[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

@plutoniumsulfat
Es wurde explizit erwähnt, das keine Warnung voraus ging. Es ist dabei also unerheblich ob die Täter Flüchten oder nicht.

Ich gehe mal davon aus, meinen letzten Beitrag hast du noch nicht gelesen. Da steht der Rest. Inklusive einer Erklärung warum was in der Urteilsfindung nicht zum Nachteil oder Vorteil gereichte, aber was üblicherweise getan werden sollte. Sprich auch die Warnung.

In der Begründung ging es gar nicht um die Ankündigung, sondern allein darum, dass der Angriff bereits beendet war. Damit entfällt der Grund für Notwehr.

In dem Beitrag steht es doch schon: Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Und in der Situation kann ich nicht einschätzen, ob ein Warnschuss die Sache jetzt eskalieren würde oder der Täter dadurch erst Recht auf mich losgeht.

Ja rechtsprechung du ist nicht einfach. Aber unmittelbare gefahr ist durch die rechtsprechung recht genau definiert. Und zwar so, dass ein angriff eben unmittelbsr passieren kann. Jemand, der sich erst umdrehen muss, kann mich nicht unmittelbar bedrohen. Er muss eine deutlich sichtbare, zeitlich dauernde handlung vollführen bevor er mich angreifen kann. Das ist keine unmittelbare gefahr

Nur noch mal als Hinweis: Wird bei mir eingebrochen, dauert der Angriff auf mein Eigentum weiterhin an, auch wenn mir der Täter zufällig den Rücken zudreht, weil er mich noch nicht bemerkt hat.


Weder ist ein einbrecher in der regel bewaffnet (dann wäre nämlich ein räuber) noch kann er den hinter ihm stehenden angreifen.

Ein Raub ist es erst, wenn jemand bedroht wird. Ein Einbrecher kann also durchaus Waffen dabei haben. Und ob mich ein Eindringling in dem Fall angreift oder nicht, weiß ich vorher ja nicht. Übrigens kann man sehr wohl Personen angreifen, die hinter jemandem stehen.
 
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In der Begründung ging es gar nicht um die Ankündigung, sondern allein darum, dass der Angriff bereits beendet war. Damit entfällt der Grund für Notwehr.
Dann hast du ein anderes Urteil vor dir als ich. Es geht um den Rocker, welcher durch die Tür einen Polizisten erschoss, weil diese sich nicht als Polizisten zu erkennen gegeben haben, trotz ankündigung scharf zu schießen. Im Urteil wird (wie ich Zitierte) dann beschrieben was das übliche Vorgehen für den Verteidiger wäre und was es für Gründe geben muss, warum man eben nicht Vorgewarnt hat.

In dem Beitrag steht es doch schon: Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Und in der Situation kann ich nicht einschätzen, ob ein Warnschuss die Sache jetzt eskalieren würde oder der Täter dadurch erst Recht auf mich losgeht.
Du würfelst da etwas durcheinander. Das nicht einlassen bedeutet den Dieb oder dergleichen aus dem Wege zu gehen. Also selber aus der Wohnung flüchten bevor ein Angriff bzw eine Verteidungssituation entsteht oder dich in anderweitigen Schutz begeben (bspw. Menschenmasse oder persönlicher Schutzraum).

Nur noch mal als Hinweis: Wird bei mir eingebrochen, dauert der Angriff auf mein Eigentum weiterhin an, auch wenn mir der Täter zufällig den Rücken zudreht, weil er mich noch nicht bemerkt hat.
In dieser Situation hast du zu warnen. Sollte er sich langsam umdrehen, offensichtlich aufgeben oder von dir weg Flüchten darfst du nicht auf ihn Schießen. Dreht er sich schnell zu dir um oder nähert sich mit dem Rücken zu dir, dann darfst du von der Schusswaffe Gebrauch machen (Oder einem anderen Gegenstand welcher als Waffe dienen kann).
Es gibt eigentlich nur die Möglichkeit von einer Waffe Gebrauch zu machen ohne eine vorherige Warnung, wenn der Täter dich unmittelbar angreifen kann. Also sehr nahe vor dir steht, oder auf dich Los geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem "nicht Einlassen" siehst Du wohl falsch Gorsi. Gemeint ist
ich muss nicht abwarten, bis ich mir wirklich zu 100% sicher bin, ob der Angreifer mich jetzt tatsächlich mit dem Messer erstechen will oder ob er nur gerade eine ungewöhnliche Dehnübung macht, die zufälligerweise wie ein "Ausholen" aussieht
Anders formuliert "ich nehme dem (potentiellen) Angreifer die Möglichkeit mich anzugreifen" - Klar fällt eine eigene Flucht im Prinzip auch darunter.

