Für Schäden, die eine Katze an Sachen oder Menschen verursacht, ist der Tierhalter haftbar zu machen (nach § 833 BGB)
LG Lüneburg - Aktenzeichen: 1 S 198/99:
Katzenbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht die Autos in der Nachbarschaft als Ruheplätzchen oder als Teil ihrer...