In einer Gerichtsverhandlung würde der Gegner bei so einer Aussage sofort Einspruch wegen "Spekulation" erheben und gestattet kriegen.
Machts nicht weniger ärgerlich, aber vielleicht war am selben Tag noch jemand da aber ein anderer Verkäufer der nicht wusste, das die Maschine schon verkauft wurde und sie dann "nochmal" verkauft hat und der sofort mitgenommen hat?
Evtl hat auch noch jemand eine Probefahrt gemacht und das Moped dabei geschrottet, kann also nichtmehr verkauft/ausgeliefert werden?
In beiden Fällen ist sicherlich auch irgendwas schief gelaufen, mindestens ein Kommunikationsproblem und mit einer schon verkauften Maschine sollte auch niemand mehr eine Probefahrt machen, aber naja, irgendwas ist halt immer.
Wie gesagt, wenn der Käufer unterrichtet wird und zustimmt sehe ich da kein Problem. Da das aber nicht erfolgt ist, wäre es eine einseitige Vertragskündigung und damit sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Ja klar, vorallem wenn man sowieso schon eine Rechtsschutzversicherung hat.