Liesel Weppen
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Ich hab den BE gleich kurz nach dem Autoführerschein gemacht. Die Regelung was ich damit denn jetzt aber darf hat sich mittlerweile auch schonwieder 15mal geändert. Ich weiß selber nichtmehr so recht, was ich damit denn nun eigentlich fahren darf und was nicht.Unser Anhänger hat 2T... da bleiben nur 2,25T fürs Auto bei B96. Da ist mit nem E Auto schnell vorbei :/
Soweit ich das verstehe, darfst du den 2T-Anhänger mit dem B96 nichtmehr fahren, wenn das Auto mehr als 2,25t hat, auch wenn du den Anhänger nur mit 1T belädst? Korrekt?
Und es geht ums zulässige Gesamtgewicht des Autos, nicht um sein Leergewicht.
Dann wirds mit sowas wie nem Model 3 schon knapp. Aber eigentlich auch schon mit Mittelklasseverbrennern. Selbst mein Opel Astra hat schon ein zul. Ges.Gewicht von 2170kg.
Also da kommst du auch mit etlichen Verbrenner-SUVs schon drüber.
Der Vorteil beim E-Auto dürfte mit einem Anhänger sein, das du gar kein so fettes Schiff brauchst, weil die haben ja reichlich Drehmoment.
Denke also das Problem ist eher der 2T-Anhänger. Wenn der bleiben muss, wohl doch eher BE. Wenn nicht wäre evtl einfach ein anderer Anhänger, mit z.b. nur 1-1,5T eine Überlegung?