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Nee, eben nicht:

"Diese beschränkte Gewährleistung stellt eine Erweiterung der Herstellergarantie dar und verleiht dem Kunden bestimmte, über die in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geltenden Verbraucherschutzgesetze hinausgehende Rechte."

Einfaach mal lesen könnte helfen!
Du hast in Deutschland/EU 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung und die ist nach einem halben Jahr praktisch nutzlos. Die 3 Jahre bekommt nur der Erstkäufer.
 
Du hast in Deutschland/EU 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung und die ist nach einem halben Jahr praktisch nutzlos. Die 3 Jahre bekommt nur der Erstkäufer.
Ich kann nicht nachvollziehen, woran die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung scheitert?
Wie Du auf das 1 Jahr Gewährleistung kommst, ist mir auch schleierhaft. Lies einfach mal den verlinkten Artikel der Verbraucherzentrale, dort ist eindeutig die Gewährleistung in de/EU mit 2 Jahren benannt. Ich bin an der Stelle wieder raus - wer nicht lesen & verstehen will, muss eben irgendwas glauben ...
 
@hans85

Bei den meisten Händlern ist die Gewährleistung von 2 Jahren bei Neuwaren und 1 Jahr bei Gebrauchtwaren nicht nach 6 Monaten nutzlos, weil die nicht asozial sind wie z.B. Mindfactory und das radikal ausnutzen. Mit Gutachter und Nachweis des Defekts vor Versand. Was unmöglich ist. Bei Mindfactory sollte man daher nur im absoluten Notfall kaufen. Aktuell kann man den Laden leider bei Grakas nicht wirklich umgehen. Weil es der einzige ist der noch nennenswerten Bestand hat und manchmal nicht so dermaßen abzockt wie andere. Nur auf Kosten von Garantie (gerne mal Zeitwerterstattung, häufig 1/3tel des Kaufpreises (vermutlich MF EK), es wird dann behauptet Hersteller hat das so entschieden, da es keine Ersatzgraka gab :d) und Gewährleistung (nach 6 Monaten Schicht). Das muss man bedenken.
 
Gesetzliche Gewährleistung gilt 1 Jahr, alles darüber hinaus ist Kulanz Seitens dem Hersteller, die kann er formulieren wie er will. Bei der gesetzlichen musst du ab dem zweitem Halbjahr dem Hersteller nachweisen, dass der Defekt seine Schuld ist und schon beim Kauf bestand. Effektiv ist die gesetzliche nur ein halbes Jahr brauchbar.
 
Nee, eben nicht:

"Diese beschränkte Gewährleistung stellt eine Erweiterung der Herstellergarantie dar und verleiht dem Kunden bestimmte, über die in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten geltenden Verbraucherschutzgesetze hinausgehende Rechte."

Einfaach mal lesen könnte helfen!

Dann hätte ich an Deiner Stelle die "GeForce Founders-Karten" Bedingungen zitiert, statt der NVIDIA SHIELD...
 
Ich würde auch keine gebrauchte 3090 kaufen.

Hatte zwar immer glück mit gebrauchten Grakas, wenn ich gebraucht kaufe dann nur alte Modelle für kleine Projekte oder Freunde.

Die letzte war eine GTX 970 für meinen Stiefsohn, in Minecraft und Roblox performt die noch ausreichend ^^
 
@BenQ90

Sind es nicht mehr 1000 Euro extra? Bin gespannt wie schnell die 1600 3090 verdampfen werden :). 1-5 Minuten :d.

Unglaublich das so viel Bedarf da ist. Damals waren 3090 FE Ladenhüter. Da bekam man auf EKA 50 - 150 Euro (avg. 75 Euro) mehr als bezahlt. Deswegen habe ich meine damals nicht verkauft und habe die Palit für 1800 Euro gekauft.

Sind wir doch mal ehrlich. Die meisten hier kaufen doch die Karte nicht für sich selbst. Da bin ich doch eine Ausnahme.
Die wird weiter verkauft weil sie einfach Mega Gewinn bringt.
 
Gesetzliche Gewährleistung gilt 1 Jahr, alles darüber hinaus ist Kulanz Seitens dem Hersteller, die kann er formulieren wie er will. Bei der gesetzlichen musst du ab dem zweitem Halbjahr dem Hersteller nachweisen, dass der Defekt seine Schuld ist und schon beim Kauf bestand. Effektiv ist die gesetzliche nur ein halbes Jahr brauchbar.
Das ist falsch, bei Neuwaren sind es 2 Jahre.
 
Sind wir doch mal ehrlich. Die meisten hier kaufen doch die Karte nicht für sich selbst. Da bin ich doch eine Ausnahme.
Die wird weiter verkauft weil sie einfach Mega Gewinn bringt.

Fast alle nehme ich an. 1000 Euro sind einfach schon sehr viel für quasi nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein.

Und viele haben bei Händlern sehr teuer Grafikkarten gekauft. Das wollen die wieder reinholen. Kann ich auch verstehen.

Nvidia ist ja auch an dem .... mitschuld. Verkaufen das meiste direkt an Miner. Also müssen die dafür Ausgleich ranschaffen :d.

