Doch, darf ich. Entscheidend ist, ob die fremde Person mein Motiv ist, oder ob sie unvermeidbares Beiwerk auf dem Foto ist. Wenn ich eine fremde Person gezielt fotografiere, würde ich wohl deren Persönlichkeitsrecht verletzen, zumindest in Deutschland. Wenn ich aber z.B. einen Jahrmarkt fotografiere und hier und da eine Person auf meinem Bild ist, was ich gar nicht vermeiden kann, dann ist das nicht verboten. Es wäre mir auch gar nicht möglich, in solchen Fälle ohne Menschen ein Bild zu machen und von jedem die Erlaubnis einholen könnte ich auch nicht.