Zum anderen Punkt "in-den-Rücken-schießen": Das schöne an theoretischen Rechtsfragen ist ja, dass man alles mögliche Konstruieren kann ;-)
Also: Ich hab meine DirtyHarry-Wumme schon aus dem Tresor geholt, geputzt & geladen und stelle nun den - momentan unbewaffneten - Einbrecher in einem recht kleinen Zimmer, aus dem er nicht flüchten kann, ohne auf mich zuzukommen, da ich in der Tür stehe. (Die Vorwarnung ist in Form von "Mal schön die Pfoten hoch Freundchen, sonst baller ich Dir Deine hässliche Fresse weg, haben wir uns verstanden?!?" erfolgt, wäre aber ggf. sogar entbehrlich, siehe oben.) Der Einbrecher erschrickt, dreht sich dann aber entschlossen von mir weg und ich sehe, wie er nach seiner Pistole greift, die auf der Kommode hinter ihm liegt. In dem Fall baller ich ihm ein hüsches Loch in den Rücken - unmittelbar bevorstehender Angriff abgewehrt!
Da wird seine traurige Witwe, die gierige Crack-Hure, mit Aussicht auf ein paar $$$$ vielleicht einen Anwalt (frisch von der Uni) losschicken, der natürlich argumentiert "wem in den Rücken geschossen wird, der kann ja kein Angreifer sein". Da würde mir meine (theoretische) Videoüberwachung den Arsch retten - sowohl was den Rücken als auch die Vorwarnung angeht.

Außerdem gibt es bekannte Präzedenzfälle von rückwärts gerichteten Angreifern:

source.gif
 
Mal abgesehen von den puren Gesetzestexten entscheiden nacher immer noch Menschen im Gerichtssaal. Die Entscheidungen des Richters können durch viele weitere Faktoren beeinflusst werden, jene dem Richter nicht bewusst sind. Dies beispielsweise bezüglich der Frage wie hart die mögliche Strafe für den hier hypothetisierten Pistolennutzer ausfallen wird. Aber das alles werdet ihr nicht in Gesetzestexten finden, selbst wenn ihr diese als Laien doch tatsächlich durch und durch mit allen Erweiterungen, Ausnahmen, Sonderregelungen, Extras etc. interpretierten solltet.

Nur Mal ein einziges Beispiel von quasi unendlich vielen:

In den USA hat man diese Reihenfolge deshalb z.B. geändert. Nicht aber in Deutschland.
 
@Kuzorra
Ja, da hast du natürlich recht, weshalb auch jeder Fall einzeln betrachtet wird. Wollte damit auch nur ein kleines Roundup für Pluto geben. Selbst in der Realität laufen ja vermeintlich sehr ähnliche Fälle teils sehr unterschiedlich ab.

PS: Darf ich dich mal besuchen? Will die DirtyHarry-Wumme gerne mal halten dürfen. :p
 
So wer von euch hat denn eine Waffe zu Hause, dass das überhaupt relevant ist? Dazu haben die, die Waffen haben diese hoffentlich auch entsprechend vorschriftsmäßig gesichert. Im Falle eines Einbruchs steht der Einbrecher entweder schon hinter euch oder ist abgehauen bevor ihr zum Tresor gelaufen seid um Waffe und Munition zu entnehmen und die Waffe zu laden. Ich meine diskutiert das gern weiter aber irgendwie sehe ich den Sinn nicht ;)

Hab welche im Tresor und das Grundstück ist groß, meldet die hintere Halle Alarm gehe ich natürlich nicht ohne geladene Waffe nachschauen.
 