Und 3090FE ist so eine Sache wegen Wärmeleitpads (und den Lüftern). Muss man eigentlich tauschen und wenn man das macht ist die Garantie weg. Also besser wärs die gegen eine 3090 custom zu tauschen. Kostenlos.

MF hat gedroppt:


Die Phantom nicht nehmen. Der Kühler ist mies :).
 
Gesetzliche Gewährleistung gilt 1 Jahr, alles darüber hinaus ist Kulanz Seitens dem Hersteller, die kann er formulieren wie er will. Bei der gesetzlichen musst du ab dem zweitem Halbjahr dem Hersteller nachweisen, dass der Defekt seine Schuld ist und schon beim Kauf bestand. Effektiv ist die gesetzliche nur ein halbes Jahr brauchbar.
Das ist einfach falsch. Gesetzliche Gewährleistung gilt für 2 Jahre bei Neukauf. Das ist einfach Fakt!

Kleiner Zusatz: Wenn nicht anders vereinbart, gilt auch für gebrauchte Waren eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Diese kann vom Händler aber auf 1 Jahr reduziert werden.

Die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten ein, weil man davor ausgeht, dass der Mangel schon bereits ab Werk vorhanden war.

Und ja, es gibt Händler die nutzen das gerne aus. Es hat aber nichts mit Kulanz zu tun. Wenn eindeutig bewiesen wird, dass man am Mangel nicht Schuld ist, dann hat der Händler überhaupt keine andere Wahl als für Ersatz zu sorgen. Das gestaltet sich natürlich bei manchen Dingen schwieriger als bei anderen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja dann habe ich mich geirrt, dann hast du mit der Beweislastumkehr eben 1 Jahr ne nützliche Gewährleistung.
 
Und 3090FE ist so eine Sache wegen Wärmeleitpads (und den Lüftern). Muss man eigentlich tauschen und wenn man das macht ist die Garantie weg. Also besser wärs die gegen eine 3090 custom zu tauschen. Kostenlos.
Dazu muss ich erst mal an eine ran kommen :)
 
Dann hätte ich an Deiner Stelle die "GeForce Founders-Karten" Bedingungen zitiert, statt der NVIDIA SHIELD...
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:
 
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:
Ich war auf der Spalte für die Karten, da ändert sich aber die URL nicht. :cautious:
 
Das ist einfach falsch. Gesetzlicher Gewährleistung gilt für 2 Jahre. Das ist einfach Fakt!
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
 
Alle Angaben ohne Gewähr. :LOL:
 
Alles schon auf NBB eingeloggt? ^^
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
Bist du Jurist?

Gut zu wissen :d
 
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.

Das bestreite ich ja auch gar nicht bzw. habe ich auch nicht gesagt. Ich meinte lediglich, dass seitens der Händler die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre bei Neuwaren und mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Waren beträgt und die Beweislastumkehr ab 6 Monate ab Kaufdatum in Kraft tritt.

Das es ein Abtretungsverbot des Erstkäufers gibt ist ja auch rechtens. Wird ja auch bei der Founders Edition bspw. angewandt. Der Vertrag des Händlers wird ja mit dem Erstkäufer geschlossen und nicht mit Zweit- oder Drittkäufer
 
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
Ein angeblicher Jurist der AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungens) schreibt, das ich nicht lache. Troll woanders^^. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist dir aber schon klar?
 
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:

Er hat zur Warranty Plattform verlinkt wo mehrere Produkte sind. Von NVIDIA SHIELD hat er nichts gesagt, wieso auch in einem Ampere Thread.

Du hast buchstäblich einfach den ersten Satz gelesen und rauskopiert ohne auf den richtigen Warranty Tab zu achten, und regst Dich jetzt über andere auf dass sie nicht lesen 😂
 
ich wollte nur mal auf die Mythen zwischen Garantie und Gewährleistung aufmerksam machen.
Wer momentan eine Karte für die Preise in der Bucht kauft geht das Risiko ein, dass er am Ende mit leeren Händen dasteht.
 
Zum Thema Mindfactory.
Also ich kann mich da nicht beschweren. Ende Februar ist meine 5700XT kaputt gegangen. Bei Mindfactory ein RMA aufgemacht und Reperatur ausgewählt.
Nach 2 Monaten habe ich dann eine Rückzahlung (war zu erwarten) erhalten, das die Karte nicht mehr verfügbar ist.
Ich habe aber den damaligen Kaufpreis voll erstattet bekommen Kein Rückfrage zur Beweislast.
Das einzigste Dumme ist nur, das der Neupreis niedriger war, wie der jetzige Gebrauchtpreis ist.

Und das war nicht das erste Mal, das Mindfactory so gehandelt hatte.
 
Und jetzt die Frage an alle Juristen:

Wie muss ein Vertrag aussehen damit rechtssicher die Einforderung der Garantie/Gewährleistung durch den Erstkäufer für den Zweitkäufer gewährleistet ist?

@Gandulf

Vermutlich genau deshalb hat MF keinen Abzug vorgenommen. Also die haben vermutlich den Ersatz weiterverscalpt :).
 
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