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Chatkontrolle

Verhandlungen in der EU vorerst gescheitert

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Verhandlungen in der EU vorerst gescheitert
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Weiterhin können sich die EU-Staaten nicht auf die sogenannte Chatkontrolle einigen. Eine für heute angesetzte Abstimmung wurde kurzfristig abgesagt. Laut dem belgischen EU-Ratsvorsitz gibt es nicht die nötige Mehrheit für einen Beschluss. Der Vorsitz beschloss daher, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Maßgeblich dafür war die Weigerung der deutschen Bundesregierung, den derzeit diskutierten Kompromiss mitzutragen.

Vorbehalte gab es unter anderem von Bundesjustizminister Buschmann und Innenministerin Faeser. Beide hatten im Vorfeld vor einem anlasslosen Ausspähen privater Online-Chats gewarnt.

Zuletzt hatte es in Brüssel noch so ausgesehen, als sei zumindest eine vorläufige Einigung hinsichtlich der geplanten Chatkontrolle möglich, weshalb für Donnerstag eine Abstimmung der Ständigen Vertreter der Mitgliedsländer geplant war. Hintergrund waren Zugeständnisse an Frankreich, das den EU-Beschluss zusammen mit Deutschland und anderen Ländern bisher verhindert hatte.

Die Chatkontrolle soll vor allem im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern eingesetzt werden. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen große Online-Plattformen verpflichtet werden, ihre Messenger-Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen.

Trotz des aktuellen Kompromissvorschlags, der nur noch die automatische Durchsuchung von Bildern und Videos, und nicht mehr die von Texten vorsieht, melden Datenschützer und Kritiker weiterhin Bedenken an. Man sei davon überzeugt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mit den europäischen Grundrechten unvereinbar seien, hieß es etwa auch in einem offenen Brief, den 36 Politikerinnen und Politiker aus Europa Anfang der Woche an die EU-Mitgliedstaaten adressierten.

Allerdings ist das Thema auch nach der geplatzten Abstimmung nicht vom Tisch. Am 1. Juli übernimmt Ungarn den rotierenden EU-Ratsvorsitz, welches versuchen wird, eine Einigung zwischen den EU-Staaten zu erzielen. Über den endgültigen Gesetzestext müssten die Länder dann noch mit Parlament und Kommission verhandeln, bevor die neuen Regeln in Kraft treten könnten.