TuningSzeneAnwalt
+++ "FICK DICH ZETTELPUPPE" ..... strafbar oder nicht ??? +++
Es war ja nur eine Frage der Zeit bis diese Frage kommt:
"Hallo ans Team Tuningszene Anwalt, ich habe gerade in einer anderen Gruppe die Frage gelesen, ob es strafbar ist, wenn man einen Aufkleber wie ''Fick dich Zettelpuppe'' im Fahrzeug kleben hat. Ich finde das ist genau die richtige Frage für euch! Schon mal schönen dank für die Antwort!"
Ich hatte zwar gehofft sie nicht beantworten zu müssen, da ich den Aufkleber nun wirklich nicht nett finde, die "Zettelpuppen" ja auch nur ihren Job machen und es auch unter diesen durchaus nette gibt. Aber sei es wie es sei ..... hier meine Antwort:
"Hallo, mir ist persönlich ein Verfahren bekannt wo es seitens des Ordnungsamtes mal versucht wurde dagegen was zu machen. Nach meinem Dafürhalten liegt hier jedoch lediglich eine straflose Kollektivbeleidigung ähnlich wie bei ACAB vor. Die Äußerung "All Cops Are Bastards" in Wort oder Schrift stellt nach meinem Dafürhalten und auch nach wohl überwiegenden Teilen der Rechtssprechung keinstrafbares Verhalten i.S.v. § 185 StGB in Form einer Sammelbeleidigung dar (Ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen AG Tiergarten, Beschl. v 19.01.2000 – 238 Cs 877/99; LG Stuttgart NStZ 2008, 633; LG Karlsruhe, Urt. v. 08.12.2011 – 11 Ns 410 Js 5815/11). Es fehlt der hierfür erforderliche Adressatenkreis, da eine ausreichende Konkretisierung der beleidigten Personengruppe, wie sie der BGH und das BVerfG fordern, nicht erfolgt. Das mir bekannte Owi-Verfahren wurde nach § 47 I OwiG eingestellt. Dem Betroffenen wurde dort vorgeworfen durch einen Aufkleber auf der Motorhaube seines PkW mit dem Schriftzug "Fick dich Zettelpuppe" eine Belästigung der Allgemeinheit, vgl. § 118 OwiG und überdies zu Lasten der Ordnungshüter eine ehrverletzende Äußerung, vgl. 185 StGB getätigt zu haben. Dazu anraten dieses Aufkleber anzubringen kann ich natürlich jedoch trotzdem nicht, da er durchaus Ärger bedeuten könnte. Nach meiner Auffassung ist er jedoch weder strafrechtlich noch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten relevant und so auch nicht verboten."
Aber aufgepasst, andere Auffassung der Gerichte sind da durchaus möglich und zudem gilt das im letzten Posting zu Aufklebern gesagte !!! „smile“-Emoticon — hier: TuningSzeneAnwalt.