden nimmt oder nicht! Wie Du in meinem 1. Post erkennen kannst, ist die Garantie nunmal futsch wenn Du beim undervolting/Clocking Werte verwendest die nicht spezifiziert sind.

und zu den satzzeichen ich dacht ich wär hier in einem forum das ich nen deutsch aufsatz schreib is mir irgendwie neu?

Erst Recht in nem Forum sollte man sich bemühen die deutsche Rechtschreibung anzuwenden. Das erleichtert die Kommunikation ungemein.
Dieser "ich brauch keine Groß/Kleinschreibung und keine Satzzeichen" Trend im Netz ist nur zum kotzen.
 
Counderman schrieb:
und zu den satzzeichen ich dacht ich wär hier in einem forum das ich nen deutsch aufsatz schreib is mir irgendwie neu?
Spätestens wenn Du mal eine Frage hast, wird sie Dir niemand beantworten, wenn er sich dafür diesen Buchstabenkleister anschauen muß, den Du Posting nennst. Bei solchen Beiträgen scrollt man am besten drüber.
 
ich bin der meinung, dass man gar keine garantie auf cpus braucht. die gewährleistung deckt da alles ab. mir ist noch nie eine cpu abgeraucht, egal ob mit oder ohne oc. nur durch userfehler gehen cpus kaputt.
 
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