mündlich versichern heißt aber in der praxis "gar nix"
klar is der in der gwl und is in der beweislast, die rennerei hast du trotzdem welche bei 350 km entfernung halt auch unlustig ist wenn der sich halt blödstellt
warum man mkl leuchtet reinschreibt versteht ich nicht, von nem händler kauf ich nur nen "mängelfreies", kann sich blödstellen ala mkl leuchtet kann viel bedeuten und sie habens ja akzeptiert
die garantie wird doch ne zusatzleistung gewesen sein, also alles was nicht von der gwl abgedeckt wird, hast du nur zu 60 % zu zahlen innerhalb der garantiefrist
hat nix mit der gwl zu tun
Hab mit dem Anwalt gesprochen.
Da die MKL eindeutig mit dem Fehler der letzten Woche zu tun hatte (dieses mal leuchtet ja nichtmal die MKL) ist es eindeutig ein Fall für die Gewährleistung. Werde die Nachricht von benz abwarten und dann den Händler kontaktieren.