Daunti
Urgestein
Ja doch schon, viele Autos haben einen relativ hohen StandBy Verbrauch beim ladenWürde mich jetzt übrigens weniger stören, wenn ich in meiner Garage nur mit einer normalen (230V-)Steckdose laden könnte.
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Ja doch schon, viele Autos haben einen relativ hohen StandBy Verbrauch beim ladenWürde mich jetzt übrigens weniger stören, wenn ich in meiner Garage nur mit einer normalen (230V-)Steckdose laden könnte.
Ich wäre jetzt mal naiv davon ausgegangen, das die Autos ein 230V-Ladekabel erkennen, oder die ja häufig in so einem Ladekabel integrierte Schaltung das entsprechend selbst begrenzt....Gab nämlich schon öfter verschmorte Schukosteckdosen weil Leute keine Wallbox bezahlen wollten und meinten über Nacht wird ja auch so genug geladen, dann aber eben mit ~3,5kW (16A).
Genau das Argument und die Möglichkeit eines intelligenten Regelsystems habe ich auf unserer Versammlung auch gebracht. Aber der Experte von der Stadtwerke, der auch anwesend war und vor allem die "Hausverwaltungsoma mit viel Ahnung aber kein Plan" haben das stets wegargumentiert. Ich habe das Gefühl, die Hausverwaltung möchte das aus irgendwelchen Gründen nicht. Die Hausverwaltungsoma hat immer Kommentare fallen lassen, dass Elektroautos als Modeerscheinung sowieso bald nicht mehr gebaut werden und die Investition sich nicht lohnen würde.Sind die "neuen" Wallboxen nicht sogar vom Netzbetreiber regelbar und/oder so schlau, das sie nur soviel Strom nehmen, wie halt da ist? Afaik eben unter Anderem GENAU DAFÜR, das diese einzeln abgeschaltet werden können, wenn dem Netz mehr Strom entnommen werden würde, als eingespeist wird? (auch wenns in diesem Zusammenhang nicht um die Bilanz des gesamten Netzes geht)
Dann würde halt im Worstcase, wenn alle 22 doch mal gleichzeitig laden würden, jeder nur noch <1kW bekommen.
Also 22 Steckdosen, über die jeder 3,5kW ziehen kann. Schafft das der Netzbetreiber?
Hausverwaltungsoma
Machen sie, aber die Frage ist, ob sie es bei 16A oder bei 7-10A abriegeln. Ist übrigens beides Mist, weil:Ich wäre jetzt mal naiv davon ausgegangen, das die Autos ein 230V-Ladekabel erkennen, oder die ja häufig in so einem Ladekabel integrierte Schaltung das entsprechend selbst begrenzt....
Warum sollte man für Haftungs- oder Versicherungsproblem ein anderes Argument vorschieben, statt einfach direkt zu sagen, das DAS das Problem ist?Ist vielleicht auch aus Haftungs- und/oder Versicherungsgründen nur ein vorgeschobenes Argument.
stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Es handelt sich um eine Tiefgarage. Wenn's da mal brennt wegen so einem Auto...
so ist es, ich kanns jetzt nachvollziehen, aber wieso bringt die Hausverwaltung dieses Argument dann nicht? Ich muss da mal nachbohrenWarum sollte man für Haftungs- oder Versicherungsproblem ein anderes Argument vorschieben, statt einfach direkt zu sagen, das DAS das Problem ist?
Was nach obigen Argumenten eher dagegen spricht, das man den Leuten Schukodosen gibt an denen sie dann ihre E-Autos laden.stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Es handelt sich um eine Tiefgarage. Wenn's da mal brennt wegen so einem Auto...
Benzin ist aber ein bewährter Brennstoff, da weiß man wie das abbrennt. Elektro ist nun mal Neuland in Deutschland, so wie das Internet eben auch, da kennt sich niemand damit ausZum Glück stehen da jetzt nur 25 Autos mit mehreren hundert Litern hoch brennbarem Gefahrgut, also alles gut.
Na ein glück bedarf ein Balkonkraftwerk keinerlei zustimmung des Vermieters mehr.Ahja, da kann man dann wohl nicht viel machen. Kenne ich von meinen ebenfalls älteren Vermietern leider auch. Da ist sowas auch nur "Spielkram", vom Ladeanschluss fürs E-Auto bis zu einem Balkonkraftwerk.
ja, da gabs mal etwas dazu, aber war das nicht bei bestimmten, älteren Akkutypen oder Bauweisen der Fall? Ich weiß es nichtEdit zu oben: Sind E-Autos in (geschlossenen) Tiefgaragen/Parkhäusern nicht sowieso wegen Brandgefahr verboten?
War das hier oder woanders, wo sich jemand darüber gekekst hat, das man mit einem E-Auto in manche Parkhäuser genau deswegen gar nicht reindarf, oder verwechsel ich gerade was?
Ein Parkhaus-Betreiber kann natürlich machen was er/sie will, aber grundsätzlich verboten ist da nix. Kenne das nur von Flüssiggas Autos oder so.Edit zu oben: Sind E-Autos in (geschlossenen) Tiefgaragen/Parkhäusern nicht sowieso wegen Brandgefahr verboten?
War das hier oder woanders, wo sich jemand darüber gekekst hat, das man mit einem E-Auto in manche Parkhäuser genau deswegen gar nicht reindarf, oder verwechsel ich gerade was?
Ich will die Diskussion dazu jetzt eigentlich nicht zum 15ten mal aufwärmen, daher Kurzfassung:Na ein glück bedarf ein Balkonkraftwerk keinerlei zustimmung des Vermieters mehr.
kann Ebay Kleinanzeigen eigentlich auch irgendwie mal nicht keksig sein?
Tja dann über den Rechtsweg gehen. Lass dir von denen nichts gefallen.Aber der Experte von der Stadtwerke, der auch anwesend war und vor allem die "Hausverwaltungsoma mit viel Ahnung aber kein Plan" haben das stets wegargumentiert
Quelle?Na ein glück bedarf ein Balkonkraftwerk keinerlei zustimmung des Vermieters mehr.
Das Gesetz wurde verabschiedet und gilt ab heute.Stand jetzt ist das Gesetz nicht verabschiedet und damit hat ein Gesetzesentwurf keinerlei Relevanz.
@RedMoon
Ist vielleicht auch aus Haftungs- und/oder Versicherungsgründen nur ein vorgeschobenes Argument.
Deinen Link gelesen?Das Gesetz wurde verabschiedet und gilt ab heute.
Wäre ja auch albern, weil E-Autos seltener brennen als Verbrenner...
Wird sich Q2 2024 wohl ändernEDIT:
Stand jetzt kannst du also größere BKWs mit rückwärtsdrehendem Zähler montieren. Wenn der Vermieter aber sagt, ist nicht, dann ist nicht.
Das gleiche gilt auch für Eigentumswohnung und der WEG.
Deswegen hat man "Prozent" erfunden.Naja so einfach kann man das glaube ich nicht vergleichen, es gibt ja Millionen mehr Verbrenner Autos als E-Autos, so gesehen kann man kaum sagen was E-Autos seltener Brennen, ich denke beides gibt sich da nicht viel, wenn es ähnliche Verhältnisse zwischen den beiden Antriebsarten herrschen kann man erst wirklich ein vernünftiges Vergleich anstellen.