[Sammelthread] Automobile

Mal den Performance ESD aufbereitet. :d
 

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Eigentlich ist es ganz einfach: Jedes Teil mit ABE darf nur mit Serienkomponenten verbaut werden, sobald Abgas/Leistung oder sonstiges Emissionsverhalten betroffen ist. Alle Bauteile die ebenfalls Einfluss auf diese Punkte haben müssen Serie sein.
Sobald mehrere Teile mit ABE kombiniert werden brauch es daher entweder eine Einzelabnahme, oder die Teile wurden im Rahmen der ABE zusammen geprüft.
Hat ein Teil ein E-Prüfzeichen und gilt somit als gleichwertiges Ersatzteil, zählt es wie eine Serienkomponente und macht es nicht erforderlich andere Bauteile mit ABE extra abnehmen lassen zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne Lunte und Bierchen beim Schrauben - bestes Leben :bigok:
 
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber vor einigen Wochen hat JPK auf seinem Kanal zu irgendeinem Kfz sich mal dahingehend ausgelassen, welche motorseitigen Komponenten miteinander verbaut werden dürfen und als Einheit gelten und abgenommen werden müssen und welche nicht.
Müsste entweder der TT RS oder der RS3 gewesen sein, als es um Akrapovic, Downpipe, Einlasstrichter Turbo, Ansaugung, Luftfilter usw ging.
 
Ja, die beeinflussung ist bei auspuff, downpipe, ansaugung und kat definitiv gegeben. Sei es geräuschverhalten oder abgas. So wie auch bei felgen, fahrwerk, lenkrad.
Damit war das Thema für die dann auch erledigt. Und das wohlgemerkt beim TÜV Süd...
Dann sei froh das du damit noch nie in einer ernsteren kontrolle warst. Die eintragung ist nix wert ;) wobei man beim diesel natürlich noch mit luftüberschuss argumentieren kann. @TheFrozen hat den rest ja gut erklärt.
 
Nichts wert stimmt ja so wiederaum auch nicht, der TÜV hat ja (außer in den "neuen" Bundesländern) schon umfassende Befugnisse. Ein aaS darf sowas durchaus wasserdicht im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen. Im Endeffekt kann dem da erstmal so schnell keiner ans Bein pissen. Er steht halt mit seinem Sachverstand dafür ein. Bei DEKRA, KÜS, GTÜ wäre die Eintragung (damals) tatsächlich wertlos gewesen.
 
Es steht und fällt auch alles mit der Motivation des Prüfers über den Tellerrand zu schauen. Ich bin relativ tief in der Streetfighter Szene, als auch im BMW Tuningsektor durch mein Umfeld. Ohne Prüfer mit Bock und Wille auch mal mehr als die ABE einer Felge zu prüfen, gewinnst du keinen Blumentopf. Hast du so einen und machst hochwertige Umbauten, geht auch was. Ist natürlich eben alles auch mit Geld verbunden. Das wollen viele Pfuscher eben nicht aufwenden.
 
Nichts wert stimmt ja so wiederaum auch nicht, der TÜV hat ja (außer in den "neuen" Bundesländern) schon umfassende Befugnisse. Ein aaS darf sowas durchaus wasserdicht im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen. Im Endeffekt kann dem da erstmal so schnell keiner ans Bein pissen. Er steht halt mit seinem Sachverstand dafür ein. Bei DEKRA, KÜS, GTÜ wäre die Eintragung (damals) tatsächlich wertlos gewesen.
Nicht jeder TÜVer ist automatisch aaS.
Und eine fehlerhafte Abnahme macht die Sache noch nicht legal. Die gecleanten Türen, die auch gerne mal abgenommen werden, sind illegal, egal was ein aaS da sagt.
 
