Darkwonder
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- Mitglied seit
- 03.01.2009
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@Kyraa
Natürlich musst du nachweisen, dass du unter dem Betrag von 5,2k liegst. Also an Vermögen, Wertpapieren, Auto und Co.
Aber eben nicht ob du dein monatliche Einnahmen nun für Döner oder Hardware ausgiebst.
Auch musst du deinen Notebook Verkauf und Neukauf etc. nicht nachweisen, also schlicht weg normale Transaktionen (bei nem Autokauf etc. sieht es anders aus, da das auf dein Vermögen angerechnet wird). Solange du aber eben unter bzw. bei den angegebenen 5,2k bleibst, änder sich nicht wirklich etwas.
Wenn du vor der Beantragung große Beträge abbuchst, kann es natürlich sein, dass nachgefragt wird. Solltest du davor über den 5,2k gelegen haben.
Ob es sinnvoll ist, dass erst einmal angespartes verbrasst werden muss, wohl nicht, da bin ich ganz deiner Meinung. Ist aber eben die aktuelle Gesetzeslage.
Natürlich musst du nachweisen, dass du unter dem Betrag von 5,2k liegst. Also an Vermögen, Wertpapieren, Auto und Co.
Aber eben nicht ob du dein monatliche Einnahmen nun für Döner oder Hardware ausgiebst.
Auch musst du deinen Notebook Verkauf und Neukauf etc. nicht nachweisen, also schlicht weg normale Transaktionen (bei nem Autokauf etc. sieht es anders aus, da das auf dein Vermögen angerechnet wird). Solange du aber eben unter bzw. bei den angegebenen 5,2k bleibst, änder sich nicht wirklich etwas.
Wenn du vor der Beantragung große Beträge abbuchst, kann es natürlich sein, dass nachgefragt wird. Solltest du davor über den 5,2k gelegen haben.
Ob es sinnvoll ist, dass erst einmal angespartes verbrasst werden muss, wohl nicht, da bin ich ganz deiner Meinung. Ist aber eben die aktuelle Gesetzeslage.