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Nix für ungut, aber du glaubst ja hoffentlich nicht, dass wir denen nicht auf den Sack gegangen sind 7 Parteien (die rechte hälfte vom Haus) sind von der Abschaltung betroffen und wir haben alleine gestern bestimmt 20x angerufen, in Summe.würde ich noch mal nachtreten und den Dienst nochmal alarmieren.
Das könnte man optimistisch meinen, aber dem ist leider nicht so. Der Reparaturservice ist nen externes Callcenter, das Aufträge in SAP anlegt, die dann automatisch an die zuständigen Dienstleister weitergeleitet werden. Die bekommen 0 Rückmeldung, sehen nur, dass der Auftrag als offen drin steht. Die wissen auch nicht welche Firma genau aktiviert wurde, das sieht nur die Verwaltung und da ist am WE keiner da. Wenn ich da morgen früh anrufe und mich beschwere, dann finden die das raus und eskalieren es, so läuft es jedes mal. Die Notfälle passieren bei uns halt grundsätzlich am Wochenende, ist auch einfach echt mega Pech. Ich hab da jetzt auch keine Lust mehr meine Lebensenergie bei dem Callcenter zu verschwenden, die können eh nix machen, ich mach da morgen früh die Verwaltung rund.Irgendwer muss ja was sagen können, wenn schon jemand da gewesen wäre.
Ist keine Option. Wir sind ja 2020 erst als Erstbezug hier eingezogen. Direkt im Grünen an einer Fahrradtrasse. Sowas findest du im Ruhrgebiet nicht so schnell noch einmal. Hier wollen wir nicht mehr weg.Story of my life, nur Umzug hat geholfen.
Ja logisch, bei mir war es auch nur einer von mehreren Gründen. Ich denke mit dem Thema Qualm auf dem Balkon musst du dich abfinden, vor allem weil die so Dicht aneinander gebaut sind, gerade als Nichtraucher riecht man es einfach sofort 😩 Und wenn der dann noch alle 20 Minuten eine ansteckt, hat man realistischerweise eigentlich keine Chance mal draußen die Luft zu genießen, weil es quasi keine Pause gibt.Ist keine Option.
ist das rechtlich überhaupt möglich?ist aber auch ein koimischer vermieter.
behr sehr vielen modernen bauen/neubauten ist oft das rauchen auf dem gesamten grundstück untersagt.
Man kann das im Mietvertrag vereinbaren, ja.ist das rechtlich überhaupt möglich?
Gibt genügend ungültige Klauseln in Mietverträgen, die nicht gültig sind, da ist Allgäuers Frage garnicht mal so verkehrt.Man kann das im Mietvertrag vereinbaren, ja.
„Wer einen fomularmäßigen – also vorformulierten - Mietvertrag abschließt, der das Rauchen in der Wohnung und/oder auf dem Balkon verbietet, kann in der Regel unbekümmert rauchen. Ein solches Verbot wird von Gerichten üblicherweise als unangemessene Benachteiligung des Mieters und als Beeinträchtigung seiner Vertragsrechte gewertet. Ob der Vermieter den Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages fragen darf, ob dieser raucht, wurde von der aktuellen Rechtsprechung bisher noch nicht eindeutig beantwortet.Gibt genügend ungültige Klauseln in Mietverträgen, die nicht gültig sind, da ist Allgäuers Frage garnicht mal so verkehrt.
unser vermieter hat bei einzug gemeint, er kann rauchen in der wohnung nicht verbieten, aber es wäre gut, wenn ich es nicht machen würde.Ein Rauchverbot in der Wohnung ist nur durch Individualvereinbarung möglich. Das ist sicher nicht "häufig", habe ich bisher vielleicht zwei mal wirksam umgesetzt gesehen. Meistens schreiben Vermieter das einfach nur in ihre AGB, hanebüchen und fast immer unwirksam.
Weiß ich nicht, ich bin kein Anwalt. Reicht es nicht, wenn die individuelle Aushandlung bedeutet, dass man die Wohnung gerne dem Mieter vermieten würde aber gerne mit ihm aushandeln würde, dass nicht geraucht wird? Der Mieter unterschreibt doch eh alles heutzutage, so zu tun als hätte der Mieter auch nur die allerkleinste Verhandlungsoption ist doch komplett utopisch heutzutageWenn keine Verhandlung stattgefunden hat, sondern der Vertrag einseitig unterschriftsreif vorgelegt wird, dann sind es *trommelwirbel*: AGB
Ich will Vermietern eigentlich nur ungern Tipps geben Es kommt bei der "Verhandlung" nicht darauf an, ob der Mieter realistisch eine andere Option hatte. Es muss eben deutlich werden, dass das Verbot von beiden Parteien besprochen wurde und beide wollten, dass es Vertragsgegenstand wird. Vorformulierung und Einseitigkeit verbietet sich. Der kluge Mieter verhandelt sowas daher einfach gar nicht, denn wie du selbst sagst:Weiß ich nicht, ich bin kein Anwalt. Reicht es nicht, wenn die individuelle Aushandlung bedeutet, dass man die Wohnung gerne dem Mieter vermieten würde aber gerne mit ihm aushandeln würde, dass nicht geraucht wird?
Das ist auch richtig so. Dem Mieter in Wohnungsnot kann man eigentlich nur raten, einfach zu unterschreiben und dann hinterher auf Unwirksamkeit von Schrottklauseln zu gehen.Der Mieter unterschreibt doch eh alles heutzutage, so zu tun als hätte der Mieter auch nur die allerkleinste Verhandlungsoption ist doch komplett utopisch heutzutage
deshalb ja rauchverbot auf dem ganzen grundstück und somit auch in der wohnungHatte ich auch schon gesehen bei manchen Anzeigen, aber meine ist z.B. von den Landeseigenen und die sind da komplett liberal.
Wenn die das verbieten ist es auch weniger aus Schutz für die Nachbarn, sondern weil sie einfach selber kein Bock auf den Renovierungsstress haben. Wenn da einer 5 Jahre in der Bude raucht, musst du alle Oberflächen neu machen.
Lass doch der AI mal ihren freien Tag. 😌Hm, nö. Da hat jemand eCommerce bzw. das Internet noch nicht verstanden..