schemmi
Enthusiast
Haben wir dann allerdings auch nichts von..Ihre Rechte bei Lockangeboten | Verbraucherzentrale NRW
"Wenn weg, dann weg", heißt es salopp bei einigen Händlern mit günstigen Angeboten. Eine enttäuschende Nachricht: Sie haben wenig Chancen, die beworbene günstige Ware noch zu erhalten, wenn sie ausverkauft ist.www.verbraucherzentrale.nrwWerbung mit nicht-vorrätiger Ware: Was ist rechtlich zu beachten?
Für Shop-Betreiber ist es in der Regel zeit- und kostenaufwändig, derzeit nicht verfügbare Produkte, die nachbestellt sind, aus dem Online-Shop zu entfernen. Zudem s...www.it-recht-kanzlei.de
Ob OC oder nicht, der Artikel ist ähnlich genug, das es als Lockangebot gilt.
Also blamieren würde ich mich nicht, allerdings darf ich als Privat nicht abmahnen....aber man könnte jene drauf aufmerksam machen, die es dürfen.