[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

Dass Handwerker nicht einfach mal das machen können, was man ihnen sagt. :o
Ich zitiere mal einen meiner Berufsschullehrer: "Der Kunde weiß nicht, was er will, weshalb wir dafür sorgen müssen, dass er bekommt, was er eigentlich möchte."
Willst du ein Loch in der Wand um ein Bild aufhängen zu können, kommt ein Maler und malt das Bild direkt an die Wand. :p
 
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Hmm, wurde abseits von der Wikipedia Seite noch nirgends um Spenden für die angebettelt. Gerade mal Wikipedia geöffnet, auch da wird nichts in die Richtung eingeblendet.
 
Komplette Produktionslinie drei und vier stehen weil unsere Instandhaltung die Wartung von mehreren E-Motoren hat schleifen lassen.

👏👏👏👏👏👏👏

Und zu allen Überfluss haben sie natürlich auch keinen Ersatz da. Ganz großes Tennis zum Dienstagmorgen - ich will wieder ins Bett 🙈
 
Keks 1:

Die AVM Featuritis. Mit Fritz OS 8.0 hat AVM wirklich wieder mal den Bock geschossen.

Keks 2:

Die nervigen Methoden von Mickisoft mir ständig ihren Edge Browser unterschieben zu wollen.

Keks 3:

Die ständigen Mimimi Spendenaufrufe der Wikipedia Foundation. Kaum ist man drauf, da ploppt der Aufruf auch schon auf. Dann eben ohne Javascript und Cookies.
 
Ich habe auch gerade das Gefühl eine zweite schwarze Katze gesehen zu haben. :unsure:
 
Bestimmt hatte CERN in der Schweiz eine Fehlfunktion und ihr habt rebootet.
 
Keks: Warnungsemail von Postbank bekommen wegen einer hohen Überweisung, gucke aufs Online Banking +7690€, der Händler wo ich die Suzuki GSX 8S gekauft habe, hat einfach den Betrag zurücküberwiesen, eigentlich sollte das Motorrad Ende November geliefert worden sein, ich rief an und die Dame am Telefon meinte nur sie wiederrufen den Kaufvertrag weil das Motorrad nicht lieferbar sei, als ich erwiderte das ich es doch Vorort gekauft habe und es ja im Augenschein nahm meinte sie nur das ist ihre Info und sie könnten nichts machen.

Ich sollte mich nächste Saison melden, dann bekämen sie das E5+ Modell, ja klar als ob ich nach der Erfahrung, nochmal den Händler in Betracht ziehe würde, einerseits dachte ich es an zu fechten, anderseits würde es vermutlich viel ärger bedeuten, Storno kam 2 Minuten nach dem Telefonat per Mail, jetzt verstehe ich auch wieso ich damals nur Rechnung bekam und Papiere/Schlüssel usw. bei Lieferung mitbekäme.

Ich vermute es wurde einfach Vorort verkauft und die hatten kein Bock auf Versand, die Versandkosten hätte ich zum Glück an dem Spediteur Vorort zahlen müssen, das Zeigt, das Sprichwort. Zu schön (günstig) um wahr zu sein trifft manchmal voll zu.

Wahrscheinlich kann ich froh sein, das ich wenigstens umgehend das Geld zurückerhalten habe, aber es wurmt mich sehr, da ich so wenigstens das Motorrad schon hätte und nur noch den Schein hätte machen müssen, ärgert mich Grade sehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Könntest dir wirklich überlegen das anzufechten mit anwaltlicher Hilfe. Wenn du das Teil jetzt teurer beschaffen musst, ist dir ja ein Schaden entstanden und mit Unterschrift + Überweisung ist evlt. sogar der Vertrag zustande gekommen.
 
Bin zwar Rechtschutz versichert, aber ich fürchte das würde nur Ärger und Zeit kosten, auf der mir vorliegenden Rechnung steht jedenfalls, Bezahlt per Echtzeitüberweißung und eine unleserliche Unterschrift, werde dieses Jahr sicher keine neue mehr kaufen, wollte ja eigentlich eh erst nach dem Schein kaufen, habe nur wegen den Sensationellen Preis zugeschlagen, bin zum einen froh daß das Geld nicht Futsch ist.

