danke @olliver
stimmt, Gutschein ist erlaubt, wenn ich bei der ersten/ zweiten Reklamation (Nachererfüllung) keine Reparatur durchführen lasse (Wäre ja dann eine freiwillige Sache).
Habe aber auch gelesen, dass bei einer Rückabwicklung ein Gutschein akzeptiert werden muß, was mir überhaupt nicht...