plutoniumsulfat
Enthusiast
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@plutoniumsulfat
Es wurde explizit erwähnt, das keine Warnung voraus ging. Es ist dabei also unerheblich ob die Täter Flüchten oder nicht.
Ich gehe mal davon aus, meinen letzten Beitrag hast du noch nicht gelesen. Da steht der Rest. Inklusive einer Erklärung warum was in der Urteilsfindung nicht zum Nachteil oder Vorteil gereichte, aber was üblicherweise getan werden sollte. Sprich auch die Warnung.
In der Begründung ging es gar nicht um die Ankündigung, sondern allein darum, dass der Angriff bereits beendet war. Damit entfällt der Grund für Notwehr.
In dem Beitrag steht es doch schon: Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Und in der Situation kann ich nicht einschätzen, ob ein Warnschuss die Sache jetzt eskalieren würde oder der Täter dadurch erst Recht auf mich losgeht.
Ja rechtsprechung du ist nicht einfach. Aber unmittelbare gefahr ist durch die rechtsprechung recht genau definiert. Und zwar so, dass ein angriff eben unmittelbsr passieren kann. Jemand, der sich erst umdrehen muss, kann mich nicht unmittelbar bedrohen. Er muss eine deutlich sichtbare, zeitlich dauernde handlung vollführen bevor er mich angreifen kann. Das ist keine unmittelbare gefahr
Nur noch mal als Hinweis: Wird bei mir eingebrochen, dauert der Angriff auf mein Eigentum weiterhin an, auch wenn mir der Täter zufällig den Rücken zudreht, weil er mich noch nicht bemerkt hat.
Weder ist ein einbrecher in der regel bewaffnet (dann wäre nämlich ein räuber) noch kann er den hinter ihm stehenden angreifen.
Ein Raub ist es erst, wenn jemand bedroht wird. Ein Einbrecher kann also durchaus Waffen dabei haben. Und ob mich ein Eindringling in dem Fall angreift oder nicht, weiß ich vorher ja nicht. Übrigens kann man sehr wohl Personen angreifen, die hinter jemandem stehen.