haben autos nicht zwei Kreisläufe, damit wenn das passiert immer noch die halbe Bremswirkung da ist?
Du hast erstens zwei komplett unabhängige Systeme (Hand- und Betriebsbremse) und zusätzlich nochmal zwei Kreisläufe in der Betriebsbremse. Die normale Bremse hat meinstens einen Hauptbremszylinder, der pro Kreislauf jeweils eine Kammer hat. Pro Kreislauf werden entweder diagonal die Räder versorgt (VL+HR sowie VR+HL) oder vorne und hinten getrennt. Heisst sollte eine Bremse versagen bzw. einer der Kreisläufe leerlaufen, dann kannst du trotzdem noch mit den anderen beiden Rädern bremsen.
Der Knackpunkt ist aber, das beide Kreisläufe aus
einem Ausgleichsbehälter gespeist werden. Dieser hat zwar innen einen Steg, damit selbst bei komplett leerlaufen noch etwas für den zweiten Kreis verbleibt, das klappt aber nicht immer zuverlässig. Wenn die Bremse offen ist, dann sind beide Kreisläufe über je eine Bohrung mir dem Behälter verbunden. Läuft ein Kreislauf leer kann so theoretisch Luft in den zweiten gelangen. Dann hast du keine Bremswirkung mehr und "Pumpen" hilft unter Umständen nicht. Dann gibts halt nur noch die Handbremse die dich rettet
Natürlich ist das so richtig, aber es werden ja immer noch nur 2 Zustände gemessen. Stand und Vorbeifahrt. Würde man den kompletten Betriebsbereich bis z.B. 120km/h definierne wollen, wäre das ungleich aufwändiger
TZK fragte ja, wieso es da diese "Lücken in der Definition" gibt.
Ganz genau. Man misst einmal den Wert im Stand (der dient btw nur als Referenz!) und zum zweiten wird auf einer Messstrecke in einem bestimmten Gang aus einer festgelegten Geschwindigkeit beschleunigt. Das heisst im Umkehrschluss aber auch, das man theoretisch die Abgasklappe so auslegen kann, das sie nur bei diesem speziellen Manöver geschlossen ist und sonst immer schön offen steht. Ergo ist die Karre in den meisten Fällen zu laut und hat trotzdem ne wasserdichte Zulassung
Gemessen wird übrigens folgendermaßen:
75% der Maximaldrehzahl des Motors (<50km/h) oder 50km/h (<75% maximaldrehzahl). Gemessen wird im 2. Gang (4gang Getriebe) oder im 2. und 3. Gang (5G und mehr) bzw. in "D" beim Automatik. Es wird mit konstanter Geschwindigkeit bis 10m vor dem Mikrofon gefahren und dann für 20m voll beschleunigt. Falls das Auto über 140kW hat darf auch nur im 3. Gang gemessen werden falls nach 20m mehr als 61km/h anliegen....
Heisst aber auch:
Wenn die Kiste eine Automatik hat und diese ausreichend träge ist, dann wird der Spaß mit vergleichsweise wenig Drehzahl gefahren und/oder die Klappen bleiben zu... Oder wenns ein Schaltwagen ist kann man das Getriebe so auslegen, das im 3. Gang weniger Drehzahl anliegt und somit der Motor weniger hoch dreht... Und da ist die Lücke
Im Prinzip lügen sich die Hersteller hier so in die Tasche wie beim NEFZ auch. Langfristig muss ne neue Regelung kommen, so wie es mit dem WLTP Zyklus gemacht wurde....
Die Wikipedia sagt dazu übrigens folgendes:
Bei nicht wenigen Oberklasse-PKW und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff verstärkt abgedämpft und so grenzwertkonform gehalten. Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es die amtliche Angabe zum Fahrgeräusch erahnen lässt.
de.wikipedia.org