[Sammelthread] Automobile

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Astra hat das nicht so. Seid nachsichtig.

Ich stelle das "Messverfahren" infrage und er sagt man misst das nicht so.

Muss man das begreifen?
 
Astra hat das nicht so. Seid nachsichtig.

Ich stelle das "Messverfahren" infrage und er sagt man misst das nicht so.

Muss man das begreifen?

Wie gesagt, ich habe den Film nicht gesehen und dachte du beziehst dich auf den TÜV Rheinland Bericht.
Und da nach deinem post noch ein Post stand, der mittlerweile gelöscht ist, hat es eben meinen Post ergeben. Ohne den gelöschten post ergibt das auch wenig Sinn. Ist mir schon klar.
Usas kann uns ja verraten was da stand
 
Geht so, die rohkarossen vor fast 12 Monaten hatten auf mehr hoffen lassen, mir ist er zu brav.
 
Ihr kommt hier mit einem video das seit fast 4 wochen auf Facebook die runde macht mit diversen verarschen, 150 PS lol, die handymessung ist lächerlich nicht zugelassen und schwachsinn, da müsste jedes dritte auto stillgelegt werden. Sowas kann das Handy gar nicht ab.
 
Ihr kommt hier mit einem video das seit fast 4 wochen auf Facebook die runde macht mit diversen verarschen, 150 PS lol, die handymessung ist lächerlich nicht zugelassen und schwachsinn, da müsste jedes dritte auto stillgelegt werden. Sowas kann das Handy gar nicht ab.

Die ist genauso verwertbar vor Gericht, wie die Messung mit einem Atemalkoholmessgerät, nämlich gar nicht. Und das ist auch nicht der Zweck. Das sich die ganzen Facebookmongos an dieser einen Sache aufhängen, spricht unheimlich für deren Bildungsstand.
 
Achso was ist dann der Zweck? Das auto mit fadenscheinigen gründen stilllegen um des stilllegens willen? Ach komm...
Ach es ist lustig, die haben so eine schnelle kiste mit 150ps, geradezu atemberaubend...
 
Es geht halt um einen ungefähren vergleich.

Der PVB kann bei hinreichendem Verdacht auch ohne eine Handymessung das Auto stilllegen...
 
Achso was ist dann der Zweck? Das auto mit fadenscheinigen gründen stilllegen um des stilllegens willen? Ach komm...
Ach es ist lustig, die haben so eine schnelle kiste mit 150ps, geradezu atemberaubend...

Der Zweck ist es, ein bestimmtes Klientel abzuschrecken. Das wird Dich nie betreffen und wohl auch sonst niemanden hier. Für die amtliche Untersuchung ist der TÜV zuständig und die Quoten beweisen, dass die Stilllegungen nicht zu Unrecht stattfinden. Die Zustände in Köln sind im Bundesdurchschnitt besonders schlecht und bei den Todesfällen in so kurzer Folge ist eben irgendwann auch mal Schluß. Ich bezweifle auch, dass Du das Video komplett gesehen hast. Die Aufmerksamkeitsspanne vom durchschnittlichen Youtubekunden liegt ja ohnehin nur noch im einstelligen Minutenbereich.
 
Ich hab es mir komplett angeschaut und es ist einfach lächerlich...
 
Der Zweck ist es, ein bestimmtes Klientel abzuschrecken. Das wird Dich nie betreffen und wohl auch sonst niemanden hier. Für die amtliche Untersuchung ist der TÜV zuständig und die Quoten beweisen, dass die Stilllegungen nicht zu Unrecht stattfinden. Die Zustände in Köln sind im Bundesdurchschnitt besonders schlecht und bei den Todesfällen in so kurzer Folge ist eben irgendwann auch mal Schluß. Ich bezweifle auch, dass Du das Video komplett gesehen hast. Die Aufmerksamkeitsspanne vom durchschnittlichen Youtubekunden liegt ja ohnehin nur noch im einstelligen Minutenbereich.

Die Kölner Polizei ist generell friedlich, so lange man sich benimmt. Bin öfter mit dem Motorrad in Köln und schon zwei mal von einer Zivilstreife angehalten worden. Beide male ohne DB-Eater.
Haben die Papiere durchgeguckt und wussten genau, dass der Eater fehlt. Haben uns ein bisschen unterhalten, bin gemütlich und nach StVO gefahren die komplette Zeit, gab eine höfliche Bitte den Eater zu Hause wieder rein zu setzen. Mehr nicht.

@ole auf Grundlage von welchem Wissen beurteilst du dass es "fadenscheinig" ist? So wie es dort praktiziert wird grade dürfen sie es.
Und ich finde es sogar gut, jeder der in Köln regelmäßig unterwegs ist wird gleich denken.
 
Die gerichtsverhandlung will ich sehen wo das Handy als Testgerät zugelassen ist....
 
Ach, ich hatte schon einen Prozess, wo der Richter Wikipedia als Quelle zugelassen hat ;) Es gibt nichts, was es nicht gibt.
 
