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Mr. Alzheimer
Gorsi sagt, dass Überholen auf dem Standsteifen rechts überholen ist. Damit hat er im Sinne eines Seitenzuordnung recht, aber nicht im Sinne der StVO.
Ich sage, dass rechts überholen die Benutzung eines regulären Fahrsteifens impliziert. Der Standstreifen ist kein regulärer Fahrstreifen, er gehört also nicht zur Fahrbahn. Im Sinn der StVO ist das Überholen auf dem Standstreifen etwas anderes als das rechts Überholen.
Es wird unterschieben zwischen "rechts überholen" und "zum schnelleren Vorankommen den Seitenstreifen benutzen".
Zwei unterschiedliche paar Schuhe. (letzteres ist das billigere Paar)
@Gorsi
Das "teilweise" kommt von dir.
Geschrieben steht ein Spurwechsel bis (komplett) auf den Standsteifen.
Ohne teilweise und auch ohne benutzen des rechten, 2. von rechts oder sonstwie gearteten Fahrstreifen, da eben ausschließlich der Standsteifen benutzt wird.
Ich sage, dass rechts überholen die Benutzung eines regulären Fahrsteifens impliziert. Der Standstreifen ist kein regulärer Fahrstreifen, er gehört also nicht zur Fahrbahn. Im Sinn der StVO ist das Überholen auf dem Standstreifen etwas anderes als das rechts Überholen.
Es wird unterschieben zwischen "rechts überholen" und "zum schnelleren Vorankommen den Seitenstreifen benutzen".
Zwei unterschiedliche paar Schuhe. (letzteres ist das billigere Paar)
@Gorsi
Das "teilweise" kommt von dir.
Geschrieben steht ein Spurwechsel bis (komplett) auf den Standsteifen.
Ohne teilweise und auch ohne benutzen des rechten, 2. von rechts oder sonstwie gearteten Fahrstreifen, da eben ausschließlich der Standsteifen benutzt wird.
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