Vanatoru
Experte
einer "[...]schriftlich oder mündlich eindeutige zusage, sprich bestellung[...]"....Was genau bedarf es nicht? Ich bin mir relativ sicher, dass man auch am Telefon eindeutig sagen muss, wenn man etwas bestellt, sprich seine Absicht bekunden muss.
Und sich am Telefon als jemand ausgeben, der man nicht ist, dürfte wohl auch nicht "legit" sein.
wer ist kaufmann
besondere regeln für handelsgeschäfte
gilt aber anscheinend oft nicht bzw wird oft irrtümmlich gelehrt (in meinem fall im wirtschaftabi).
ja das mit dem am telefon sich als jmd anderen ausgeben ist natürlich nicht rechtskonform...
mit legit meinte ich die zusendung von waren ohne vorherige bestellung, (von einem kaufman) an einen kaufmann (und der daraus entstandene gültige kaufvertrag wenn der empfängerkaufmann, diese nicht innerhalb der gebotenen frist, auf kosten des versenderkaufmannes zurückgesendet hat / dem KV widersprochen hat)...