*s!x*
Urgestein
- Mitglied seit
- 23.05.2007
- Beiträge
- 3.490
*mit dem Gesicht auf die Tastatur gefallen* „oh..“Mein Kampf““Habe eben zufällig mal "Mein Kampf" gegooglet. Da steht tatsächlich: "dieses Buch gefiel 80% der Nutzer"
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
*mit dem Gesicht auf die Tastatur gefallen* „oh..“Mein Kampf““Habe eben zufällig mal "Mein Kampf" gegooglet. Da steht tatsächlich: "dieses Buch gefiel 80% der Nutzer"
*mit dem Gesicht auf die Tastatur gefallen* „oh..“Mein Kampf““
Ja, praktischerweise auch per Tröpfcheninfektion, allerdings erheblich schwächer in der Ansteckungsfehr, es Bedarf längeren engen Kontakt. Aber das ist in einer Pegida Demo ja gegeben. Also so als 2. Standbein durchaus geeignet. Problem ist halt nur, ist recht auffällig, wobei Fakten da ja eh keinen interesiseren.Ist Lepra ansteckend?
Kenne ich, hatte auch so ein Fall vor ein paar Monaten. Ich fahre 100km/h auf der Landstraße, und der Typ hockt 2 Meter hinter mir.
ich möchte anmerken das ich das nicht gesagt habe
Schwierig auf einer zweispurigen BundesstraßeHabe dann die Geschwindigkeit auf 60km/h verringert.
Habe ich auch nicht behauptet :P Kam mir nur bei dem Zusammenhang in den Sinn.ich möchte anmerken das ich das nicht gesagt habe
Ja, eigentlich schon, funktioniert aber praktisch nicht, weil du es nicht nachweisen kannst und Dashcams in Deutschland sogar verboten sind.aber so spacken gehören angezeigt.
nötigung+ gefährliche fahrweise
Klar, mit dem Handy filmst du bei 100km/h "mal schnell" auf der Landstrasse nach hinten, achtest auch noch darauf das das Nummernschild zu sehen ist und bist dann auch noch so blöd, das Video bei der Polizei abzugeben?Man könnte auch kurz mit dem Handy filmen.
Nein, Filmen auf öffentlichen Plätzen mit konkretem "Ziel" ist in Deutschland verboten (oder irgendwie so, frag nesser nen Rechtsanwalt, wenn du es ganz genau wissen willst). Evtl wird DIR trotzdem nichts passieren, aber das ist afaik nach deutscher Rechtslage nicht gerichtsverwertbar, weil du selbst Rechte verletzt hast.In dem Fall wäre vermutlich sogar ne Dashcam erlaubt, da ja schon ein strafbares Verhalten vorliegen kann.
Naja dann machst du dich ebenfalls strafbar (Handy am Steuer)Ist auf jeden Fall gerichtsverwertbar. Sobald der andere eine Straftat begeht, darfst du das selbstverständlich filmen, Datenschutz steht hier immer hinten an.
Das bezweifle ich. Und selbst wenn, brauchst du nen Beifahrer, der mal eben filmen kann, sonst bist du selbst auch noch mit 150€ wegen "Handy am Steuer mit Gefährdung" dran.
Trifft das auch zu, wenn die Dashcam mitläuft, sobald Klemme 15 an ist?Dauerhafte Aufzeichnungen mit Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz.
Es liegt nicht an irgendwelchen Behörden, sondern an den entsprechenden Richtern. Da das Interesse an einer Unfallabwicklung meist größer als das eigene Bild wiegt, sollte die Aufnahme zugelassen werden - auch wenn hier gegen den Datenschutz verstoßen wurde.Nicht verboten, aber es hängt an den Behörden, ob die Aufnahmen als Beweis anerkannt werden oder nicht.
Eine Dashcam zeichnet nicht "dauerhaft" auf, genau das ist es was eine Dashcam ausmacht. Sie zeichnet idR nur die letzten 60s in einem Ringbuffer auf und das wird auch nur dauerhaft gespeichert, wenn Beschleunigungssensoren einen "Unfall" registrieren oder du einen Knopf drückst.
- Der Grundsätzlich verboten sind Dashcams in Deutschland nicht.
- Dauerhafte Aufzeichnungen mit Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz.
- Dashcam-Aufnahmen können aber als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Trifft das auch zu, wenn die Dashcam mitläuft, sobald Klemme 15 an ist?
Es gibt Dashcams, die dauerhaft aufzeichnen können. Gibt ja auch noch andere Länder.Eine Dashcam zeichnet nicht "dauerhaft" auf, genau das ist es was eine Dashcam ausmacht. Sie zeichnet idR nur die letzten 60s in einem Ringbuffer auf und das wird auch nur dauerhaft gespeichert, wenn Beschleunigungssensoren einen "Unfall" registrieren oder du einen Knopf drückst.
Also entweder sind sie nun verboten, oder nicht.
Nicht quatschen, bilden!Also entweder sind sie nun verboten, oder nicht.
Klingt mir (mal wieder) nach einem Richter, der von der Technik soviel Ahnung hat wie von Quantenphysik.Zur Dashcamnutzung hilft vielleicht: https://juris.bundesgerichtshof.de/...ument.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0088/18
Lies die Links, da wirds erklärt.Klingt mir (mal wieder) nach einem Richter, der von der Technik soviel Ahnung hat wie von Quantenphysik.
Demnach wären Dashcams die nicht unbegrenzt dauerhaft speicher ja dann doch erlaubt?
Ich verstehe das als wesentliche Funktion einer Dashcam, denn die wenigsten Dashcams dürften überhaupt genug Speicher für eine "dauerhafte" Aufzeichnung haben.
Hab ich.Lies die Links, da wirds erklärt.
"Dauerhaft" ist nicht weiter definiert. Wenn ich auf eine 128GB-Speicherkarte die letzten 3 Stunden aufzeichne (egal ob sie dann abschaltet oder überschreibt) ist das auch nicht "dauerhaft".Dauerhafte Aufzeichnung ist mit SD-Karte überhaupt kein Problem. Wir sind ja nicht mehr in 2004.
Es gibt einen unterschied zwischen dauerhaft aufzeichnen und dauerhaft speichern. Letzteres ist untersagt, ersteres nicht.Ich verstehe das als wesentliche Funktion einer Dashcam, denn die wenigsten Dashcams dürften überhaupt genug Speicher für eine "dauerhafte" Aufzeichnung haben. Hilft mir als Einsatzzweck einer Dashcam ja nichts, wenn die aufhört zu filmen, sobald ihre xGB Speicher voll sind...