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Zwist um Tagesschau-App

OLG Köln deutet Entscheidung an

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OLG Köln deutet Entscheidung an
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Die Tagesschau-App beschäftigt bereits seit 2011 die deutschen Gerichte: Es gab mehrere Urteile, die bisher fast konstant zugunsten der Kläger ausfielen. Die ARD ging allerdings in Berufung und trotz einiger Urteile ging der Rechtsstreit um die App somit immer weiter in die jeweils nächste Runde. Jetzt steht eine neue Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) Köln an. Auch jene wird wohl zugunsten der klagenden Zeitungsverlage ausfallen, wenn man den Andeutungen des Richters Hubertus Nolte folgen kann. Der vorsitzende Richter gab gestern bekannt, dass er dazu neige der Klage stattzugeben. Sollt es so kommen und das Urteil rechtskräftig werden, müsste die ARD die Tagesschau-App in der aktuellen Form einstellen. Gegen eine (stark) überarbeitete Version spräche aber natürlich nichts.

Was war Stein des Anstoßes? Nun, die klagenden acht Zeitungsverlage, darunter Axel Springer sowie die Verlage der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung, bemängeln, dass der Öffentlich-rechtliche Rundfunk über die Tagesschau App „presseähnlich“ arbeite. Dadurch treten die Sender nach Ansicht der Verlage in direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern. Auch das Gericht scheint dieser Argumentation zu folgen, denn der Schwerpunkt der App liegt tatsächlich auf Texten und Bildern, die weitgehend keine direkten Bezüge zu ARD-Sendungen aufweisen – so der Richter Nolte. Presseähnliche Angebote sind für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag verboten. In jenem ist nämlich klar geregelt, dass Sender wie die ARD und das ZDF online lediglich die Sendungen ergänzende Informationen verbreiten dürfen. Eigene Nachrichtenportale und -Anwendungen sind hingegen untersagt.

Die Zeitungsverlage vertreten die Position, dass jenes auch mit gutem Grund so sei, da auf diese Weise, finanziert durch den Rundfunkbeitrag, eine unfaire Konkurrenz für die privatwirtschaftlichen Verlage entstehe. Während die Verlage auf Bezahlschranken, Abonnements und Werbung angewiesen seien, finanziere man die Tagesschau-App über den Rundfunkbeitrag – den in Deutschland mit wenigen Ausnahmen, z. B. Hartz-IV-Empfänger, so gut wie jeder zahlen muss. Entsprechend droht der Tagesschau-App in der aktuellen Form nun das Aus. Ob das letzten Endes gut oder schlecht ist, muss natürlich jeder für sich entscheiden.