Ampere Smalltalk-Thread (Startpost lesen, Handel nur im Marktplatz!, keine Botanfragen!)

Er hat zur Warranty Plattform verlinkt wo mehrere Produkte sind. Von NVIDIA SHIELD hat er nichts gesagt, wieso auch in einem Ampere Thread.

Du hast buchstäblich einfach den ersten Satz gelesen und rauskopiert ohne auf den richtigen Warranty Tab zu achten, und regst Dich jetzt über andere auf dass sie nicht lesen 😂
Weil es in der Diskussion nicht um irgendwelche speziellen Marken, Modelle oder Modalitäten ging, sondern ausschließlich um die allgemeine Unterscheidung Garantie vs Gewährleistung. Was daran so schwer zu verstehen ist, verstehe ich nicht.
 
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Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Das ist so einfach nicht richtig. Wie bei mir oben beschrieben.
 
3070.JPG


Wer möchte den Preis erraten?
 
Ich würd mal sagen 849 waren des.
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Jau, das stand so in etwa auch in meinem Verbraucherzentrale-Link vor nun zig Kommentaren. Vielleicht kommt es so ja besser an, wobei mir der Glaube daran mittlerweile etwas fehlt 🤣
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Das ist so einfach nicht richtig. Wie bei mir oben beschrieben.
Was ist denn daran nicht richtig, außer das die Gewährleistung seitens des Händlers auf den Erstkäufer beschränkt werden kann. Lerne gerne dazu. Aber im großen und ganzen dürfte der Text doch stimmen?!
 
Was ist denn daran nicht richtig, außer das die Gewährleistung seitens des Händlers auf den Erstkäufer beschränkt werden kann. Lerne gerne dazu. Aber im großen und ganzen dürfte der Text doch stimmen
Ich habe es ja oben schon geschrieben. DEINE Gewährleistungsrechte können nicht beschränkt werden. Ein Vertrag kann aber so gestaltet sein, dass es dir VERBOTEN ist, diese Rechte abzutreten. Du als 1. Käufer hast sie selbstverständlich. Ein 2. Käufer hat bei geltendem Abtretungsverbot diese Rechte dann nicht.
 
irgendwelche speziellen Methoden ? ich war direkt nach der discord Meldung drauf - keine Chance
Ich glaube bei Amazon musst du einfach irre schnell sein und brauchst ne Menge Glück.

Wenn du ein bisschen Glück hast, bekommst du die Karte in den Warenkorb. Wenn du viel Glück hast, kannst du die Bestellung auch abschließen. Und wenn du als Kaminkehrer 4-blättrige Kleeblätter züchtest, dann storniert dir Amazon im Anschluss die Bestellung vielleicht nicht.
 
habt ihr mehr glück mit dem "sofort-kaufen button" oder erst über "in den warenkorb" ?
 
Bei Amazon hatte ich noch nie Glück.
 
@mikefize

Wundert mich überhaupt nicht. Amazon ist nur effektiv machbar mit Autobuybots. Die werden teils für <100 Euro verkauft. Die werden viele nutzen. Und die Miner und Scalper sowie so.

Du bekommst das Zeug selbst sofort nach Alert deshalb meist nicht mal in den Warenkorb und wenn ja ist es schon weg :d.

Ich find Amazon wegen der Preise gar nicht mehr so interessant. 3090 kosten extrem viel. Ich würde da nur wegen dem Amazon Support kaufen. 2 Jahre lang.
 
Auf Amazon muss man so schnell sein, da will ich gar kein glück haben, so schnell kann man da gar nicht gucken wer die überhaupt verkauft.

Dann sind da 3060 instant weg obwohl die auch alle so teuer sind.
 
Das ist so einfach nicht richtig. Wie bei mir oben beschrieben.
Beziehst du die auf die Einbeziehung der AGB? Also § 305 BGB? Natürlich ist nicht immer alles so einfach (besonders in D nicht). Allerdings gab es schon Gerichtsurteile, dass ein generelles Verbot der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen in den AGB unzulässig ist, da es den Verbraucher benachteiligt. Wird eine Grafikkarte ordnungsgemäß betrieben, dann kann kein Händler die Gewährleistungsansprüche verweigern. Wird allerdings der Kühlkörper entfernt oder lässt sich nachweisen, dass die Karte nicht im üblichen Maße (Mining) genutzt wurde, sieht die Welt natürlich anders aus.
Allgemein herrscht sehr viel Verwirrung/Unwissen zwischen Gewährleistung und Garantie, weswegen ich es vereinfacht dargestellt habe.
 
