Liesel Weppen
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Hat er das denn? Oder unterstellst du dem Händler das nur?Wenn der Händler doppelt verkauft, dann ist das sein Problem.
Und was hat das überhaupt mit irgendwelchen Rechtsansprüchen zu tun? Wenn der Händler einseitig den Verkaufsvertrag aufgehoben hat, ist das wohl rechtswidrig. Das ist der juristische Ansatz. Warum der Händler nicht liefern kann oder will, spielt dazu doch überhaupt keine Rolle.