[Sammelthread] Automobile

Irgendwie ist deine Seite komisch...

Innerorts rechts überholt 30 EUR

Seit wann ist das verboten?

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
 
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Vermutlich gilt das für fzg über 3,5t?
 
Ich versteh auch nicht wozu das jetzt geändert wurde ?!
War wieder Budget über das weg musste ??
 
Aus einem anderen Forum:

Nach dem neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Die Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

Nach der Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.

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:fresse2:
 
das werden die einem im fall der fälle schon so drehn, dass die verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde ^^

geht ja auch grad durch sämtliche mopedforen (db-eater problematik), deswegen werd ich bei meiner duc trotzdem die eater drin lassen, den stress und die kohle isses mir net wert ;)
 
ne, klingt ja auch so schon gut :d
 

:lol:
 
Ich hatte heute morgen ein platten und hab jetzt erstmal einen der Winterreifen wieder drauf geschraubt.
Macht das irgendwas aus wenn ich jetzt vorübergehend ein reifen anders habe? Größe und so ist gleich nur halt einer Winterreifen und die andern Sommer.
 
Ich würde wenn dann Achsweise die Winterreifen fahren. Einfach schon, damit die geichmäßig abnutzen und damit du an einer Achse gleiches Fahrverhalten auf die Reifen bezogen hast.
Könnte mir auch vorstellen, dass es nicht zulässig ist, einen Reifen anders zu fahren.
 
Mach sicherheitshalber auf die andere Seite der Achse auch nen winterrad dran.

Nicht dass dir die cops mit "unzulässiger mischbereifung" kommen

Gesendet von meinem C6603 mit der Hardwareluxx App
 
Lass ihn mal nen Unfall haben, bei dem der Hergang auf irgendwas aus Richtung Fahrwerk oder sonst was führen könnte.
 
wie bei jedem Ding was einem Polizist nichtmal auffallen dürfte: Die Versicherung im Falle eines Unfalles ;)

Edit: Gut, dreimal dürfte reichen :haha:
 
Naja man darf ja auch mit dem notrad fahren. Kurzzeitig ist es daher egal.
 
Jungs...
Riecht ihr auch das Testosteron in der Luft?
So von wegen die Ruhe vor dem Sturm?

Gesendet von meinem C6603 mit der Hardwareluxx App
 
Nen Notrad zieht man auf, wenn man einen Notstand hat. Den ziehst auf, fährst nach Hause und kümmerst dich um Ersatz. Ich denke nicht, dass man damit ne Woche lang zur Arbeit fahren kann.
Aber da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich würde einfach nen 2. Winterreifen auf die andere Seite stecken und fertig.
 
Mischbereifung auf EINER Achse stell ich mir nicht so lustig vor. Stichwort Bremsen/Beschleunigen, Kurven fahren und vorallem Aquaplaning.
 
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