Weil es in der Diskussion nicht um irgendwelche speziellen Marken, Modelle oder Modalitäten ging, sondern ausschließlich um die allgemeine Unterscheidung Garantie vs Gewährleistung. Was daran so schwer zu verstehen ist, verstehe ich nicht.

Und mein Punkt ist das pedantische, herablassende Kommentare über die Sorgfalt anderer ("einfach nur mal lesen") einfach nur ironisch sind, wenn der Kommentar selbst davon befleckt ist.

Deine Aussage war inhaltlich richtig, das bestreitet ja niemand.
 
@Matadil

Das nervt nur wenn man nie was bekommt. Ohne Helferlein würde ich mich um Amazon gar nicht kümmern. Lohnt nicht.
 
@Matadil

Das nervt nur wenn man nie was bekommt. Ohne Helferlein würde ich mich um Amazon gar nicht kümmern. Lohnt nicht.
japp, problem ist nur - habe PartAlert nur auf Twitter weil ich nicht mehr in Discord rein komme.

Heißt, bekomme stündlich gefühlt 5-10 Amazon Angebote, teilweise auch so schlechte und trotzdem sind die Karten sofort weg.
 
@Matadil

Das nervt nur wenn man nie was bekommt. Ohne Helferlein würde ich mich um Amazon gar nicht kümmern. Lohnt nicht.

Ich vermute, Amazon verkauft hier direkt, richtig? Wie sind die preislich bei Neuware? Ich hab auf dem PartAltert Twitter schon interessante Preise gesehen, aber das war für Warehouse, wenn ich mich nicht irre.
 
öffnet sich bei auch der Link auch nur im Browser bei Amazon
Beziehst du die auf die Einbeziehung der AGB? Also § 305 BGB? Natürlich ist nicht immer alles so einfach (besonders in D nicht). Allerdings gab es schon Gerichtsurteile, dass ein generelles Verbot der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen in den AGB unzulässig ist, da es den Verbraucher benachteiligt. Wird eine Grafikkarte ordnungsgemäß betrieben, dann kann kein Händler die Gewährleistungsansprüche verweigern. Wird allerdings der Kühlkörper entfernt oder lässt sich nachweisen, dass die Karte nicht im üblichen Maße (Mining) genutzt wurde, sieht die Welt natürlich anders aus.
Allgemein herrscht sehr viel Verwirrung/Unwissen zwischen Gewährleistung und Garantie, weswegen ich es vereinfacht Dargestellt habe.
ich weiß, welche Urteile du meinst, unter anderem OLG Hamm.
Es bringt dir für den Anfang aber nichts, wenn eine solche Klausel existiert. Klar ist eine Überprüfung möglich, dass dauert und stellt dich vor Probleme. Wenn du die Karte dann noch zu minen benutzt, sieht es in meinen Augen sehr schlecht aus.

Mir ging es lediglich darum aufzuzeigen, dass bei diesen Preisen auf Ebay und co. ein Risiko bestehen kann.
 
Auf Amazon hat man nur Glück wenn sie Vorbestellungen aufnehmen, passiert manchmal wenn der Artikel "Temporarily out of Stock" ist. Dann kann man erstmal warten und warten. Mit Glück wirds dann geliefert oder halt Wochen später storniert.

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japp, problem ist nur - habe PartAlert nur auf Twitter weil ich nicht mehr in Discord rein komme.

Heißt, bekomme stündlich gefühlt 5-10 Amazon Angebote, teilweise auch so schlechte und trotzdem sind die Karten sofort weg.
Ich habe mein Glück bei Telegram versucht, dort gibt es ein „FE PartAlert“ Kanal, und mann wird nicht mit nutzlosen Amazon Angeboten vollgespamt.
 
Ich habe mein Glück bei Telegram versucht, dort gibt es ein „FE PartAlert“ Kanal, und mann wird nicht mit nutzlosen Amazon Angeboten vollgespamt.

Ich interessiere mich aber auch für die AMD Karten, leider ^^

FE PartAlert auf Telegram ist immer dass erste das anschlägt. So 1-2 Sek. schneller als Part Alert auf Twitter.
 
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