Zum anderen aber auf 180, das ich verarscht wurde, 1600€ Ersparnis war ja nicht ohne, 400km umsonst gefahren und halben Tag verschwendet habe, man kann scheinbar niemanden vertrauen. 😡🤬
 
Könntest dir wirklich überlegen das anzufechten mit anwaltlicher Hilfe. Wenn du das Teil jetzt teurer beschaffen musst, ist dir ja ein Schaden entstanden und mit Unterschrift + Überweisung ist evlt. sogar der Vertrag zustande gekommen.
Ähh, wir sind hier in Deutschland, hier kann man keine "virtuellen" Schäden ansetzen.
Es ist ja kein Schaden entstanden. Das Geld wurde ja vollständig zurücküberwiesen, oder?

Falls du das so verstanden haben solltest, das er jetzt keine Fahrstunden machen kann, weil er dafür das Motorrad bräuchte... hab ich nicht so verstanden. Abgesehen davon würden dann ja die Fahrstunden einfach nicht stattfinden und somit auch nichts kosten... also wieder kein Schaden entsanden.

Weil er ein günstiges Angebot nicht gekriegt hat und jetzt das gleiche Motorrad nur noch teurer verfügbar ist, ist in kein echter Schaden.
Das ist die selbe Kette wie die Musikindustrie in USA angeführt hat "wegen Raubkopie haben wir weniger Verkäufe, also Umsatzverlust in herbeifantasierter Höhe".
 
Finde das keinen unerheblichen Schaden, alleine für die Unverschämtheit wie sie dich verarscht haben ist das ein Unding. Ggf. kannst du ein Deckungskauf machen und bei denen die Differenz einfordern. Dass du erst im nächsten Jahr kaufst ist da egal, aber du müsstest halt sicher jetzt gleich eine Frist einhalten. Da würde ich glaub nicht 2x überlegen, zumal du mit denen in Zukunft sicher eh nichts mehr am Hut hast.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es ist ja kein Schaden entstanden. Das Geld wurde ja vollständig zurücküberwiesen, oder?
Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt und jetzt ziemlich sicher einen höheren Preis bezahlen muss. Es gab dafür ja sogar schon einen Vertrag mit Bezahlung. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.
 
War das ein Vertrtagshändler? Könnte man zumindest mal einen bösen Brief schreiben.
 
Fahrstunden mit einem Nagelneuem Motorrad wären schon Unsinn, finde ich, ja Geld wurde komplett zurücküberwiesen, Vorort waren die eigentlich super Freundlich und wirkten Seriös, durfte ja sogar mit einem Probe-Motorrad eine Minirunde auf dem Hof fahren, während Rechnungerstellung gab es Kaffee und Gebäck, daher war ich echt baff als ich die Mail bekam.

@Equilibrium

Ja Vertragshändler, aber bitte nicht nach Namen Fragen, im Gegensatz zu dem möchte ich mich korrekt verhalten und kein Rufmord auslösen. 😏
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt doch gar nicht, er hat ne Neuware zu nem guten Preis gekauft die er anders nicht mehr so bekommt. Ich bin aber natürlich kein Jurist und Rechtsschutzversicherungen (welche er hat) bieten ja häufig eine kostenlose Erstberatung an, da würde ich halt mal kurz klären ob sich das lohnt und wenn die nein sagen dann lässt man es direkt sein.
Erstberatung kann man natürlich immer mal machen.
Ein Schaden ist trotzdem nicht entstanden. Entgangene Einsparung ist hierzulande kein Schaden. Unverschämtheit auch nicht.
Ich vermute, das es schon zu spät ist. Der Kaufvertrag wurde mehr oder minder mit Einwilligung rückabgewickelt. Geld ist ja auch schon zurück. Unverschämt hin oder her, verständlich ärgerlich, aber rechtlich sehe ich da jetzt wirklich keine Handhabe. Man hätte meinem Verständnis nach bereits der Rückabwicklung widersprechen müssen, ggf. Liefertermin per Frist einfordern oder so.
 
@Liesel Weppen

Also Einwilligung von mir gab es keine, ich hatte ja schon ein vorläufiges Liefertermin, Ende November und sonst nichts mehr gehört, wenn die Postbank Mail nicht gekommen wäre, hätte ich gar nichts mitbekommen, Storno kam ja auch erst nach dem ich angerufen habe, um zu fragen was da los ist.

Aber nach euren Beiträgen, klingt es für mich eben wie Ärger und Zeit verschwenden, besser die Fahrt und Besichtigung als Lehre nehmen und nächstes Jahr Vorort kaufen, wenn auch deutlich teurer, die GSX 8S bleibt trotzdem mein Wunschrad, bin halt trotzdem sehr verärgert. 🤬
 
schön bei sowas ist auch immer, dass der Händler das so machen kann, aber ich will mal sehen was abgeht, wenn man selbst eine Woche vor geplantem Termin sich schafft alles einfach zurückzuholen mit dem Kommentar: da kann ich nichts machen.