Die gerichtsverhandlung will ich sehen wo das Handy als Testgerät zugelassen ist....

Wo wird gesagt dass dies in der Anzeige überhaupt erwähnt wird?!

Gerichtsverwertbar ist nur das Gutachten.

Das Handy kannst du gerne dem Atemalkoholtester gleichsetzen, die sind auch nicht richtig verwertbar vor Gericht.
 
Die gerichtsverhandlung will ich sehen wo das Handy als Testgerät zugelassen ist....

Brauchen die doch gar nicht. Dafür macht der TÜV das Gutachten. Und das ist vor Gericht verwertbar. Das Handy liefert nur einen ersten Anhalt. Nicht mehr. Und nicht weniger.
 
Anhaltspunkt? Wenn ich ins Handy lauter sprech bei einer db APP hab ich 100 db ohne Probleme, da ist mein atmen ja noch laut dagegen, natürlich überprüft der TÜV danach was die Beamten angeblich festgestellt haben aber mit der Handy app ist das so lächerlich und nimmt dem ganzen die Glaubhaftigkeit.
 
Du willst es nicht verstehen, oder?

Der Beamte stellt mit der App gar nichts fest, das wird bei denen in keinem Schreiben erwähnt.
Es ist vielleicht für den jeweiligen PVB ein Anhaltspunkt mehr, aber sein begründeter Verdacht reicht schon aus um das Auto sicherzustellen und anschließend von einem Gutachter kontrollieren zu lassen.
 
Ole zum stilllegen reicht schon "das geschulte Ohr" eines Beamten. Sprich wenn du nen nicht originalen Auspuff dran hast und der sagt, da wurde modifiziert, der ist zu laut. Kann dein Auto sichergestellt werden (nicht stillgelegt!!) und genau das passiert in Köln. Die Sicherstellung erfolgt nur zur Beweissicherung bis zum Gutachten, welches dann vor Gericht verwertbar ist.
Aber hab mir schon gedacht, dass du nicht aufgepasst hast.
 
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Wer redet denn hier von einem Schreiben? Es geh um das Video wo er es an Auspuff hält, nix schreiben.
Ok wortklauberrei sichergestellt stillgelegt, ist zwar rechtlich ein Unterschied aber trotzdem lächerlich mit der App, warum nutzt er dann nicht sein sooo geschultes Gehör?
 
Weil ers kann und es medienwirksamer ist.
Wortklauberei ist dass du dich jetzt an der Kleinigkeit aufhängst anstatt einzusehen, dass es so "okay" ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schickt nur mit der Herr Astra solch "nette" PNs oder gehen die immer als Serienbriefe raus? :fresse:

@Astra
Lass stecken, den geistigen Dünnschiss kannste behalten.
 
Moin moin,

bei einem lokalen BMW Händler habe ich einen 320dxDrive mit M Paket gefunden... Bislang gefällt mir der ganz gut.. Was jedoch fehlt ist die erweiterte Klimaautomatik. Ist das für euch was, worauf ihr verzichten könntet? Oder ist das ein absolutes nogo?
 
Ole zum stilllegen reicht schon "das geschulte Ohr" eines Beamten. Sprich wenn du nen nicht originalen Auspuff dran hast und der sagt, da wurde modifiziert, der ist zu laut. Kann dein Auto sichergestellt werden (nicht stillgelegt!!) und genau das passiert in Köln. Die Sicherstellung erfolgt nur zur Beweissicherung bis zum Gutachten, welches dann vor Gericht verwertbar ist.
Aber hab mir schon gedacht, dass du nicht aufgepasst hast.

Da wäre ich mir gar nicht mal so sicher.

Im wesentlichen gäbe es diese 4 Punkte, sollte eins davon zutreffen wäre die Sicherstellung des Fahrzeuges rechtmäßig.

- Fahrzeuge, bei denen offensichtlich Betriebsmittel auslaufen, die eine Gefahr darstellen (können).

- Fahrzeuge, die wegen eines Diebstahls in der polizeilichen Fahndung stehen oder die offensichtlich gestohlen werden sollten bzw. aufgebrochen worden sind.
Auch Fahrzeuge, die vom Halter nicht ausreichend gesichert abgestellt worden sind und als wertvoll betrachtet werden müssen, werden unter den o. g. Bedingungen aus Eigentumssicherungsgründen sichergestellt.

- Fahrzeuge, die wegen des Verdachts erheblicher technischer Mängel zur Beweissicherung dieser technisch untersucht werden müssen.

- Fahrzeuge, die aus strafrechtlichen Aspekten heraus beschlagnahmt bzw. sichergestellt werden müssen (Spurensuche, Sicherung nach Unterschlagung).

Angenommen es geht rein um eine zu laute Auspuffanlage, wäre keiner der oben genannten Punkte zutreffend, es besteht durch einen zu lauten Auspuff keine Gefahr für die Öffentlichkeit noch für den Fahrzeugführer. Einen erheblichen Mangel stellt eine defekte/modifizierte AGA auch nicht dar.
 
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