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Müsste entweder der TT RS oder der RS3 gewesen sein, als es um Akrapovic, Downpipe, Einlasstrichter Turbo, Ansaugung, Luftfilter usw ging.Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vor einigen Wochen hat JPK auf seinem Kanal zu irgendeinem Kfz sich mal dahingehend ausgelassen, welche motorseitigen Komponenten miteinander verbaut werden dürfen und als Einheit gelten und abgenommen werden müssen und welche nicht.
Dann sei froh das du damit noch nie in einer ernsteren kontrolle warst. Die eintragung ist nix wert wobei man beim diesel natürlich noch mit luftüberschuss argumentieren kann. @TheFrozen hat den rest ja gut erklärt.Damit war das Thema für die dann auch erledigt. Und das wohlgemerkt beim TÜV Süd...
Ne Lunte und Bierchen beim Schrauben - bestes Leben
Nicht jeder TÜVer ist automatisch aaS.Nichts wert stimmt ja so wiederaum auch nicht, der TÜV hat ja (außer in den "neuen" Bundesländern) schon umfassende Befugnisse. Ein aaS darf sowas durchaus wasserdicht im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen. Im Endeffekt kann dem da erstmal so schnell keiner ans Bein pissen. Er steht halt mit seinem Sachverstand dafür ein. Bei DEKRA, KÜS, GTÜ wäre die Eintragung (damals) tatsächlich wertlos gewesen.
Deswegen hab ich das extra dazu geschrieben und ja auch ein aaSmT könnte es theoretisch eintragen, ich wollte eher darauf hinaus, dass dann in Sachen Kompetenz nach oben nicht mehr viel Luft ist P.S: ein LLK ist übrigens auch kein Luftfilter ;-)Nicht jeder TÜVer ist automatisch aaS.
Alles richtig gemachtBin dafür 260 Kilometer zum Kollegen der Aufbereiter ist gefahren.
Ja, das ohne-OPF-Auto hat 109 dB eingetragen, das mit OPF bloß noch 91 dB. Dem 91dB-Modell den Einbau des LLK (der für das 109 dB-Modell mit Gutachten vorhanden ist) die Eintragung abzusprechen wegen der Lautstärke, erscheint mir nur vollkommen absurd.@mighty c
Ein Auto ohne OPF ist deutlich lauter. Macht also gar keinen Sinn.
Nur darum ging es mir eigentlich. Dass da in D die übliche Bürokratie das ursächliche Problem ist, war mir schon bewusst.Ja, formal mag das richtig sein.
Aber wozu brauch ich dann noch "Sachverständige" und das ganze Geschiss um die Einzelabnahme wenn unsere so genanten "Sachverständigen" nicht einmal einfachste Transferleistungen - bei sonst baugleichen Fahrzeugen - bringen können? Die Begründung ist mir zu dünn.
Wenn es nur um vorbeten von Paragraphen geht können sie dort auch dressierte Affen hinsetzen.
@Equilibrium
Im i30N steckt mehr BMW (bzw. M GmbH), als man vermutet 😉.