Gorsi
Urgestein
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Dann hast du ein anderes Urteil vor dir als ich. Es geht um den Rocker, welcher durch die Tür einen Polizisten erschoss, weil diese sich nicht als Polizisten zu erkennen gegeben haben, trotz ankündigung scharf zu schießen. Im Urteil wird (wie ich Zitierte) dann beschrieben was das übliche Vorgehen für den Verteidiger wäre und was es für Gründe geben muss, warum man eben nicht Vorgewarnt hat.In der Begründung ging es gar nicht um die Ankündigung, sondern allein darum, dass der Angriff bereits beendet war. Damit entfällt der Grund für Notwehr.
Du würfelst da etwas durcheinander. Das nicht einlassen bedeutet den Dieb oder dergleichen aus dem Wege zu gehen. Also selber aus der Wohnung flüchten bevor ein Angriff bzw eine Verteidungssituation entsteht oder dich in anderweitigen Schutz begeben (bspw. Menschenmasse oder persönlicher Schutzraum).In dem Beitrag steht es doch schon: Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Und in der Situation kann ich nicht einschätzen, ob ein Warnschuss die Sache jetzt eskalieren würde oder der Täter dadurch erst Recht auf mich losgeht.
In dieser Situation hast du zu warnen. Sollte er sich langsam umdrehen, offensichtlich aufgeben oder von dir weg Flüchten darfst du nicht auf ihn Schießen. Dreht er sich schnell zu dir um oder nähert sich mit dem Rücken zu dir, dann darfst du von der Schusswaffe Gebrauch machen (Oder einem anderen Gegenstand welcher als Waffe dienen kann).Nur noch mal als Hinweis: Wird bei mir eingebrochen, dauert der Angriff auf mein Eigentum weiterhin an, auch wenn mir der Täter zufällig den Rücken zudreht, weil er mich noch nicht bemerkt hat.
Es gibt eigentlich nur die Möglichkeit von einer Waffe Gebrauch zu machen ohne eine vorherige Warnung, wenn der Täter dich unmittelbar angreifen kann. Also sehr nahe vor dir steht, oder auf dich Los geht.
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