Das ist richtig :) Nimm die Filme halt ausm Fernsehn auf.
Allerdings ist die Rechtslage so, dass du zwar den Kopierschutz nicht knacken darfst, dir aber niemand etwas dafür kann, da halt kein Schaden entstanden ist und somit auch kein Schadensersatz auf dem zivilrechtlichen Weg eingeklagt...