[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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@plutoniumsulfat
@Drimacus
@Liesel Weppen
ja, das mit dem Ringbuffer/Loop meinte ich eigentlich
sonst wären die ganzen SD-Karten ja ganz schnell voll :d

wenn ich nur daran denke wie schnell unsere Versuchfahrzeuge Speicher füllen wenn wir die Frontkamera mit aufzeichnen :d
 
*mit dem Gesicht auf die Tastatur gefallen* „oh..“Mein Kampf““

Beatrix von Storch gefällt das :)

Okay, genug Gewitzelt, ich möchte es nochmal deutlich sagen, diese Entscheidung ist erbärmlich und zeigt mal wieder, wie tief eingegraben im Staatsapparat die Neurechten sind. Ach halt Moment, das war ja eigentlich schon nach der Bundeswehr, der Polizei und den Prüfbehörden klar. Will ja nur noch immer kaum einer wahrhaben. Die Gefahr kommt ja bekanntlich von links. Also links von rechts außen.

Ist auch mal wieder unglaublich gute PR für die Stadt. Da braucht man sich echt nicht wundern, dass viele vor allem Pegida und Nazis mit Dresden verbinden.

Ich bin ja mal gespannt, ob es das erstmal wieder war, oder ob es demnächst wieder Kundgebungen gibt. Der April ist ja der Monat schlechthin, was Geburtstage von Kriegsverbrechern angeht.
 
Tja, der Schlaumeier ist deswegen ein Schlaumeier, weil er den Unterschied zwichen Aufzeichnen und Speichern verstanden hat.
Verstehe den Unterschied, dann wird es besser.
Ja und worauf speichert die Cam denn? Hat die das im RAM, der bei spannungsverlust flöten geht? Sobald die Cam auf einen persistenten Speicher aufzeichnet habe ich das letzte Aufzeichnungsintervall immer noch erhalten.
Ist das denn definiert, das eine DASHcam nur auf flüchtigen Speicher speichern darf? Hast du gelesen, das ich an der Definition von "Dashcam" zweifle?
Und wenn eine DASHcam per Definition erstmal nur auf flüchtigen Speicher speichern würde und ohne Anlass nicht persistiert, dann stellt sich doch die Frage gar nicht mehr. Nur genau diese Definition wäre mir nicht bekannt. Ganz im Gegenteil, die Urteile schwafeln nur Dummfug.
 
Welche Versuchsfahrzeuge?
arbeite bei Porsche in der Absicherung der Wahrnehmung Frontkamera
Aber es macht rein für die Datenmenge der Aufzeichnung via Frontkamera nicht einen sooo großen Unterschied ob das Audi, VW, Mercedes oder BMW ist denke ich mal
die haben da ähnliche Specs, innerhalb der VAG sowieso
 
Ja und worauf speichert die Cam denn? Hat die das im RAM, der bei spannungsverlust flöten geht? Sobald die Cam auf einen persistenten Speicher aufzeichnet habe ich das letzte Aufzeichnungsintervall immer noch erhalten.
Ist das denn definiert, das eine DASHcam nur auf flüchtigen Speicher speichern darf? Hast du gelesen, das ich an der Definition von "Dashcam" zweifle?
Und wenn eine DASHcam per Definition erstmal nur auf flüchtigen Speicher speichern würde und ohne Anlass nicht persistiert, dann stellt sich doch die Frage gar nicht mehr. Nur genau diese Definition wäre mir nicht bekannt. Ganz im Gegenteil, die Urteile schwafeln nur Dummfug.
Na es wird natürlich fest gespeichert, aber immer wieder überschrieben. Oder wie speichert man dauert im RAM?

Wenn ich mir ein Bild runterlade, SPEICHERE ich es ja auch auf meine Festplatte und nicht im Arbeitsspeicher.
 
