Als Faustformel kann insoweit allgemein gelten: Schäden am Glas werden durch die Teilkasko erstattet; solche am Blech hingegen nicht oder ausschließlich über die Vollkasko.
Bei VK musst du dann auch SB übernehmen und wirst hochgestuft (wenn denn die Versicherung das übernimmt).
Wegen Zeitaufwand siehe Video
Bei VK musst du dann auch SB übernehmen und wirst hochgestuft (wenn denn die Versicherung das übernimmt).
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