Unfähiger Fahrradhändler. Wie immer scheitert es an der Werkstatt.

Neues Rad meiner Frau hat die Schaltung falsch eingestellt, Kette fällt zwischen Speichen und Kassette und sägt alle Speichenbögen kaputt. Die olle Plastikscheibe war auch komplett wirkungslos.

Natürlich am ersten Urlaubstag. Wird ein tolles Telefonat morgen. Eine Schraube nicht ordentlich eingestellt und schon ~ 100-150€ Schaden ohne Arbeitslohn. Jetzt ist das Hinterrad für den restlichen Urlaub eine Zeitbombe.

Heute waren wir dann nach dem Urlaub mit dem Rad beim Händler. Natürlich wurde zuerst versucht, es auf uns abzuwälzen. Ob meine Frau am Berg geschaltet hätte, dann wäre könne sowas immer passieren. Zum einen ist es mir neu, dass man am Berg nicht mehr schalten darf, zum anderen hatte sie schon vorher auf das größte Ritzel schalten wollen, was im wahrsten Sinne gründlich daneben ging. Dann hieß es, die Speichen wäre vermutlich nur am schwarzen Lack beschädigt, nein, waren sie nicht. Dann hieß es, leicht gebogene Stellen wäre nicht schlimm, die Speichen hätten eh nur Zubelastung. Doch, eine beschädigte Speiche IST schlimm. Am Ende waren sie dann so gnädig, das Rad anzunehmen und kaputte Speichen zu tauschen. Eigentlich wollten sie dafür dann bezahlt werden, haben wir aber anders gesehen. Wenn mir bei 140km Laufleistung auf gerader Strecke die Kette in die Speichen knallt, stimmt was mit der Schaltung nicht, so einfach ist das.

Ich hatte nur noch darauf gewartet, dass sie mit "verbogenes Schaltauge" ankommen wollen, dann wäre mir der Kragen geplatzt, haben sie aber nicht auch noch versucht. Anstatt einfach zu sagen: "Es tut uns leid, dass sie im Urlaub am ersten Tag Schwierigkeiten mit unserem nagelneuen Rad hatten, wir bringen das für Sie in Ordnung" ... aber ist wohl zuviel verlangt. Mal gucken, was jetzt wirklich getauscht wird.

PS: Die Speichenschutzscheibe wäre bei dem Rad übrigens nur "Schutz vor Ölspritzern" ... aha. Und bitte keine Diskussion über Speichenschutzscheiben, ich bin auch kein Fan davon und bei korrekt eingestellter Schaltung braucht sie auch kein Mensch. Aber in dem Falle hätte sie dann doch einen Schaden verhindern könne, wäre sie wirksam gewesen.
 
Citrix...
nix wirklich nix kann man als User selbst einstellen hier.
für jeden Kack muss ein Ticket geschrieben werden damit ein Admin mal danach schaut.
Drucker... 2x vorhanden. einmal schwarz und einmal für Farbausdrucke.
was ist als Standard definiert? Schwarz, und das in der Abteilung die mit (bunten) Drucken zu tun hat.
Diese Schmerzen...
 
*ahhgoogle...
ja ok aber da wird stur nach Vorgabe und nicht nach logik oder workflow eingestellt.
alleine das Anwendungsprogramme (CAD & Illustrator) da nicht abbildbar sind und auf dem Desktop laufen derweil Office und Outlook aber "drüben" sind.
ständig alles extra über einen Ordner im Netz rumkopieren (Highspeed, mit Glück 1,5 MB/sec,meistens viel weniger) um was verschicken zu können ist grenzdebil...
 
