Ich denke auch, das in so einem klaren Fall kein Anwalt nötig ist. Die Schuldfrage ist ja geklärt. Auch einen Gutachter braucht es eigentlich nicht, wenn das Fahrzeug eh repariert werden soll. Einfach mal mit der gegnerischen Versicherung telefonieren, teilweise reicht denen schon ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Spart dir Lauferei und damit Zeit.
Nutzungsausfall dagegen hast du ja wirklich. Ich musste den damals sogar nutzen, weil die Karre ein Totalschaden war und ich für den ausgezahlten Restwert nichts vergleichbares bekommen habe.
Nutzungsausfall dagegen hast du ja wirklich. Ich musste den damals sogar nutzen, weil die Karre ein Totalschaden war und ich für den ausgezahlten Restwert nichts vergleichbares bekommen habe.