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Der war nicht nur flach sondern auch total unlustig. Habs aber auch nicht von nem typischen Deutschen anders nicht erwartet
Solche Sachen schreiben immer die Leute die noch nicht in Polen waren. Also ca. 80 % der Deutschen.
Welcher Mist? Ist halt die Wahrheit. Die meisten Deutschen wissen ja nichtmal was die Hauptstadt Polens ist
Ich kann über Polen Witze gut lachen, aber wenn die meisten Deutschen Polen nur mit Autoklau in Verbindung bringen hab ich kein Respekt für solche Personen. Aber gut lassen wir das Thema jetzt.
wer hat hier denn jetzt vorurteile ? idiot...
Nein, das sind nur Tatsachen. Und wir lassen jetzt das Thema.
Bitte denkt dran Kennzeichen unkenntlich zu machen wenn ihr hier sie einbinden wollt. Alternativ einfach verlinken.
Tja, Klaus.
Aus der Nummer kommste wohl nicht mehr raus.
Den anderen was vorwerfen wollen und dann doch die Person mit den meisten Vorurteilen sein.
Wir sind also "die Deutschen"? Das sind genauso Vorurteile wie dass es "die Polen" gibt.
Es gibt Polen, die klauen Autos und es gibt welche, die tun es nicht. Genauso gibt es Deutsche, die die Hauptstadt kennen und diejenigen, die es nicht tun.
wieso eigentlich?
Um Polen.
Nö. wir kommen jetzt zurück zum Thema Autos.
Wir sind also "die Deutschen"? Das sind genauso Vorurteile wie dass es "die Polen" gibt.
Es gibt Polen, die klauen Autos und es gibt welche, die tun es nicht. Genauso gibt es Deutsche, die die Hauptstadt kennen und diejenigen, die es nicht tun.
Gehts hier um Autos oder um Polen?
Die guten alten rechtlichen Probleme. Ich denke kaum das sich jemand eine Genehmigung holt Auto samt Kennzeichen so ins Netz stellen zu dürfen
Landgericht Kassel
Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet
Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
+1
einer der es rafft. Das hab ich die ganze Zeit gemeint.
Oh, da ist aber schon ein Polenkeil zu erkennen...
oben das bild is geshopped, is serienFW drin
Uuuuhhh, was eine geile Black Series Hast du mehr Fotos/Infos?