Falsch. Den Begriff Nachtruhe gibt es zwar auch, aber da gilt ein besonderer Schutz.
Grundsätzlich steht sinngemäß in jedem Mietvertrag, dass die Lautstärke so einzuhalten ist, dass Nachbarn nicht belästigt werden. Und das zu jeder Tageszeit, nicht nur nachts.
Stichwort: Zimmerlautstärke. Die gilt nicht für Geräusche die beim Leben und wohnen unvermeidbar sind (Staubsauger, Waschmaschine etc).
Für die Umsetzung ist der Vermieter zuständig.
Nachtruhe heißt in dem Zusammenhang soviel, als dass es da komplett leise sein muss. Da darf also auch nicht mehr gewaschen oder gesaugt werden.
Stemmarbeiten sollte in einer Mietwohnung sowieso nur der Vermieter durchführen, und sowas muss der ankündigen.