  • Danke
Reaktionen: Tzk
Nicht jeder TÜVer ist automatisch aaS.
Deswegen hab ich das extra dazu geschrieben und ja auch ein aaSmT könnte es theoretisch eintragen, ich wollte eher darauf hinaus, dass dann in Sachen Kompetenz nach oben nicht mehr viel Luft ist :-) P.S: ein LLK ist übrigens auch kein Luftfilter ;-)

edit:// Die Sache mit den Türen ist nun wirklich ein Äpfel mit Birnen Vergleich...
 
Zuletzt bearbeitet:
@mighty c
Ein Auto ohne OPF ist deutlich lauter. Macht also gar keinen Sinn.
Ja, das ohne-OPF-Auto hat 109 dB eingetragen, das mit OPF bloß noch 91 dB. Dem 91dB-Modell den Einbau des LLK (der für das 109 dB-Modell mit Gutachten vorhanden ist) die Eintragung abzusprechen wegen der Lautstärke, erscheint mir nur vollkommen absurd.
 
Dass es lediglich eine Ausrede des Prüfers sein kann weil er sich damit nicht befassen will wurde ja schon angesprochen.

Aber ich finde es auch etwas zu einfach nun damit zu argumentieren dass das 109db Modell ne Zulassung dafür habe. Man darf einen Opel Corsa auch nicht nennenswert lauter machen nur weil ein zugelassener Lambo noch lauter ist.

Dann könnte man auch gleich hingehen und beim OPF Modell den OPF raus nehmen mit der Begründung "aber der Vorgänger durfte doch auch..." :hmm:

Es sind offensichtlich 2 verschiedene Systeme mit verschiedenen Zulassung. Wenn du das anders siehst besorg es dir schriftlich.
Was Sinn macht und was nicht entscheidet halt der Gesetzgeber, solche Dinge kann man vor dem Kauf recherchieren und muss sich dann im Anschluss nicht über das blöde Zulassungsverfahren beklagen.
 
Gehts hier noch um die Wagner LLK Geschichte?
Falls ja:

Das Gutachten ist an die BE des Fahrzeugs gekoppelt, das OPF Auto hat eine andere BE, damit hat sich das Thema schon erledigt.
 
Ja, formal mag das richtig sein.

Aber wozu brauch ich dann noch "Sachverständige" und das ganze Geschiss um die Einzelabnahme wenn unsere so genanten "Sachverständigen" nicht einmal einfachste Transferleistungen - bei sonst baugleichen Fahrzeugen - bringen können? Die Begründung ist mir zu dünn.

Wenn es nur um vorbeten von Paragraphen geht können sie dort auch dressierte Affen hinsetzen.
 
Mag 109db haben, ist und bleibt aber nen Hyundai.
 
Mein Dealer hatte einen, den ich gern gefahren wäre, leider hatte der nen Run auf den N, 6 Autos in 2 Tagen
 
Ja, formal mag das richtig sein.

Aber wozu brauch ich dann noch "Sachverständige" und das ganze Geschiss um die Einzelabnahme wenn unsere so genanten "Sachverständigen" nicht einmal einfachste Transferleistungen - bei sonst baugleichen Fahrzeugen - bringen können? Die Begründung ist mir zu dünn.

Wenn es nur um vorbeten von Paragraphen geht können sie dort auch dressierte Affen hinsetzen.
Nur darum ging es mir eigentlich. Dass da in D die übliche Bürokratie das ursächliche Problem ist, war mir schon bewusst.
Es geht schließlich um ein ansonsten baugleiches Fahrzeug, mit einem minimalen Unterschied und der LLK hat auf diesen Unterschied keinerlei Einfluss oder erzeugt anderweitig "Seiteneffekte" (Lautstärke unverändert, Leistung unverändert, Abgaswerte unverändert etc.).

@bassmecke
Das OPF Modell ist zwar auf dem Papier deutlich leiser, aber eben nur dort. Dafür klingt es mMn besser (tiefer).

@Equilibrium
Im i30N steckt mehr BMW (bzw. M GmbH), als man vermutet 😉.
 
Tja, sollte man vielleicht mal überdenken, was das Problem denn wirklich ist, wenn da ein H in ner Elipse vorn dran sitzt.
Ich sehe da keines.
 
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