Na es wird natürlich fest gespeichert, aber immer wieder überschrieben. Oder wie speichert man dauert im RAM?
Die laufende Aufzeichnung liegt im (in einem) RAM, der reicht z.B. für die letzten 60s un loopt. Wird die Cam stromlos, weil man z.B. die Zündung ausmacht, ist alles automatisch und sofort weg.
Wenn das aber auf z.B. eine SD-Karte gespeichert wird, dann habe ich die letzten 60s immer und dauerhaft und wenn ich die Stromzufuhr urplötzlich kappe, kann da auch nix mehr gelöscht werden.
Wenn ein Unfall passiert (mit G-Sensoren erkannt) oder man den Knopf drückt, wird der RAM-Inhalt auf z.B. eine SD-Card geschrieben, aber eben NUR dann.
Und der Aufzeichnungszeitraum, also wieviel überhaupt aufgezeichnet wird, bevor es loopt ist doch auch nicht definiert!

Genau das verstehe ich unter einer Dashcam, DAS ist der wesentliche Bestandteil, warum es eine DASHcam ist. Wenn die Cam das NICHT so tut, isses keine Dashcam, sondern eine stinknormale Kamera. Und wenn da eben nicht definiert ist, was als was gilt, wirds halt schwierig zu beurteilen was erlaubt ist und was nicht.
 
Ne Dashcam ist ne Kamera, die du auf dein Amaturenbrett/Windschutzscheibe packst.
Kannste auch ne Canon 5D festspaxen, ist auch ne Dashcam.

Ob diese Cam dann illegal wird, hängt von der Technik und deiner Verwendung ab.
Wenn ein Cam 24h im Ringpuffer speichert, ist das keine dauerhafte Speicherung. Warum?
Weil die Minute 24:01 nicht mehr exisitert.
Machst du von der SD-Karte regelmäßig ein Komplettbackup auf dein Onedrive, dann ist die CAM noch immer DSGVO konform, du aber nicht mehr.
So einfach ist die Welt. Ob nun 24h oder 3h ist dabei relativ egal. Interessant wird dann bei größeren Zeiträumen, das ist aber selten der Fall.

EDIT:
Weil du ja scheinbar auf die Zeit so geil bist.
Für Videoüberwachung geht man von 48h als ausreichenden Aufzeichnungszeitraum aus. Daher macht die Polizei auch immer so viel Party, wenn was passiert ist. Die haben nämlich nur 48h Zeit.
Für dich bedeutet das, dass eine Dashcam 48h im Ringpuffer speichern kann und damit DSGVO konform ist.
Speicherst DU das weg, übersteigst DU die 48h Aufzeichnungsdauer (weil du z.B. 1 Woche zurückgehen kannst) und versößt damit gegen die DSGVO, aber noch immer noch nicht die Cam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne Dashcam ist ne Kamera, die du auf dein Amaturenbrett/Windschutzscheibe packst.
Kannste auch ne Canon 5D festspaxen, ist auch ne Dashcam.
Dann hast du eben Dashcam nicht definiert sondern gehst einfach nur von irgendeiner Kamera aus.

Ob diese Cam dann illegal wird, hängt von der Technik und deiner Verwendung ab.
Wenn ein Cam 24h im Ringpuffer speicher, ist das keine dauerhafte Speicherung. Warum?
Weil die Minute 24:01 nicht mehr exisitert.
Und genau das ist der Schwachsinn dabei.

Also wenn ich mir nen Laptop mit Kamera und 16TB-HDD ins Auto lege und da auf 16TB-Loop stelle, dann ist das ok, weil looped ja? Sind dann zwar 4 Wochen Aufzeichnung, aber es loopt?
Hauptsache die Kamera steht auf dem Amaturenbrett und ist damit nach rechtlichen Grundlagen eine "Dash"Cam?

