sidewinderdxii
Legende
Falsch, dies gilt nur bei normalen Verspätungen. In dem o.g. Fall wurde ein Schwarzfahrer des Zuges verwiesen, womit es höhere Gewalt ist.
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Unsinn, Entschädigungen gibt es auch bei höherer Gewalt.
Man will es ändern:
Fahrgastrechte: Keine Entschädigung bei höherer Gewalt | ZEIT ONLINE
Außerdem ist ein Schwarzfahrer keine höhere Gewalt, es gibt nichts, außer Vorschriften die das Unternehmen selbst gemacht hat die das Personal dazu zwingen nen Schwarzfahrer rauszuwerfen nur weil er kein Ticket hat.
Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz – WikipediaDie Entschädigung wird ausgeschlossen, wenn
die Verspätung durch den Reisenden selbst verursacht wurde,
die Verspätung durch einen Dritten verursacht wurde
die Verspätung auf einen äußeren, nicht zum Bahnbetrieb gehörenden Umstand beruht
sich die Entschädigung auf weniger als 4,00 Euro beläuft
Dann Quelle her, dass es nicht so ist wie ich sage. Meine Quelle ist da recht eindeutig.Dann hättest du als Fahrgast, bei jedem Personenunfall, jeder Streckensperrung wegen Personen im Gleis und bei jedem Polizeieinsatz im Zug Anspruch. Das hast du nicht also ist deine Behauptung Unsinn.
Geiler ist wenn die sachen beim Zoll 1 Monat liegen nur weil man es legal angemeldet hat.
ja stimmt, ersteresHardWareKäufer?
HardWareKenner?
@HWK geile signatur mir der ignoreliste da muss ich meine gleich auch anpassen
Wenn mich nicht alles täusch sind doch derzeit fast alle Bundesländern (Ausnahme: Baden-Württember, Bayern) in den Sommerferien.Freut euch auf die Sommerferien dann braucht ein Paket von Hamburg nach München gerne mal 5-7 Tage.
Musste extra in die Webansicht gehen. Musste schmunzel