[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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Meine Fresse seit wir im Home-Office sind meckern ein paar tanten und dummköpfe nur noch rum

Zu blöd um eine Maus und Tastatur zu bedienen oder den Hirn einzuschalten.. Der Chef wird sehr bald wohl "leckt mich am A.sch, ab nächste Woche bitte wieder alle ins Büro kommen" sagen

 
Zuletzt bearbeitet:
Ist Lepra ansteckend?
Ja, praktischerweise auch per Tröpfcheninfektion, allerdings erheblich schwächer in der Ansteckungsfehr, es Bedarf längeren engen Kontakt. Aber das ist in einer Pegida Demo ja gegeben. Also so als 2. Standbein durchaus geeignet. Problem ist halt nur, ist recht auffällig, wobei Fakten da ja eh keinen interesiseren.

Okay, genug Gewitzelt, ich möchte es nochmal deutlich sagen, diese Entscheidung ist erbärmlich und zeigt mal wieder, wie tief eingegraben im Staatsapparat die Neurechten sind. Ach halt Moment, das war ja eigentlich schon nach der Bundeswehr, der Polizei und den Prüfbehörden klar. Will ja nur noch immer kaum einer wahrhaben. Die Gefahr kommt ja bekanntlich von links. Also links von rechts außen.

Warnung, schaut euch nicht den Wiki Artikel zu Lepra an.... :kotz:
 
Bei solchen Drückern hat bei mir öfters der Abschleppmodus geholfen.
-> Nach meiner Fahrschulerinnerung muss das Schleppfahrzeug die Warnblinke auch einschalten. Das in Verbindung mit sinkender Geschwindigkeit verwirrt die meisten Verfolger. Hab halt vergessen, dass ich vor der Abfahrt keine Schleppvorrichtung angebaut hab :rolleyes2:
Zumindest bis mir mal jemand ein Auto mit einer legalen rückwärts gerichteten Lichthupe anbietet ;)
 
Man könnte auch kurz mit dem Handy filmen. In dem Fall wäre vermutlich sogar ne Dashcam erlaubt, da ja schon ein strafbares Verhalten vorliegen kann.
 
Man könnte auch kurz mit dem Handy filmen.
Klar, mit dem Handy filmst du bei 100km/h "mal schnell" auf der Landstrasse nach hinten, achtest auch noch darauf das das Nummernschild zu sehen ist und bist dann auch noch so blöd, das Video bei der Polizei abzugeben? :ROFLMAO:

In dem Fall wäre vermutlich sogar ne Dashcam erlaubt, da ja schon ein strafbares Verhalten vorliegen kann.
Nein, Filmen auf öffentlichen Plätzen mit konkretem "Ziel" ist in Deutschland verboten (oder irgendwie so, frag nesser nen Rechtsanwalt, wenn du es ganz genau wissen willst). Evtl wird DIR trotzdem nichts passieren, aber das ist afaik nach deutscher Rechtslage nicht gerichtsverwertbar, weil du selbst Rechte verletzt hast.
 
Ist auf jeden Fall gerichtsverwertbar. Sobald der andere eine Straftat begeht, darfst du das selbstverständlich filmen, Datenschutz steht hier immer hinten an.
 
Das bezweifle ich. Und selbst wenn, brauchst du nen Beifahrer, der mal eben filmen kann, sonst bist du selbst auch noch mit 150€ wegen "Handy am Steuer mit Gefährdung" dran.
 
Ist auf jeden Fall gerichtsverwertbar. Sobald der andere eine Straftat begeht, darfst du das selbstverständlich filmen, Datenschutz steht hier immer hinten an.
Naja dann machst du dich ebenfalls strafbar (Handy am Steuer)

Oder du baust auch für hinten eine Kamera aber wie gesagt selbst Dashcam ist verboten, was ich total banane finde
 
Dashcams sind nicht verboten.

Zitat:
  • Der Grundsätzlich verboten sind Dashcams in Deutschland nicht.
  • Dauerhafte Aufzeichnungen mit Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz.
  • Dashcam-Aufnahmen können aber als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
 
Das bezweifle ich. Und selbst wenn, brauchst du nen Beifahrer, der mal eben filmen kann, sonst bist du selbst auch noch mit 150€ wegen "Handy am Steuer mit Gefährdung" dran.

Die Beweissicherung der Straftat überwiegt hier die Ordnungswidrigkeit "Handy am Steuer". Eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit wird dabei dann meist eingestellt.
 
