Hmm, wurde abseits von der Wikipedia Seite noch nirgends um Spenden für die angebettelt. Gerade mal Wikipedia geöffnet, auch da wird nichts in die Richtung eingeblendet.
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Ähh, wir sind hier in Deutschland, hier kann man keine "virtuellen" Schäden ansetzen.Könntest dir wirklich überlegen das anzufechten mit anwaltlicher Hilfe. Wenn du das Teil jetzt teurer beschaffen musst, ist dir ja ein Schaden entstanden und mit Unterschrift + Überweisung ist evlt. sogar der Vertrag zustande gekommen.
Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt und jetzt ziemlich sicher einen höheren Preis bezahlen muss. Es gab dafür ja sogar schon einen Vertrag mit Bezahlung. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.Es ist ja kein Schaden entstanden. Das Geld wurde ja vollständig zurücküberwiesen, oder?
Erstberatung kann man natürlich immer mal machen.Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.
Ahso, ja DAS wäre dann vielleicht ein Punkt an dem man ansetzen kann.Also Einwilligung von mir gab es keine, ich hatte ja schon ein vorläufiges Liefertermin, Ende November und sonst nichts mehr gehört, wenn die Postbank Mail nicht gekommen wäre, hätte ich gar nichts mitbekommen, Storno kam ja auch erst nach dem ich angerufen habe, um zu fragen was da los ist.
Kann aber eben mit Einvertändnis beider Parteien auch aufgehoben werden. Haben nicht beide Parteien zugestimmt, wie es hier ja jetzt noch erläutert wurde, dann kann man natürlich auf seiner Seite bestehen bleiben und der Händler muss erfüllen.Er hat einen ordentlichen Kaufvertrag mit Rechnung, oder? Vertrag ist bindend.
Dafür hat man eine Rechtsschutzversicherung.Aber nach euren Beiträgen, klingt es für mich eben wie Ärger und Zeit verschwenden
Er hatte doch eine Maschine auf Lager angeschaut die er kaufen wollte. Welche Ausrrede soll es da geben, dass sie nicht liefern können, außer, dass sie diese Maschine teurer an jemand anders verkauft haben obwohl es schon einen Vertrag gab. Das ist ne Unverschämtheit und rechtlich so garantiert nicht ok mit Vertrag + Bezahlung + Liefertermin. Aber ich muss mich ja zum Glück nicht aufregen, bei mir würde das beim Anwalt landen (bzw. wie ich schon sagte erstmal zur Vorprüfung bei der Versicherung). Wie hier schon richtig gesagt wurde, versucht das mal umgekehrt abzuziehen und dem Händler zu verklickern, dass man das Produkt jetzt doch nicht mehr nimmt.Ahso, ja DAS wäre dann vielleicht ein Punkt an dem man ansetzen kann.
In einer Gerichtsverhandlung würde der Gegner bei so einer Aussage sofort Einspruch wegen "Spekulation" erheben und gestattet kriegen.Welche Ausrrede soll es da geben, dass sie nicht liefern können, außer, dass sie diese Maschine teurer an jemand anders verkauft haben obwohl es schon einen Vertrag gab.
Wie gesagt, wenn der Käufer unterrichtet wird und zustimmt sehe ich da kein Problem. Da das aber nicht erfolgt ist, wäre es eine einseitige Vertragskündigung und damit sieht die Sache wieder ganz anders aus.Das ist ne Unverschämtheit und rechtlich so garantiert nicht ok mit Vertrag + Bezahlung + Liefertermin.
Ein Schaden ist trotzdem nicht entstanden.
Natürlich geht das, muss er eine Ersatzbeschaffung vornehmen hat er einen ganz realen Vermögensschaden den er natürlich geltend machen kann. Und das teils sogar als fiktiven, ohne tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.Entgangene Einsparung ist hierzulande kein Schaden. Unverschämtheit auch nicht.
In einer deutschen Gerichtsverhandlung ruft niemand Einspruch oder sowas.In einer Gerichtsverhandlung würde der Gegner bei so einer Aussage sofort Einspruch wegen "Spekulation" erheben und gestattet kriegen.
Machts nicht weniger ärgerlich, aber vielleicht war am selben Tag noch jemand da aber ein anderer Verkäufer der nicht wusste, das die Maschine schon verkauft wurde und sie dann "nochmal" verkauft hat und der sofort mitgenommen hat?
Evtl hat auch noch jemand eine Probefahrt gemacht und das Moped dabei geschrottet, kann also nichtmehr verkauft/ausgeliefert werden?
In beiden Fällen ist sicherlich auch irgendwas schief gelaufen, mindestens ein Kommunikationsproblem und mit einer schon verkauften Maschine sollte auch niemand mehr eine Probefahrt machen, aber naja, irgendwas ist halt immer.
Wie gesagt, wenn der Käufer unterrichtet wird und zustimmt sehe ich da kein Problem. Da das aber nicht erfolgt ist, wäre es eine einseitige Vertragskündigung und damit sieht die Sache wieder ganz anders aus.
Ja klar, vorallem wenn man sowieso schon eine Rechtsschutzversicherung hat.![]()
Bei Sammelklagen geht dasIn einer deutschen Gerichtsverhandlung ruft niemand Einspruch oder sowas.
Hat er das denn? Oder unterstellst du dem Händler das nur?Wenn der Händler doppelt verkauft, dann ist das sein Problem.