Bodenlose Frechheit, echt
 
Er hat einen ordentlichen Kaufvertrag mit Rechnung, oder? Vertrag ist bindend. Geld ist überwiesen worden. Kunde hat seine Schuld erfüllt, der Händler ist in der Schuld die Ware zu liefern.
Eventuell hat man sich vor Ort auch schon die Hand drauf gegeben.

Merke: Mit Liesel Weppen niemals Geschäfte machen.
 
Heute morgen eine Beschwerde geschickt, weil mein Joghurt 5 Tage vor Ablauf des MHD im verschlossenen Becher schimmelig war. Gerade kam die Antwort: "Tut uns leid, Einzelfall. Danke für ihr Verständnis."

Na von denen kaufe ich nie wieder ein Produkt.
 
Also Einwilligung von mir gab es keine, ich hatte ja schon ein vorläufiges Liefertermin, Ende November und sonst nichts mehr gehört, wenn die Postbank Mail nicht gekommen wäre, hätte ich gar nichts mitbekommen, Storno kam ja auch erst nach dem ich angerufen habe, um zu fragen was da los ist.
Ahso, ja DAS wäre dann vielleicht ein Punkt an dem man ansetzen kann.
Ich hatte angenommen, das die dich angerufen hätten und mehr oder weniger gesagt haben das sie nicht liefern "können", dir dafür aber das Geld zurückgeben würden. Und du dann mit sowas wie "ja ok, wenns nicht anders geht" oder ähnlichem quasi zugestimmt hättest.

Er hat einen ordentlichen Kaufvertrag mit Rechnung, oder? Vertrag ist bindend.
Kann aber eben mit Einvertändnis beider Parteien auch aufgehoben werden. Haben nicht beide Parteien zugestimmt, wie es hier ja jetzt noch erläutert wurde, dann kann man natürlich auf seiner Seite bestehen bleiben und der Händler muss erfüllen.

Aber nach euren Beiträgen, klingt es für mich eben wie Ärger und Zeit verschwenden
Dafür hat man eine Rechtsschutzversicherung. ;) Die kümmern sich drum. Du selbst solltest da eigentlich keinen Ärger kriegen und der Zeitaufwand sollte für dich minimal sein. Aber das sagen die dir dann bei der Erstberatung schon.
 
Ahso, ja DAS wäre dann vielleicht ein Punkt an dem man ansetzen kann.
Er hatte doch eine Maschine auf Lager angeschaut die er kaufen wollte. Welche Ausrrede soll es da geben, dass sie nicht liefern können, außer, dass sie diese Maschine teurer an jemand anders verkauft haben obwohl es schon einen Vertrag gab. Das ist ne Unverschämtheit und rechtlich so garantiert nicht ok mit Vertrag + Bezahlung + Liefertermin. Aber ich muss mich ja zum Glück nicht aufregen, bei mir würde das beim Anwalt landen (bzw. wie ich schon sagte erstmal zur Vorprüfung bei der Versicherung). Wie hier schon richtig gesagt wurde, versucht das mal umgekehrt abzuziehen und dem Händler zu verklickern, dass man das Produkt jetzt doch nicht mehr nimmt.
 
Welche Ausrrede soll es da geben, dass sie nicht liefern können, außer, dass sie diese Maschine teurer an jemand anders verkauft haben obwohl es schon einen Vertrag gab.
In einer Gerichtsverhandlung würde der Gegner bei so einer Aussage sofort Einspruch wegen "Spekulation" erheben und gestattet kriegen. ;)

Machts nicht weniger ärgerlich, aber vielleicht war am selben Tag noch jemand da aber ein anderer Verkäufer der nicht wusste, das die Maschine schon verkauft wurde und sie dann "nochmal" verkauft hat und der sofort mitgenommen hat?
Evtl hat auch noch jemand eine Probefahrt gemacht und das Moped dabei geschrottet, kann also nichtmehr verkauft/ausgeliefert werden?
In beiden Fällen ist sicherlich auch irgendwas schief gelaufen, mindestens ein Kommunikationsproblem und mit einer schon verkauften Maschine sollte auch niemand mehr eine Probefahrt machen, aber naja, irgendwas ist halt immer. ;)

Das ist ne Unverschämtheit und rechtlich so garantiert nicht ok mit Vertrag + Bezahlung + Liefertermin.
Wie gesagt, wenn der Käufer unterrichtet wird und zustimmt sehe ich da kein Problem. Da das aber nicht erfolgt ist, wäre es eine einseitige Vertragskündigung und damit sieht die Sache wieder ganz anders aus. ;)

Ja klar, vorallem wenn man sowieso schon eine Rechtsschutzversicherung hat. ;)
 
Ein Schaden ist trotzdem nicht entstanden.

