[Sammelthread] Automobile

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 8 StVO ist das Halten auf Beschleunigungsstreifen unzulässig.

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Das halten mitten drauf ist natürlich verboten.
Am Ende aber nicht, steht doch nachvollziehbar im Wiki-Artikel. ;)
 
Der Wiki Artikel widerspricht sich dünkt mir.

Das Halten ist nicht erlaubt, weder am Anfang, noch am Ende, wenn ich die StVo Artikel richtig lese.
 
Aber du musst am Ende halten, da das Befahren des Seitenstreifens nicht erlaubt ist.
Für mich ist das ziemlich eindeutig beschrieben.
 
Ich versteh nicht, wie so eine Konstellation überhaupt zustande kommt, aber hier steht.

Das Halten ist unzulässig

3.
auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,


Was im Wiki Artikel steht, ist ja Wurst, das kann ja jeder schreiben.

obiges ist direkt aus der Stvo und das gilt für mich und klingt nach KEIN HALTEN, egal wo am Beschleunigungsstreifen.

Fazit: Weder halten, noch Seitenstreifen befahren ist erlaubt :teufel:
Schlussfolgerung: Sollte jemand doch in die Situation kommen, würde ich vorher weiterfahren, als "mitten" auf der AB stehenzubleiben.
 
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Davon in einem deutschen Forum auszugehen ist aber gewagt, ausserdem stand das nirgends. Das Gesetze für bestimmte Länder unterschiedlich sind, sollte doch wohl klar sein.

Außerdem war die Frage an fhantastic gerichtet und bei ihm steht als Ort eine deutsche Stadt.
 
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Davon in einem deutschen Forum auszugehen ist aber gewagt, ausserdem stand das nirgends. Das Gesetze für bestimmte Länder unterschiedlich sind, sollte doch wohl klar sein.

Außerdem war die Frage an fhantastic gerichtet und bei ihm steht als Ort eine deutsche Stadt.

Leider war aber sein Post unverkennbar an justnast gerichtet, der wiederum Österreicher ist. Zudem war dort ein eindeutiger Smilie. Naja was solls.
 
Ja borsti, ich bin davon ausgegangen, das Ferhan sich auf die deutsche Regelung bezieht. ;)

In Österreich mag es ja anders sein.
 
Wobei ich in Österreich noch nie eine Streife auf einer Auffahrt gesehen habe, also halb so wild :)

Eher auf Abfahrten die Asfinag zum Vignette kontrollieren, ein paar Zivile, je nach Region und teilweise die ollen VW Busse an den Ausbuchtungen.
 
Ich hab das Zitat schon mit der Absicht benutzt das mein Post an just geht ;)

Keine sinnlosen Fullquotes!!

Ja haben ja auch beinahe alle begriffen. :fresse2:


Erlkönigfolierung.... Sollte man machen.

PAUL1045.jpg
 
Mit kommt jeden Morgen ein sautiefer Passat 3C Variant entgegen mit Polizeifolierung ohne Reflektorstreifen halt und ohne Lichtbalken oben. Da steht nicht Polizei drauf sondern Pozilei. Glaube der is auch im Netz vertreten. Immer wieder amüsant. :fresse2:
 
Also bei mir vor der Tür ist ne zweispurige viel befahrenen unlimitierte Autobahn mitm Bus muss ich da fast immer auf dem Standstreifen weiter fahren :d
Der Gesetzestext bzgl. halten auf dem Beschleunigungsstreifen bezieht sich übrigens auf das Halten im Sinne von aussteigen, in Reichweite des Fahrzeugs bleiben usw. welches man auch in einer Parkverbotszone machen darf. Verkehrsbedingtes halten, wie auch an Ampeln usw. ist was völlig anderes. Also bitte nicht einfach so auslegen wie es einem passt ;)
 
Was genau darf man in Österreich denn nicht? Auf der Beschleunigungsspur Fahrzeuge, die auf der Autobahn sind, überholen oder schneller als x fahren?
 
Nein, aber vorbei fahren, oder dir einen runterholen lassen (hab nix gegenteiliges in der Stvo gelesen)
 
Rechts überholen über den Streifen wohl kaum, aber wenn du drauffährst und das Tempolimit einhältst kannste ja rechts eben vorbeiflitzen mit'm Zetti. :)
 
Der Wiki Artikel widerspricht sich dünkt mir.

Das Halten ist nicht erlaubt, weder am Anfang, noch am Ende, wenn ich die StVo Artikel richtig lese.
Halten bedeutet nicht verkehrsbedingt anhalten. Auf Autobahnen ist das Halten auch verboten, auf das Stauende musst du trotzdem nicht draufbrettern.
 
Ja, hab ich wohl falsch verstanden, war aber in meinem Leben auch noch nie in so einer Situation. (also Staus natürlich, aber irgendwie auch klar, dass ich da anhalte, hier gings ja jetzt explizit um den Beschleunigunsstreifen)
 
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