So einfach ist die Welt. Ob nun 24h oder 3h ist dabei relativ egal. Interessant wird dann bei größeren Zeiträumen, das ist aber selten der Fall.
Nein, so einfach siehst du die Welt. Ich sehe das wiederrum nichtmehr mit der DSGVO vereinbar, weil das gibt so absolute Narrenfreiheit. Da kann ich ja doch wieder alles dauerhaft aufzeichnen.
 
Tja, mit der Dashcam ist es wie bei vielen Dingen. Rechtlich ist es eine gewisse Grauzone.
Die Landesdatenschutzbehörden sehen die Dashcam ganz klar als verboten an, da man als Aufzeichner seiner Informationspflicht ggü. dem Aufgezeichneten nicht im laufenden Straßenverkehr nachkommen kann.
Dem ggü. steht ein Urteil wo die Verwertung solch einer Aufnahme vor Gericht stattgefunden hat.

Das ist recht perfide, wenn ich aufzeichne kann ich mit einer recht hohen Geldstrafe belegt werden (wenn ich das Material veröffentliche noch höher, was vor Gericht passiert). Trotzdem kann es vor Gericht als Beweismittel zulässig sein, je nachdem welches Interesse überwiegt.


Eigentlich schade, würde den ganzen mit 120 durch 70er Zonen Hobbyrennfahrern schnell den Führerschein unter dem Hintern wegreißen.
 
Wenn ein Unfall passiert (mit G-Sensoren erkannt) oder man den Knopf drückt, wird der RAM-Inhalt auf z.B. eine SD-Card geschrieben, aber eben NUR dann
Das wäre relativ sinnlos, denn dann bräuchte beim Unfall nur die Elektrik Schaden nehmen und die Aufnahme wäre weg. Ungefähr so sinnvoll wie ein Akku, der bei gezogenem Netzstecker abschaltet.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dann hast du eben Dashcam nicht definiert sondern gehst einfach nur von irgendeiner Kamera aus.

Hier mal aus Wikipedia:

Als Dashcam (Kofferwort aus englisch dash board ‚Armaturenbrett‘ und camera ‚Kamera‘) wird eine Videokamera bezeichnet, die während der Fahrt frontal aufzeichnet.

Mehr nicht. das kann auch dein Handy in einer Halterung sein.

Und genau das ist der Schwachsinn dabei.

Also wenn ich mir nen Laptop mit Kamera und 16TB-HDD ins Auto lege und da auf 16TB-Loop stelle, dann ist das ok, weil looped ja? Sind dann zwar 4 Wochen Aufzeichnung, aber es loopt?
Hauptsache die Kamera steht auf dem Amaturenbrett und ist damit nach rechtlichen Grundlagen eine "Dash"Cam?

4 Wochen ist ein langer Zeitraum, wie oben schon erwähnt.
 
Die Landesdatenschutzbehörden sehen die Dashcam ganz klar als verboten an, da man als Aufzeichner seiner Informationspflicht ggü. dem Aufgezeichneten nicht im laufenden Straßenverkehr nachkommen kann.
Dem ggü. steht ein Urteil wo die Verwertung solch einer Aufnahme vor Gericht stattgefunden hat.

Was die Landesdatenschutzbehörden sagen, ist eben nur eine Seite der Medaille. Am Ende entscheidet der Richter. Und das Datenschutzbehörden naturgemäß immer pro Datenschutz urteilen, sollte selbstverständlich sein, oder?
 
Das wäre relativ sinnlos, denn dann bräuchte beim Unfall nur die Elektrik Schaden nehmen und die Aufnahme wäre weg. Ungefähr so sinnvoll wie ein Akku, der bei gezogenem Netzstecker abschaltet.
Nein, das Gerät könnte einen (kleinen) Akku haben, der ausreicht um das noch wegzuschreiben.
Und abseits dessen, wo liegt denn jetzt die rechtliche Garantie, das deine Kamera tatsächlich in jedem Fall 100% funktioniert, was du hier ja vorraussetzt?