Nicht verboten, aber es hängt an den Behörden, ob die Aufnahmen als Beweis anerkannt werden oder nicht.
 
zweiter Keks:
hatte vergessen gehabt bei der Telekom zu kündigen nach Wechsel zu Vodafone
Erinnerungsmail erhalten von Vodafone, bei Telekom gekündigt und es hieß in 2-3 Werktagen sei das Kündigungsschreiben da...
hm
heute ist jetzt der dritte Werktag...
ich denke ich muss morgen mal beide anrufen um zu sehen wie das jetzt aktuell so ist
auch wegen Corona, könnte mir gut vorstellen, dass es da länger braucht bis die Kündigung bei mir ist...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dauerhafte Aufzeichnungen mit Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz.
Trifft das auch zu, wenn die Dashcam mitläuft, sobald Klemme 15 an ist?
 
Nicht verboten, aber es hängt an den Behörden, ob die Aufnahmen als Beweis anerkannt werden oder nicht.
Es liegt nicht an irgendwelchen Behörden, sondern an den entsprechenden Richtern. Da das Interesse an einer Unfallabwicklung meist größer als das eigene Bild wiegt, sollte die Aufnahme zugelassen werden - auch wenn hier gegen den Datenschutz verstoßen wurde.
 
  • Der Grundsätzlich verboten sind Dashcams in Deutschland nicht.
  • Dauerhafte Aufzeichnungen mit Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz.
  • Dashcam-Aufnahmen können aber als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Eine Dashcam zeichnet nicht "dauerhaft" auf, genau das ist es was eine Dashcam ausmacht. Sie zeichnet idR nur die letzten 60s in einem Ringbuffer auf und das wird auch nur dauerhaft gespeichert, wenn Beschleunigungssensoren einen "Unfall" registrieren oder du einen Knopf drückst.

Also entweder sind sie nun verboten, oder nicht.
 
Eine Dashcam zeichnet nicht "dauerhaft" auf, genau das ist es was eine Dashcam ausmacht. Sie zeichnet idR nur die letzten 60s in einem Ringbuffer auf und das wird auch nur dauerhaft gespeichert, wenn Beschleunigungssensoren einen "Unfall" registrieren oder du einen Knopf drückst.

Also entweder sind sie nun verboten, oder nicht.
Es gibt Dashcams, die dauerhaft aufzeichnen können. Gibt ja auch noch andere Länder.
 
Klingt mir (mal wieder) nach einem Richter, der von der Technik soviel Ahnung hat wie von Quantenphysik.
Demnach wären Dashcams die nicht unbegrenzt dauerhaft speicher ja dann doch erlaubt?

Ich verstehe das als wesentliche Funktion einer Dashcam, denn die wenigsten Dashcams dürften überhaupt genug Speicher für eine "dauerhafte" Aufzeichnung haben. Hilft mir als Einsatzzweck einer Dashcam ja nichts, wenn die aufhört zu filmen, sobald ihre xGB Speicher voll sind...
 
Klingt mir (mal wieder) nach einem Richter, der von der Technik soviel Ahnung hat wie von Quantenphysik.
Demnach wären Dashcams die nicht unbegrenzt dauerhaft speicher ja dann doch erlaubt?

Ich verstehe das als wesentliche Funktion einer Dashcam, denn die wenigsten Dashcams dürften überhaupt genug Speicher für eine "dauerhafte" Aufzeichnung haben.
Lies die Links, da wirds erklärt.

Dauerhafte Aufzeichnung ist mit SD-Karte überhaupt kein Problem. Wir sind ja nicht mehr in 2004.
 
Lies die Links, da wirds erklärt.
Hab ich.

Dauerhafte Aufzeichnung ist mit SD-Karte überhaupt kein Problem. Wir sind ja nicht mehr in 2004.
"Dauerhaft" ist nicht weiter definiert. Wenn ich auf eine 128GB-Speicherkarte die letzten 3 Stunden aufzeichne (egal ob sie dann abschaltet oder überschreibt) ist das auch nicht "dauerhaft".
Genau das macht den Unterschied zwischen einer DASHcam und einer "normalen" Kamera aber aus.
 
Ich verstehe das als wesentliche Funktion einer Dashcam, denn die wenigsten Dashcams dürften überhaupt genug Speicher für eine "dauerhafte" Aufzeichnung haben. Hilft mir als Einsatzzweck einer Dashcam ja nichts, wenn die aufhört zu filmen, sobald ihre xGB Speicher voll sind...
Es gibt einen unterschied zwischen dauerhaft aufzeichnen und dauerhaft speichern. Letzteres ist untersagt, ersteres nicht.
Und dafür hat den Gott den Ringpuffer erfunden. Kannste 24h mitschreiben und dauerhaft. Nur kannst du aber nicht 1 Woche zurückgehen und schauen ob Mutti hinter dir an dem Morgen nicht doch nen Pickel auf der Stirn hatte.
Und genau das ist das, was die DSGVO möchte.
Das ist keine Raketenwissenschaft...
 
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