JerryMaSon
Urgestein
Der Versicherungsnehmer/Besitzer des Autos ist verantwortlich wenn Zugriff auf Schlüssel/Auto nicht unterbindet.
Nicht zwingend, dann muss schon grobe Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Z.b. die Frau schon angedroht haben ich fahre gleich betrunken o.ä.
Nur weil man Kinder hat (oder besoffene Frauen) muss man die Schlüssel nicht gleich wegsperren.