pufaxx
Experte
@OiOlli: Okay, aber da wird Dein Fall aus irgendeinem Grund wahrscheinlich außerhalb der üblichen Weise bearbeitet worden sein. Kommt sicher auch auf die Größe des Jobcenters an, die Leute, die Dir Jobs andrehen oder sich Deine Sorgen anhören, das ist das Fallmanagement. Die Leute, die Dir Gelder bewilligen, das ist die Leistungsabteilung. Mal arbeiten die anständig miteinander zusammen, mal nicht (die einen müssen vermitteln, die anderen Geld sparen). Außerdem gehe ich davon aus, dass Du rechnen, Dich schriftlich und telefonisch vernünftig ausdrücken kannst - und auch sonst nicht auf den Kopf gefallen bist.
Die Fälle, die ich hier nur angerissen habe - die sind regelbar. Das packt aber nicht jeder.
Und das Problem der Finanzierungslücke bleibt konzeptionell einfach bestehen. Ich arbeite 5 Jobcentern zu, 2 von denen sind leider so arschig und bestehen auf das Zufluss-Prinzip. Die anderen wollen das zuviel gezahlte Hartz-IV erst nach Beendigung der Tätigkeit wiederhaben, wodurch es für die betreffenden Leute keine Einbußen bedeutet. Die "Kunden" kriegen halt den ersten Monat "ungerechtfertigt" Hartz IV, den Monat nach Austritt dann "ungerechtfertigt" eben keines. Die "Kunden" stehen aber eben keinen Monat im Regen. Bei den anderen 3 Jobcentern sind die "Kunden" nicht so gut dran.
Amt und Fahrtkosten: Daran beteiligen sich die Jobcenter sich nur, wenn der Aufstocker-Job sozialversicherungspflichtig ist. Das läuft dann unter Werbungskosten. Bei "Minijobs" gibt's nichts.
So ganz genau habe ich das nicht mehr auf dem Schirm, aber man muss auch dann einen gewissen Betrag (inkl. "Versicherungspauschale") überschreiten, damit die Fahrtkosten überhaupt berücksichtigt werden. Es war mal so, dass einfach 30,00 € "Versicherungspauschale" angenommen und draufgeschlagen wurde. Ist seit (ich glaube August 2014) mit der "Pauschale" nichts mehr, man muss (um in den Genuss der Fahrtkostenbeteiligung zu kommen) tatsächlich irgendwie Versicherungskosten >30,00 € nachweisen. Sonst: Pech.
Sind jetzt aus-der-Erinnerung-hervorgezogene Zahlen, die Preisklasse stimmt aber in etwa - kostet die Monatskarte in den Vorort 80,00 € - Pech. Kostet die Monatskarte in den Vorort 80,00 € und Du kommst mit irgendeiner Bla-Versicherung zusammen mit der Karte auf über 100,00 € - Glück. Die Versicherungslobby reibt sich die Hände ...
Die Fälle, die ich hier nur angerissen habe - die sind regelbar. Das packt aber nicht jeder.
Und das Problem der Finanzierungslücke bleibt konzeptionell einfach bestehen. Ich arbeite 5 Jobcentern zu, 2 von denen sind leider so arschig und bestehen auf das Zufluss-Prinzip. Die anderen wollen das zuviel gezahlte Hartz-IV erst nach Beendigung der Tätigkeit wiederhaben, wodurch es für die betreffenden Leute keine Einbußen bedeutet. Die "Kunden" kriegen halt den ersten Monat "ungerechtfertigt" Hartz IV, den Monat nach Austritt dann "ungerechtfertigt" eben keines. Die "Kunden" stehen aber eben keinen Monat im Regen. Bei den anderen 3 Jobcentern sind die "Kunden" nicht so gut dran.
Amt und Fahrtkosten: Daran beteiligen sich die Jobcenter sich nur, wenn der Aufstocker-Job sozialversicherungspflichtig ist. Das läuft dann unter Werbungskosten. Bei "Minijobs" gibt's nichts.
So ganz genau habe ich das nicht mehr auf dem Schirm, aber man muss auch dann einen gewissen Betrag (inkl. "Versicherungspauschale") überschreiten, damit die Fahrtkosten überhaupt berücksichtigt werden. Es war mal so, dass einfach 30,00 € "Versicherungspauschale" angenommen und draufgeschlagen wurde. Ist seit (ich glaube August 2014) mit der "Pauschale" nichts mehr, man muss (um in den Genuss der Fahrtkostenbeteiligung zu kommen) tatsächlich irgendwie Versicherungskosten >30,00 € nachweisen. Sonst: Pech.
Sind jetzt aus-der-Erinnerung-hervorgezogene Zahlen, die Preisklasse stimmt aber in etwa - kostet die Monatskarte in den Vorort 80,00 € - Pech. Kostet die Monatskarte in den Vorort 80,00 € und Du kommst mit irgendeiner Bla-Versicherung zusammen mit der Karte auf über 100,00 € - Glück. Die Versicherungslobby reibt sich die Hände ...
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