Und ja, Technik kann versagen, Wenn du mit 100km/h gegen eine Wand fährst und das Schadensprofil irgendwie so abläuft, das dein Airbag nichtmehr auslösen kann, dann brauchst du dich um deine Dashcam auch nichtmehr kümmern.

Das ist aber abseits dessen auch ein technisches Detail, das ebenfalls nicht geklärt ist. Einen rechtsanspruch auch gegenüber dem Hersteller der Dashcam hast du doch eh nicht.

Es sollte einfach definiert werden, was eine Dashcam ist und was eben nicht als Dashcam gilt. Von mir aus kann man es im Juristensprech auch Arschlochcam nennen, ist völlig egal, aber es muss definiert werden. Und in diesem Zuge gehört auch definiert, wielange die loopen darf.
Das hier verlinkte ist absolut schwammig, das kann ich so und so auslegen und darf damit je nach Auslegung doch wieder alles oder gar nichts.
 
Es ist doch definiert: Ne Cam, die in der Scheibe klebt. Mehr braucht es doch gar nicht. Die Funktionen können dabei von x bis y reichen, völlig egal. So wie sowohl ein F40 als auch ein Lupo Autos sind, obwohl die grundverschiedene Funktionen haben.

Bezüglich der Speicherdauer müssen Gerichte klären, was zulässig ist und was nicht. Rechtsthemen haben es aber nun mal leider so an sich, dass sie nicht mit 0 und 1 arbeiten, sondern mit fließenden Grenzen.

Konkret: Für eine Dashcam reichen hier Zeiträume von wenigen Minuten aus, deshalb bieten die Hersteller auch diese Zeiträume an. Mit Laptop und 16TB-HDD ist aber verboten, weil zu lang.
 
Es ist doch definiert: Ne Cam, die in der Scheibe klebt. Mehr braucht es doch gar nicht.
Nein, es ist eben nicht ausreichend geklärt, wie man an der Diskussion hier doch sieht.

Bezüglich der Speicherdauer müssen Gerichte klären, was zulässig ist und was nicht.
Ist aber nicht geklärt.

Konkret: Für eine Dashcam reichen hier Zeiträume von wenigen Minuten aus, deshalb bieten die Hersteller auch diese Zeiträume an. Mit Laptop und 16TB-HDD ist aber verboten, weil zu lang.
Nein, genau das ist eben nicht geklärt.
Weil Hersteller das so anbieten, heisst eben nicht, das es auch rechtlich geklärt ist.
Also welche Dashcam mit welchem Speicher und welchen Aufzeichnungsintervallen darf ich denn nun nutzen und welche nicht?
 
Liesel, beschäftige dich doch bitte mal mit der DSGVO und den Datenschutzbehörden.
Die sagen: Dashcam ist problematisch, aber unter besonderen Maßnahmen machbar.
Eine besondere Maßnahme ist anlassbezogen und ,Achtung, Trommelwirbel, kurzzeitig Speicherung.

Die Diskussion hier ist an sich sinnlos, weil die Typen, die ein Problem damit haben, bereits definiert haben, wie sie sich das vorstellen können.

Ob du damit nun klarkommst und jedes Bit definiert haben magst, ist dein Problem. Die Fachwelt, ja, auch die Juristerei, ist voll im Bilde.
Gesetze sind keine technischen Spezifikationen, deshalb stehen in Gesetzen keine bitgenauen Definitionen sind, dafür aber in technischen SPECs.
 
Die sagen: Dashcam ist problematisch, aber unter besonderen Maßnahmen machbar.
Eine besondere Maßnahme ist anlassbezogen und ,Achtung, Trommelwirbel, kurzzeitig Speicherung.
Gut, wenn du das so siehst, dann kannst du mir ja Links zu Dashcams geben, welche ich rechtlich verbindlich benutzen darf. Und mir auch erklären, warum ich andere Cams nicht benutzen darf.
Ich warte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die Landesdatenschutzbehörden sagen, ist eben nur eine Seite der Medaille. Am Ende entscheidet der Richter. Und das Datenschutzbehörden naturgemäß immer pro Datenschutz urteilen, sollte selbstverständlich sein, oder?