Irgendwas hakt bei Sofortüberweisung/Klarna. 2x in Abständen versucht das Steam-Konto aufzuladen, 2x hat es irgendwie nicht geklappt, 2x Geld abgebucht. Bleibt wohl nur abwarten :rolleyes2:
 
Und andere Gerichte entscheiden, dass man auch ohne Vorwarnung jemanden durch eine geschlossene Tür erschießen kann.
Rechtssprechung ist halt nicht so einfach

Rechtsprechung*

Stellt euch vor, es kommt jemand mit einem Messer auf euch zu gerannt. Ihr seid euch sicher, dass er euch angreifen wird. Ihr wehrt euch. Später stellt sich heraus, dass er den hinter euch umbringen wollte.
Strafbar wegen Totschlag? Antwort nein: Wenn man fest davon überzeugt ist angegriffen zu werden, dann darf man sich wehren. Man wird dann nur wegen fahrlässiger Tötung/Körperverletzung bestraft. Die Entscheidung ist 100% richtig und sollte auch dem Gerechtigkeitsgefühl eines jeden entsprechen. Als ob man Zeit hat genau zu prüfen, ob man angegriffen wird. Dann ist es zu spät.
 
Muss das Thema denn schon wieder aufgewärmt werden?
 
Keine Ahnung warum, aber die WD_Black P50 mag den einen Front-USB-Anschluss nicht.



Wahnsinn :fresse:
 
Mein etwas betagter "Gaming-PC" macht das auch. Ist zwar USB3.0 mit korrekten Kabeln (augenscheinlich), aber vorne kommt nix bei rum, während hinten direkt am Mainboard die übliche Geschwindigkeit erreicht wird. Irgendein Abschirmungsproblem, schätze ich.
 
Ich hasse Vorstellungsgespräche

Morgen früh wieder eins und habe jetzt schon Kopfschmerzen

Dieses behinderte System fuckt mich ab
 
Kostenlos Kaffee und n bisschen plaudern. Kann doch eigentlich ganz nett sein :d

Ja auf behinderte Fragen habe ich aber kein Bock

Letztens wurde ich gefragt welche Küchenmaschine ich sei, habe dann wie ein Kühlschrank geguckt
 
@FB07 true
Immer schön Heucheln. Dann bekommt man den Job auch...

Anschreiben finde ich allerdings noch schlimmer... Da ist jeder Pünktlich, Teamfähig, ... , und jede Firma bietet eine super Berufliche Weiterentwicklung...
 
Ja Anschreiben geht mir auch auf den Sack. In anderen Ländern reicht nur ein Lebenslauf und Arbeitszeugnisse vollkommen aus :d
 
Nicht nur in anderen Ländern. In vielen Berufen braucht man bei Leiharbeitsbuden wirklich nur noch Lebenslauf und Anlagen vorzeigen. Am Anschreiben machen die nur noch Rechtschreibfehler fest wenn das für den Beruf notwendig wird. Aber selbst da braucht man ja nur jemanden der für einen mal mit drüber schaut und schon ist das Egal geworden.
 
Ja Anschreiben geht mir auch auf den Sack. In anderen Ländern reicht nur ein Lebenslauf und Arbeitszeugnisse vollkommen aus :d
Reicht ja auch vollkommen aus. Ich weiß ja nicht in welchem Umfeld du suchst, aber die hiesigen Portale inkl. Headhuntern die sich dort rumtreiben hast du durch?
Da kannst du dir dieses ganze drumherum ja auch sparen ;)
 
Ja Anschreiben geht mir auch auf den Sack. In anderen Ländern reicht nur ein Lebenslauf und Arbeitszeugnisse vollkommen aus :d
Die Anschreiben sind (mir) auch völlig egal, da steht nichts Besonderes drin außer Geschwafel. Ich weiß gar nicht wieso so viele da noch Wert drauf legen. Da sind mir Lebenslauf und z. B. eine Tätigkeitsbeschreibung vom letzten Job viel wichtiger. Der Lebenslauf sollte passen und den sollten Bewerber auch parat haben. Immer uncool, wenn sie ihren eigenen Lebenslauf nicht können.

Bei Headhuntern habe ich die letzten Wochen aber auch einige schlechte Erfahrungen gemacht. Schlecht vorbereitet, falsche Gehaltsangaben oder auch einfach nicht an Termine gehalten.
 
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