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Der Konflikt zwischen der GEMA und YouTube

Hintergründe und Analysen - Zuspitzung des Konflikts

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Tatsächlich zogen sich die Verhandlungen über ein Jahr hin. Am 10. Mai 2010 teilte die GEMA mit, dass man die Verhandlungen mit dem Tochterunternehmen abgebrochen habe. Die Berliner Gesellschaft fuhr nun schwere Geschütze auf: Man verbündete sich mit acht weiteren, internationalen Verwertungsgesellschaften und forderte von YouTube die Löschung beziehungsweise die Abrufsperrung von 600 ausgewählten Titeln, deren Rechte die GEMA in Deutschland verwaltete. In der Pressemitteilung wies die GEMA nachdrücklich darauf hin, dass man keinesfalls den Nutzern der Plattform die Werke vorenthalten möchte: „Die Rechteinhaber möchten, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist.“ Grundsätzliche sollte der Abbruch der Verhandlungen aus Sicht der GEMA vor allem ein Einlenken von YouTube zur Folge haben. Inwiefern dieser Anspruch und der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen YouTube im Einklang miteinander stehen, sei zunächst gestellt.

Ablehnung des Hamburger Landgerichtes

Das Urteil des Hamburger Landgerichts vom August 2010 konnte den Streit zwischen den beiden Parteien nicht entscheiden. Die Richter machten mit ihrem Urteil einen Spagat zwischen den beiden Positionen: Zwar lehnte man den Antrag der GEMA ab, aber gab gleichzeitig zu verstehen, dass die Verwertungsgesellschaft grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zustehe. Die Ablehnung des Antrags erfolgte zudem lediglich, weil die klagende Partei nicht nachweisen konnte, dass sie erst kürzlich von den Verstößen erfahren habe. Vielmehr, so argumentierten die Richter, sei die GEMA seit geraumer Zeit darüber im Bilde gewesen, dass rechtlich relevante Musikkompositionen auf der Videoplattform genutzt würden.

Die Richter verwiesen zur endgültigen rechtlichen Klärung auf das Hauptsacheverfahren, das eingeleitet werden könne, sollten sich die streitenden Parteien nicht außergerichtlich einigen. Die Mahnung des Gerichts kam zumindest bei Google an, denn Google-Sprecher Kay Oberbeck lud die Verwertungsgesellschaft zur Rückkehr an den Verhandlungstisch ein; eine Einladung, die von der Verwertungsgesellschaft ausgeschlagen wurde. Einen Monat brauchte die GEMA, um sich für den Weg des gerichtlichen Verfahrens zu entscheiden. Ausschlaggebend war dafür anscheinend der Hinweis der Hamburger Richter, dass der Gesellschaft ein Unterlassungsanspruch zustehe.

YouTube im Konflikt mit der GEMA

YouTube sperrt fragwürdige Videos in Deutschland mit einem Hinweis auf die GEMA

In der Zwischenzeit verfolgte YouTube weiterhin die Strategie, fragwürdiges Material in Deutschland nicht auszustrahlen. Der Begleittext erregte und erregt weiterhin die Gemüter, so dass die GEMA sich gezwungen sah, in einer Pressemitteilung klarzustellen, dass sie die Sperrung der Inhalte nicht veranlasst habe. Tatsächlich ist die GEMA als De-Facto-Monopolist rechtlich verpflichtet, jedem die Nutzungsrechte einzuräumen. Alexander Wolf, Syndikus der GEMA für internationale Rechtsfragen, erklärte gegenüber iRights: „Das bedeutet, Youtube kann alle GEMA-geschützten Inhalte anbieten, wenn es sich an den gesetzlichen Rahmen hält.“ Der Grund für die Streamsperre in Deutschland ist also nicht rechtlich bedingt, sondern das kalifornische Unternehmen scheut vielmehr das finanzielle Risiko, das sich aus dem Ausstrahlen der Videos ergibt. Die Gefahr besteht YouTube zufolge in horrenden Nachzahlungen, sollte es später eine Lizenzvereinbarung geben. Da schmeckt der Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“ vor dem rechtlichen Hintergrund ein wenig bitter nach.

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