Werbung
Wie bestimmend das Internet im Alltag ist, wird schnell deutlich, wenn man sich die Schlagzeilen der großen Zeitungen und Nachrichtenportale anguckt. Egal, ob die Piratenpartei im Umfragehoch steckt oder das Urheberrecht debattiert wird. Auch hier im Forum werden die Themen kontrovers und leidenschaftlich diskutiert. Um den verworrenen Konflikt zwischen der GEMA und YouTube zu verstehen, ist es unerlässlich, sich genauer mit den Hintergründen, den Argumenten beider Parteien und dem Hamburger Urteil vom 20. April 2012 zu beschäftigen. Zusätzlich mag die Erläuterung einiger Begriffe wie Content-ID, Mindestvergütung, Regelvergütung und Wortfilter dazu beitragen, der leidenschaftlich geführten Debatte besser folgen zu können.
Auslauf des Lizenzabkommens und Scheitern der Verhandlungen
Die Anfänge des gegenwärtigen Konflikts liegen viereinhalb Jahre zurück. Im November 2007 hatten sich YouTube und die GEMA darauf geeinigt, dass die Google-Tochter Werke von durch die GEMA vertretenen Künstlern zeigen darf; die Einigung umfasste ebenfalls von Benutzern generierte Inhalte. Wie genau die Einigung aussah, ist nicht bekannt, da beide Parteien darüber Stillschweigen vereinbart hatten. Aus den Verhandlungen zum Jahresbeginn 2009 lässt sich aber vermuten, dass man sich auf einen Pauschalbetrag einigte.
Der anfängliche Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Videoplattform endete am 31. März 2009. Die Verhandlung über eine Weiterführung scheiterten erstmal am selben Tag. Gründe dafür gab es viele und es kursierten verschiedene Beträge, die für das Abspielen eines urheberrechtlich geschützten Werkes gezahlt werden sollten. YouTube zog mit einem Betrag von zwölf Cent pro Stream in den Kampf und warf der GEMA beispiellose Unnachgiebigkeit vor. Als Vergleich nannte YouTube-Manager Patrick Walker damals die englische PRS, deren Betrag 50 mal kleiner gewesen wäre als der GEMA-Betrag. Die Künstler-Gesellschaft hielt dagegen und widersprach der Darstellung Googles. Vielmehr habe man einen Betrag von einem Cent gefordert. Die Verwertungsgesellschaft schob den schwarzen Peter der Google-Tochter zu, die der Forderung nach detaillierteren Informationen und der Anzahl der Streams pro Werk nicht hätten nachkommen wollen. Die Berliner Gesellschaft argumentierte, dass man erst mit diesen Informationen ermessen könne, ob die vorherige Vergütung gerecht sei. Zudem könne man mit diesen Informationen die Vergütungssumme gerechter auf die Rechteinhaber verteilen. Woher kamen jedoch die unterschiedlichen Beträge? Anscheinend hatte YouTube die 0,1278 Euro als Grundlage für ihre Medienarbeit genommen, die in den Lizenzierungsgrundlagen der GEMA für Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen genannt werden.
Beide Seiten versicherten damals, dass man weiterhin nach einer Lösung suche. In der Zwischenzeit stoppte das Google-Unternehmen das Streamen von Videos, deren Rechteinhaber von der GEMA vertreten wurden. Übrigens veröffentlichte die GEMA zwei Wochen später die Einnahmen für 2009. Demnach lagen die Einnahmen im Online-Bereich bei gerade einmal 10,6 Millionen Euro – wie viel davon auf das Konto von YouTube gingen, ist nicht bekannt.