Der Schaden entsteht wenn man sich den identsichen Artikel anders beschafft, daher lässt man es den Händler machen. Ist halt sein Probelm wie und zu welchen Konditionen. Hab ich schon mehrmals durch. Sobald der Vertrag steht, haben sich beide Parteien dran zu halten, Widerruf (u.U.) gibt es nur von Käuferseite. Sehr sehr schwer für den Händler da raus zu kommen sofern der Vertrag bereits bestand hatte und nicht nur eine Zahlung geleistet wurde.

Aktuell das "Problem" bei einem anderen Artikel.

 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell sehe ich den Fall auch als relativ simpel, die einzige Frage ist was da für klauseln im Vertrag stehen auf die sich der Händler beziehen kann.

Entgangene Einsparung ist hierzulande kein Schaden. Unverschämtheit auch nicht.
Natürlich geht das, muss er eine Ersatzbeschaffung vornehmen hat er einen ganz realen Vermögensschaden den er natürlich geltend machen kann. Und das teils sogar als fiktiven, ohne tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
 
üblicherweise steht doch in diesen verträgen eben für genau solche fälle (was auch immer da genau passiert ist) dass keinerlei versprechen oder verpflichtungen greifen die ware auch wirklich zum besprochenen Termin oder so zu liefern.

Ist ja auch relativ oft so, dass ein Neufahrzeug dann "schätzungsweise am Datum XY" kommt und das kann sich dann nochmal ein Jahr hinziehen wenn es blöd geht. und wenn du dann eine Frist stellen willst, wirds schwierig wegen der Klausel.

Wie das bei "wird gar nicht geliefert" aussieht, ob die das begründen müssen oder was weiss ich, wird wohl über das Wissen der meisten hier hinaus gehen. Deswegen ganz klar --> Rechtsschutz anfragen. Kostet dich nur ein paar Minuten und wenn die Sagen "nein, lohnt nicht" dann halt Zähneknirschend hinnehmen.
Die wissen in der Regel was sich lohnt und was nicht. Manchmal helfen die auch aus: Ein Nachbar hatte sich auch mal bei denen gemeldet, weil ein Händler die Bestpreisgarantie nicht einhalten wollte. Die haben dann halt einfach die Differenz an ihn bezahlt, weil der Rechtsstreit wohl einiges teurer gewesen wäre.
 
In einer Gerichtsverhandlung würde der Gegner bei so einer Aussage sofort Einspruch wegen "Spekulation" erheben und gestattet kriegen. ;)

Machts nicht weniger ärgerlich, aber vielleicht war am selben Tag noch jemand da aber ein anderer Verkäufer der nicht wusste, das die Maschine schon verkauft wurde und sie dann "nochmal" verkauft hat und der sofort mitgenommen hat?
Evtl hat auch noch jemand eine Probefahrt gemacht und das Moped dabei geschrottet, kann also nichtmehr verkauft/ausgeliefert werden?
In beiden Fällen ist sicherlich auch irgendwas schief gelaufen, mindestens ein Kommunikationsproblem und mit einer schon verkauften Maschine sollte auch niemand mehr eine Probefahrt machen, aber naja, irgendwas ist halt immer. ;)


Wie gesagt, wenn der Käufer unterrichtet wird und zustimmt sehe ich da kein Problem. Da das aber nicht erfolgt ist, wäre es eine einseitige Vertragskündigung und damit sieht die Sache wieder ganz anders aus. ;)

Ja klar, vorallem wenn man sowieso schon eine Rechtsschutzversicherung hat. ;)
In einer deutschen Gerichtsverhandlung ruft niemand Einspruch oder sowas.

Wenn der Händler doppelt verkauft, dann ist das sein Problem.

Übergib die Angelegenheit einem Anwalt.
 
Wenn der Händler doppelt verkauft, dann ist das sein Problem.
Hat er das denn? Oder unterstellst du dem Händler das nur?

Und was hat das überhaupt mit irgendwelchen Rechtsansprüchen zu tun? Wenn der Händler einseitig den Verkaufsvertrag aufgehoben hat, ist das wohl rechtswidrig. Das ist der juristische Ansatz. Warum der Händler nicht liefern kann oder will, spielt dazu doch überhaupt keine Rolle.
 
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