Na klar, ich wollte damit nur sagen, das Thema ist alles andere als klar. Vorallem vor Gericht ist ja recht haben und recht bekommen immer so eine Sache.
 
Naja der gegebene Fall war eben einer bei dem es nicht kracht und da wird eine Dashcam relativ nutzlos sein

Nein. Grundsätzlich gilt bei der Verwendung von Dashcam Aufnahmen zu Beweiszwecken die Einzelfallabwägung. Deswegen dürfte es beim Nachweis von Straftaten, wie Nötigung bzw. gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr keine Probleme geben.

Dashcam Urteil des BGH

Zitat:

"Der BGH gibt dem Verbraucher Richtlinien an die Hand, bei deren Beachtung der Einsatz von Dashcams grundsätzlich zulässig ist."
 
Da ging es um Zivilrecht und es kam halt zur Kollision.
Ich würde darauf tippen, dass es nicht so einfach ist ansonsten kauf ich so nen Ding, radel ein paar Runden durch die Stadt und geh zur Polizei und zeige 10 Leute an.
 
Gut, wenn du das so siehst, dann kannst du mir ja Links zu Dashcams geben, welche ich rechtlich verbindlich benutzen darf. Und mir auch erklären, warum ich andere Cams nicht benutzen darf.
Ich warte.
Ich sehe das nicht so. Das sehen die Typen mit diesem Datenschutzirgendwas im Namen. Kann man einfach nachlesen, ohne dass man nen Doktor in Germanistik braucht.
Auch wenn ich glaube, dass das bei dir vergebene Liebesmüh ist, da du noch nichtmal verstehst, dass eine Dashcam eine Kamera ist, die auf einem Armaturenbrett ist und noch keine konkrete Funktionsbeschreibung ist.
Dashcam setzt sich aus den Worten Dash(board) und Cam(era) zusammen.
Dashboard heißt Armaturenbrett/Instrumententafel. Das ist dieses große schwarze Teil, was vor dem (Bei)Fahrer ist und von der linken Tür bis zur rechten Tür geht.
Mehr ist das nicht.
Stellst du da ne Canon 5D drauf, ist das ne Dashcam. Stellst du da ne 8K Red drauf, ist das ne Dashcam, stellst du dein Samsung S10 mit Kamerafunktion drauf, ist das ne Dashcam.

Ergo, Achtung, wieder Trommelwirbel: Du darfst jede Kamera als Dashcam benutzen. Achtung, wichtig, hier bitte genau lesen: Du darfst auch jede andere Kamera benutzen.
Bitte teile mir und dem Thread mit, dass du diese Zeile oben drüber gelesen hast und gebe den Wortlaut mit eigenen Worten wieder.

Das wichtige dabei ist, dass du diese Kamera(egal welche das ist, egal was sie kostet, egal wer sie baut, alles ist egal) im Sinne der DSGVO nutzt. Ob du das mit einer Kamera machst, die das bereits von Hause aus macht oder einen professionellen Kameramann holst, der die Kamera im Sinne der DSGVO bedient oder nen Dr. der Physik und Rechtswissenschaft einstellst, weil du es selber nicht bewerkstelligen kannst, ist dabei völlig egal.
Fakt ist, die Kamera muss das machen, was die DSGVO will. Die DSGVO schreibt nicht vor, wie das technisch genau ausgeführt ist.


Alles weitere ist dir überlassen.
Willst du verbindliche Empfehlungen, besorge dir einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Ja, die Leute gibt es und ja, diese Leute machen auch fast alles für Geld.

Falls du wieder mit irgendwelchen schlauen Aussagen daherkommst.
Die Kamera darf natürlich den Straßenverkehr nicht gefährden.
Sowas:
geht also nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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